Rechtsprechung
| BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines Hausgrundstück
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.07.1985 - 4 K 4060/83
- BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 88, 303
- NJW 1991, 3047
- MDR 1992, 199
- NVwZ 1992, 63 (Ls.)
- FamRZ 1992, 237
- DÖV 1991, 1019
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 44.81
Ausbildungsförderung - Vermögen - Begriff - Berücksichtigung - Verwertbarkeit
Auszug aus BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
Auch nach dem 4. BaföG-Änderungsgesetz ist daran festzuhalten, daß wirtschaftliche Verwertungshindernisse die Annahme einer unbilligen Härte i. S. des § 29 III BAföG rechtfertigen können (Fortführung von BVerwG Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 2 = NVwZ 1985, 585 = FamRZ 1985, 541).
- VGH Bayern, 12.01.2012 - 12 C 11.1343
Vermögensanrechnung eines 1/8-Anteils aus Erbschaft nach dem Vater bezüglich …
Ihnen ist die Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen hinzielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf einen Freibetrag von 5.200,00 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [309]).Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, würde der Auszubildende bei einem Festhalten an der Vermögensanrechnung auf Vermögen verwiesen, das einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [307]).
Nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften hat der Miterbe rechtlich die Möglichkeit zur Verwertung des geerbten Vermögens, da er grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB) oder über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen (§ 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB), in Sonderheit ihn als Sicherheit im Rahmen eines Darlehensvertrages (§§ 1273, 1258 BGB) verpfänden kann (vgl. BVerwGE 88, 303 [305]).
Auch wenn eine Vermögensverwertung unwirtschaftlich oder unvernünftig wäre, würde der entsprechende Vermögensgegenstand nicht schon deshalb aus dem Vermögensbegriff des § 27 Abs. 1 BAföG herausfallen (vgl. BVerwGE 88, 303 [308]).
Die Vermögensanrechnung wäre dann eine unbillige Härte, weil sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Bei der Anwendung dieser Schutznorm ist es deshalb nicht gerechtfertigt, wirtschaftlichen Verwertungshindernissen grundsätzlich die tatbestandliche Relevanz für den Begriff der unbilligen Härte abzusprechen (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Rn. 25 Hiervon ausgehend kann eine unbillige Härte insbesondere dann gegeben sein, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens des Auszubildenden die Veräußerung oder wesentlichen Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust als Wohnstatt zu besorgen wäre (vgl. BVerwGE 88, 303 [311 f.]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 30).
Denn § 29 Abs. 3 BAföG verfolgt ebenso wie § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG das Ziel, den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [306; 311]).
Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - Juris, RdNr. 22; VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - Juris, RdNr. 32).
Maßgebend ist eine interessenwägende Einzelfallentscheidung (BVerwGE 88, 303 [309]).
Daher liegt eine unbillige Härte nicht vor, wenn der Auszubildende mit seinem Vermögensanteil als Kreditgrundlage ein Bankdarlehen auf dem Kapitalmarkt zu marktüblichen Bedingungen erlangen kann und diese Form der Vermögensverwertung nicht zum tatsächlichen oder wirtschaftlichen Verlust der Wohnstatt führt (BVerwGE 88, 303 [312]; VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1213/04 - Juris, RdNr. 24 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 07.07.2021 - 4 LB 93/19
Ausbildungsförderung; Ermessen; Erstattung; Forderung; Freibetrag; Härte, …
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das zum Zeitpunkt des Antrags auf Ausbildungsförderung bestehende Vermögen typischerweise während des gesamten sich daran anschließenden Bewilligungszeitraums weiter vorhanden ist und dem Auszubildenden während dieser Zeitspanne somit zur Bedarfsdeckung tatsächlich zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14).Die Norm verfolgt den Zweck, Härten abzufedern, die sich aus den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen ergeben können, und den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (…BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 7; Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14).
