Rechtsprechung
| AG Moers, 27.10.1993 - 5 C 314/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schadensminderungspflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einschaltung eines Anwalts zur Eintreibung von Schadensersatzansprüchen aus einem unstreitigen Verkehrsunfall; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach einem unstreitigen Verkehrsunfall i.R.d. Schadensminderungspflicht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Ersatz von Anwaltskosten
Auszug aus AG Moers, 27.10.1993 - 5 C 314/93
Die hierbei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind grundsätzlich Teil des gemäß § 249 ff. BGB zu erstattenden Schadens (BGHZ 30, 154; BGB Z 39, 73; BGH, Anwaltsblatt 1969, 15).
- AG Leonberg, 04.02.2014 - 2 C 730/13 Es handelt sich also hier nicht um einen banalen Auffahrunfall, der ohne Weiteres eine volle Einstandspflicht der Beklagten gegen die keine vernünftige Erwägungen sprechen zur Folge hat (…anders also als AG Darmstadt, Urt. v. 01.07.1992, 34 C 1223/92;… a.A. wohl LG Traunstein, Urt. v. 05.07.2012, 8 S 4587/11 sowie LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.07.2012, 2-16 S 58/12; a.A. ebenso AG Moers, Urt. v. 27.10.1993, 5 C 314/93 unter Bezug auf 8 254 Abs. 2 BGB).
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