Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen Ausbildung - Förderungsfähigkeit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung - Förderungshindernis bei einer weiteren Ausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 1989, 907
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 13.09.1984 - 5 C 30.81
Ausbildungsabschnitt - Abschluß - Förderung - Schulische Qualifikation - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Diesem Studium ist nämlich mit der heilpädagogischen Zusatzausbildung, die die Klägerin im Anschluß an ihre berufsqualifizierend abgeschlossene Erzieherinnenausbildung (zum Erfordernis des berufsqualifizierenden Abschlusses der Erstausbildung s. z.B. BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76]; 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]; 68, 84 ; 70, 115 ) absolviert hat, eine Ausbildung vorausgegangen, die ihrerseits die Merkmale einer weiteren Ausbildung aufwies.Bejahendenfalls ist vielmehr weiter zu prüfen, ob diese Ausbildung unter eine der in § 7 Abs. 2 BAföG getroffenen Regelungen fällt (s. auch Urteil des Senats vom 8. Juli 1982 ) und nach Maßgabe dieser Vorschrift durch Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer weiteren beruflichen Qualifikation führen konnte (vgl. zu letzterem BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77];Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 68.78 - ; BVerwGE 61, 342 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]; 70, 115 ).
Ist demzufolge davon auszugehen, daß die Ausbildung der Klägerin zur Erzieherin durch die von ihr außerdem betriebene heilpädagogische Zusatzausbildung im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts fachlich weitergeführt wurde, so ist vor diesem Hintergrund auch nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 70, 115 [BVerwG 13.09.1984 - 5 C 30/81]), daß die Vorinstanz angenommen hat, die Klägerin habe mit ihrer Zusatzausbildung einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluß erworben.
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79
Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Wie schon der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats entnommen werden kann, schließt eine solche Ausbildung die Förderung einer zusätzlichen weiteren Ausbildung aus, wenn sie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig gewesen ist (vgl. BVerwGE 61, 342 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79];Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 -ZfSH 1982, 375>). Bejahendenfalls ist vielmehr weiter zu prüfen, ob diese Ausbildung unter eine der in § 7 Abs. 2 BAföG getroffenen Regelungen fällt (s. auch Urteil des Senats vom 8. Juli 1982 ) und nach Maßgabe dieser Vorschrift durch Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer weiteren beruflichen Qualifikation führen konnte (vgl. zu letzterem BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77];Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 68.78 - ; BVerwGE 61, 342 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]; 70, 115 ).
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 4.77
Zugang zur weiteren Ausbildung - Auszubildender - Abschlußprüfung - Erste …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Bejahendenfalls ist vielmehr weiter zu prüfen, ob diese Ausbildung unter eine der in § 7 Abs. 2 BAföG getroffenen Regelungen fällt (s. auch Urteil des Senats vom 8. Juli 1982 ) und nach Maßgabe dieser Vorschrift durch Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer weiteren beruflichen Qualifikation führen konnte (vgl. zu letzterem BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77];Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 5 B 68.78 - ; BVerwGE 61, 342 [BVerwG 12.02.1981 - 5 C 57/79]; 70, 115 ).Wie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats schon geklärt ist, kam es nach beiden, sich inhaltlich nicht unterscheidenden Fassungen darauf an, daß die weitere Ausbildung dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt hat (BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 ;Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - ).
- BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77
Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Wie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats schon geklärt ist, kam es nach beiden, sich inhaltlich nicht unterscheidenden Fassungen darauf an, daß die weitere Ausbildung dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt hat (BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 ;Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - ). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79
Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Daß der Klägerin während des Besuchs dieser Ausbildungsstätte Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz geleistet wurde, steht der Annahme einer förderungsfähigen Ausbildung nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -FamRZ 1981, 1014/1015>). - BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75
Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Diesem Studium ist nämlich mit der heilpädagogischen Zusatzausbildung, die die Klägerin im Anschluß an ihre berufsqualifizierend abgeschlossene Erzieherinnenausbildung (zum Erfordernis des berufsqualifizierenden Abschlusses der Erstausbildung s. z.B. BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76]; 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]; 68, 84 ; 70, 115 ) absolviert hat, eine Ausbildung vorausgegangen, die ihrerseits die Merkmale einer weiteren Ausbildung aufwies. - BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 63.76
Zweitstudium - Ausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Diesem Studium ist nämlich mit der heilpädagogischen Zusatzausbildung, die die Klägerin im Anschluß an ihre berufsqualifizierend abgeschlossene Erzieherinnenausbildung (zum Erfordernis des berufsqualifizierenden Abschlusses der Erstausbildung s. z.B. BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76]; 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]; 68, 84 ; 70, 115 ) absolviert hat, eine Ausbildung vorausgegangen, die ihrerseits die Merkmale einer weiteren Ausbildung aufwies. - BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 83.76
Zulässig der Revision - Ordnungsgemäße Einlegung - Begründung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Diesem Studium ist nämlich mit der heilpädagogischen Zusatzausbildung, die die Klägerin im Anschluß an ihre berufsqualifizierend abgeschlossene Erzieherinnenausbildung (zum Erfordernis des berufsqualifizierenden Abschlusses der Erstausbildung s. z.B. BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76]; 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]; 68, 84 ; 70, 115 ) absolviert hat, eine Ausbildung vorausgegangen, die ihrerseits die Merkmale einer weiteren Ausbildung aufwies. - BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 35.82
Erstausbildung - Zweiter Bildungsweg - Förderungsvoraussetzungen - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Diesem Studium ist nämlich mit der heilpädagogischen Zusatzausbildung, die die Klägerin im Anschluß an ihre berufsqualifizierend abgeschlossene Erzieherinnenausbildung (zum Erfordernis des berufsqualifizierenden Abschlusses der Erstausbildung s. z.B. BVerwGE 54, 191 [BVerwG 14.07.1977 - V C 63/76]; 55, 194 [BVerwG 26.01.1978 - 3 C 83/76]; 68, 84 ; 70, 115 ) absolviert hat, eine Ausbildung vorausgegangen, die ihrerseits die Merkmale einer weiteren Ausbildung aufwies. - BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung
Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85
Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind(Urteile vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - undvom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.85 - ). - BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung …
- BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 90.80
Ausbildungsförderung - Ablehnung des Antrags - Abschluss berufsqualifizierender …
- BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 24.80
Gewährung von Förderungsleistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung - …
- BVerwG, 20.10.1978 - 5 B 68.78
Weiterführende allgemeinbildende Schulen - Ausbildungsförderung - …
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 28.93
Förderungsfähigkeit einer Ausbildung - Anspruch auf Förderung für eine dritte …
Ob dies anzunehmen ist, beurteilt sich bei einer Ausbildung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach den §§ 2 oder 3 und § 7 Abs. 2 BAföG, und zwar danach, ob sie abstrakt die gesetzlichen Merkmale erfüllte, die nach diesen materiellen Regelungen eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähige Ausbildung aufweisen mußte (vgl. BVerwGE 55, 194 ; 61, 342 ; BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 -und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ). Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht die Anrechnung einer Ausbildung auf den Förderungsanspruch nach § 7 BAföG schon bisher vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 BAföG abhängig gemacht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 a.a.O. und vom 3. November 1988 a.a.O).
- BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung
Das Merkmal der "fachlichen Weiterführung in derselben Richtung" ist für eine Ausbildung dann gegeben, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell-identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 ; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 -und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - ). - AG Menden, 26.04.2006 - 3 C 518/03
Haftung des Gesamtguts nach italienischem Güterrecht
Denn eine gemeinsame Verwaltung des Gesamtguts liegt nach dem ausländischen Güterrecht nicht vor (vgl. auch BGH, FamRZ 1989, S. 907).Wenn ein Gesamtgut deutschen Rechts als Inbegriff hinreichend bestimmt ist, dann ist es auch ein Gesamtgut italienischen Rechts, auch wenn es im Einzelfall aufwendiger sein sollte, dessen Umfang zu bestimmen (vgl. BGH, FamRZ 1989, S. 907; S. 7 ff des Ergänzungsgutachtens, Bl. 107 ff GA).
- BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88
BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die weitere Ausbildung die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 (205) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 (207 f. [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]) sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -, vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 5.85 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nrn. 26, 27, 79 und 92)). - BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85
Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung - …
Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Wiedereinsetzung - Schuldlose Versäumung einer gesetzlichen Frist - Versäumung der Revisionsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 1986, 287
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
Ihre Dauer beträgt zwei Wochen; sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses zu laufen (…herrschende Meinung: Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 60 RdNr. 13;… Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 60 RdNr. 2;… Redeker-von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1985, § 60 RdNr. 14;… Schunck-de Clerk, VwGO, 3. Aufl. 1977, Anm. 3.a); vgl. auch BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] und speziell für die Wiedereinsetzung nach Bewilligung des Armenrechts BVerfGE 22, 83 sowie § 233 ZPO, der die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO ausdrücklich nennt. - BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73
Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
Die im Urteil vom 21. Oktober 1975 (BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73] mit weiteren Nachweisen) offengelassene Frage, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Frist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO überhaupt zulässig ist, ist zu bejahen. - BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
Ihre Dauer beträgt zwei Wochen; sie beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses zu laufen (…herrschende Meinung: Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 60 RdNr. 13;… Kopp, VwGO, 6. Aufl. 1984, § 60 RdNr. 2;… Redeker-von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1985, § 60 RdNr. 14;… Schunck-de Clerk, VwGO, 3. Aufl. 1977, Anm. 3.a); vgl. auch BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81] und speziell für die Wiedereinsetzung nach Bewilligung des Armenrechts BVerfGE 22, 83 sowie § 233 ZPO, der die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO ausdrücklich nennt. - BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist für die Begründung der Revision zu laufen (vgl. BVerwGE 36, 340 [BVerwG 30.11.1970 - Gr. Sen. - 1/69]). - BVerwG, 27.03.1985 - 5 ER 284.84
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein …
Auszug aus BVerwG, 05.09.1985 - 5 C 33.85
Durch Beschluß des Senats vom 27. März 1985 (BVerwG 5 ER 284.84) - zugestellt am 3. April 1985 - ist der Klägerin für die formgerechte Einlegung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 29. Oktober 1984 Prozeßkostenhilfe bewilligt und ihr Prozeßbevollmächtigter als Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet worden.
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 (8); BSGE 64, 153 (155) [BSG 25.10.1988 - 12 RK 22/87]).Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zwar auch wegen Versäumung dieser Wiedereinsetzungsfrist (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB X, § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) statthaft, da es sich um eine gesetzliche Frist im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften handelt (vgl. Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49).
- BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
Denn das Gericht wird unter den genannten Voraussetzungen neben der Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist zusätzlich die ebenfalls fristgebundene Wiedereinsetzung in die weiterhin verstrichene Wiedereinsetzungsfrist in Betracht zu ziehen haben (vgl. dazu Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149). - BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92
Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …
Gesetzliche Fristen sind solche, deren Dauer durch das Gesetz bestimmt ist und die kraft Gesetzes ohne besondere Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - ).
- BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96
Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des …
Der sinngemäß dem Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten der Kläger vom 22. April 1997 zu entnehmende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO ist zulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - DVBl 1986, 287; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) aber unbegründet. - VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98
Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die …
- BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 34.86
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 4996/05
Anspruch auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld für eine …
Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 ; BSGE 64, 153 ). - VG Berlin, 10.11.2016 - 1 K 91.14
Nichtigkeit der Versagung einer Auskunftserteilung über die zur eigenen Person …
Rn. 23 Auch eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1985 - 5 C 33/85, BeckRS 1985, 02735) infolge des Rechtsirrtums des Klägers, die Klage sei bereits rechtshängig geworden, kommt vorliegend nicht in Betracht. - VG Düsseldorf, 30.03.2007 - 21 K 5192/05
Anspruch einer Kriegswitwe auf nachträgliche erstmalige Bewilligung von Wohngeld; …
Gesetzliche Fristen im Sinne der Wiedereinsetzungsvorschriften sind Fristen, die kraft Gesetzes ohne besondere behördliche Festsetzung allein aufgrund eines bestimmten Ereignisses zu laufen beginnen und deren Dauer das Gesetz bestimmt (vgl. Beschluss vom 5. September 1985 - BVerwG 5 C 33.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 149 S. 49; Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 16.92 - Buchholz 436.36 § 46 BAföG Nr. 15 S. 7 ; BSGE 64, 153 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 6 B 1768/10
Antrag eines Polizeikommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem …
Rn. 15 vgl. zur Zulässigkeit BVerwG, Beschluss vom 5. September 1985 - 5 C 33.85 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 60 Rn. 2,. - BVerwG, 20.03.1986 - 3 C 61.85
Versäumnis der Jahresfrist für die Wiedereinsetzung - Nachschieben von …
- VG Cottbus, 24.01.2012 - 6 K 137/11
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 18.01.1989 - 5 C 33.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Werts des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit für ein Revisionsverfahren
Verfahrensgang
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".