Der Nachranggrundsatz widerstreitet einem weiten Verständnis des § 29 Abs. 3 BAföG (…BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 8; Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 18 f.).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn durch eine Vermögensverwertung die Veräußerung oder aber zumindest eine wesentliche Belastung des selbst bewohnten Eigenheims oder der selbst bewohnten Eigentumswohnung zu besorgen ist und damit ein tatsächlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Verlust als Wohnstatt droht (…BVerwG, Urt. v. 12.6.1986 - 5 C 65.84 -, juris Rn 20 f.; Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 21 f.;… ferner Senatsbeschl. v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 -, juris Rn. 22 ff.).
Dies gründet auf die im Gesetzgebungsverfahren zu der Vorgängervorschrift des § 31 Abs. 4 BAföG a.F. (…vgl. BT-Drucksache VI/1975, S. 35) zum Ausdruck gekommene sozialpolitische Erwägung, den Auszubildenden davor zu schützen, durch die Verwertung eines selbstbewohnten Eigenheims oder einer selbst bewohnten Eigentumswohnung eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehmen zu müssen (BVerwG, Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 22).
Rn. 37 Zum anderen ist eine Unbilligkeit der Vermögensanrechnung - in einem anderen Ableitungszusammenhang - anzunehmen, wenn sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, welches einem Verwertungszugriff tatsächlich bzw. wirtschaftlich nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 7; Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 18 ff.).
§ 29 Abs. 3 BAföG dient damit unter anderem auch der Abwehr von Gefahren für die Durchführung der Ausbildung, die daraus entstehen, dass der Auszubildende trotz vorhandener, die Freibeträge übersteigender Vermögenswerte seinen Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht decken kann (BVerwG, Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 17.1.1991 - 5 C 71.86 -, juris Rn. 10;… Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 44.81 -, juris Rn. 25 zu § 32 Abs. 4 BAföG a.F.).
Wie bereits erwähnt, verfolgt § 29 Abs. 3 BAföG den Zweck, Härten abzufedern, die sich aus den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen ergeben können, und den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (…BVerwG, Beschl. v. 4.9.2012 - 5 B 8.12 -, juris Rn. 7; Urt. v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 15).
- VG Gelsenkirchen, 12.09.2025 - 15 K 6349/24
Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte, Waisenrente, …
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 11.Rn. 65 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14 ff.
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14.
Rn. 69 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 23.
Rn. 71 Vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 21. März 2007 - 1 K 335/06 -, juris Rn. 29; VGH München, VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 24; s. auch BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 -, juris Rn. 12, zur "unbilligen Härte" als unbestimmter Rechtsbegriff.
Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 5 C 33.87 - juris Rn. 21; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. November 2005 - 10 K 1312/04, juris Rn. 22; VGH München, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 12 C 11.1343 -, juris Rn. 25.
Gegenstand der Entscheidungen vom 21. Juli 2006 (5 B 102.05) wie auch 13. Juni 1991 (5 C 33.87) war zwar jeweils vom Auszubildenden selbst bewohntes Eigentum.
- VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 16.371
Voraussetzungen der Anrechnungsfreistellung eines Erbanteils an einem …
Er kann entweder nach § 2042 Abs. 1 BGB Auseinandersetzung verlangen oder seinen Anteil nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 BGB an eine Dritte Person übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - juris Rn. 11).Es ist unzumutbar, den Auszubildenden auf Vermögen zu verweisen, das ihm zur Deckung seines Lebensbedarfs nicht zur Verfügung steht (…BVerwG, B.v. 4.9.2012 - 5 B 8/12 - juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - Rn. 14).
Rn. 23 Eine unbillige Härte ist anzunehmen, wenn die Gefahr eines Verwertungszugriffs auf ein selbstbewohntes kleines Hausgrundstück besteht und entweder die Veräußerung oder aber zumindest eine wesentliche Belastung des Hausgrundstücks und damit sein tatsächlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Verlust als Wohnstatt zu besorgen ist (…BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102/05 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - juris Rn. 14).
Diese Fallgruppe hat zum Ziel, dem Auszubildenden die Wohnstattfunktion des kleinen Hausgrundstücks zu erhalten (BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - juris Rn. 22).
Ein wirtschaftliches Verwertungsverbot ist gegeben, wenn trotz rechtlicher Verfügungsmöglichkeit im konkreten Fall tatsächlich keine Verwertungschance im Bewilligungszeitraum gegeben ist (…BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102/05 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - juris Rn. 12; Tz. 29.3.2c BAföGVwV).
(BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33/87 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten
Die Norm verfolgt den Zweck, Härten abzufedern, die sich aus den der Vermögensanrechnung zugrunde liegenden Pauschalierungen und Typisierungen ergeben können, und den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (Urteil vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303 = Buchholz 436.36 § 29 BAföG Nr. 4 S. 4).Rn. 8 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Gesetzgeber in der Wahl der rechtstechnischen Mittel frei ist, die er zur Erreichung der mit § 29 Abs. 3 BAföG verbundenen Ziele einsetzt (Urteil vom 13. Juni 1991 a.a.O. ).
Der Annahme einer unbilligen Härte hat eine die widerstreitenden Interessen wägende Einzelfallentscheidung vorauszugehen (Urteil vom 13. Juni 1991 a.a.O. ).
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 3012/04
Ausbildungsförderung; Miteigentum; unbillige Härte; realistische …
Insoweit bedarf es allerdings nicht des vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Rückgriffs auf die sozialhilferechtlichen Bestimmungen der §§ 88 und 89 BSHG; vielmehr folgt die Nichtberücksichtigung von Vermögen in Fällen wie dem vorliegenden allein aus der Zielsetzung des § 29 Abs. 3 BAföG, wirtschaftlich nicht verwertbares Vermögen von der Anrechnung freizustellen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33.87 -, BVerwGE 88, 303 ;… Senatsurteil vom 19.09.2005 aaO.).Rn. 25 "Nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 88, 303 ) soll § 29 Abs. 3 BAföG dazu dienen, Härten abzufedern, die sich aus den der Vermögensanrechnung zu Grunde liegenden Pauschalierungen und Typisierungen ergeben können.
Rn. 27 Nach dieser Entscheidung des BVerwG kann eine Härte im Sinne von § 29 Abs. 3 BAföG deshalb insbesondere auch dadurch begründet werden, dass einem Vermögenseinsatz wirtschaftliche Verwertungshindernisse entgegen stehen (BVerwGE 88, 303 ).
Vielmehr findet die Bejahung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 Abs. 3 BAföG in Fällen wie dem vorliegenden allein darin ihre Begründung, dass es dem Auszubildenden ermöglicht werden soll, den unbilligen Konsequenzen einer wirtschaftlich nicht durchführbaren Vermögensverwertung auszuweichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.10.1984 aaO., 586, und vom 13.06.1991 aaO., 312).
- VG Sigmaringen, 21.03.2007 - 1 K 335/06
Verwertung eines Miteigentumanteils an Hausgrundstück als unbillige Härte bei …
Auch wenn eine Vermögensverwertung unwirtschaftlich oder unvernünftig wäre, würde der entsprechende Vermögensgegenstand nicht schon deshalb aus dem Vermögensbegriff des § 27 Abs. 1 BAföG heraus fallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.1991 - 5 C 33/87 -, BVerwGE 88, 303).Ob eine unbillige Härte im Sinne des § 29 Abs. 3 BAföG vorliegt, beurteilt sich daher grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung (…vgl. zum Ganzen: Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Auflage, Stand: 31. Juli 2006, § 29 Rdnr. 9 ff; BVerwG, Urt. v. 13.06.1991, a. a. O.).
Die Vermögensanrechnung wäre dann eine unbillige Härte, weil sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, dass einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.06.1991, a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.09.2005 - 7 S 2970/04 -).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 13.06.1991 (a. a. O.) als mögliche Tatbestände einer unbilligen Härte "wirtschaftliche Verwertungshindernisse" und den "Verlust eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstückes als Wohnstatt" streng voneinander unterschieden.
- VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509
Vermögensanrechnung eines geerbten Hausgrundstückanteils im …
Diesen Bestimmungen lässt sich die Wertung des Gesetzgebers entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung einer beruflichen Qualifikation zielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf den Freibetrag von aktuell 7.500 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 3.87 - BVerwGE 88, 303, [309];… OVG Münster, U.v. 14.10.2014 - 22 K 3368/13 - juris Rn. 16).Könnte folglich der Ausbildungsbedarf aus dem angerechneten Vermögen nicht gedeckt werden, läge darin eine unbillige Härte, da sie den Auszubildenden auf Vermögen verweist, das einem Vermögenszugriff nicht zugänglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2006 - 5 B 102.05 - BeckRS 2006, 24764; U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307]).
Denn nur wenn vorhandenes, einsatzpflichtiges Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es für die Bedarfsdeckung auch zur Verfügung (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, [307];… zusammenfassend hierzu BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25 ff.; VGH Mannheim, U.v. 7.7.2011 - 12 S 2872/10 - BeckRS 2011, 53402).
Rn. 12 2.2.2 Ausgehend von der grundsätzlichen wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Hausgrundstücks des Klägers kann die Annahme einer unbilligen Härte i.S.v. § 29 Abs. 3 BAföG auch dann in Betracht kommen, wenn die Inanspruchnahme des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden oder seiner Angehörigen führen würde, etwa wenn die Verwertung des Vermögens die Veräußerung oder wesentliche Belastung eines selbstbewohnten angemessenen Hausgrundstücks zur Folge hätte und damit der tatsächliche oder doch zumindest wirtschaftliche Verlust der Wohnstatt zu besorgen wäre (…vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… OVG Lüneburg, B.v. 14.8.2013 - 4 LC 293/11 - juris Rn. 23 ff.; BVerwG, U.v. 13.6.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303, 307).
- VGH Bayern, 09.10.2024 - 12 C 23.1531
Prozesskostenhilfe, Aufstiegsfortbildungsförderung, Vermögensanrechnung, …
Ihm ist die Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen hinzielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf einen Freibetrag - einzusetzen (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [309]).Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, würde der Auszubildende bei einem Festhalten an der Vermögensanrechnung auf Vermögen verwiesen, das einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [307]).
Bei der Anwendung dieser Schutznorm ist es deshalb nicht gerechtfertigt, wirtschaftlichen Verwertungshindernissen grundsätzlich die tatbestandliche Relevanz für den Begriff der unbilligen Härte abzusprechen (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Rn. 14 § 29 Abs. 3 BAföG bzw. § 17a Abs. 2 AFBG verfolgen ebenso wie § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG das Ziel, den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [306; 311]).
Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307];… BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - juris Rn. 22;… VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 09.10.2024 - 12 C 23.1532
Prozesskostenhilfe, Ausbildungsförderung, Vermögensanrechnung, unbillige Härte
Ihnen ist die Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, dass Aufwendungen für eine Ausbildung, die auf die Vermittlung von beruflichen Qualifikationen hinzielt, die maßgebliche Investition des Auszubildenden für die Schaffung seiner zukünftigen Lebensgrundlage darstellen und es deshalb einem unverheirateten, kinderlosen Auszubildenden (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG) im Regelfall zuzumuten ist, vorhandenes Vermögen für diesen Zweck im Grundsatz voll - bis auf einen Freibetrag von 15.000,00 EUR - einzusetzen (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [309]).Trifft dies ausnahmsweise nicht zu, würde der Auszubildende bei einem Festhalten an der Vermögensanrechnung auf Vermögen verwiesen, das einem Verwertungszugriff gar nicht zugänglich ist (vgl. BVerwGE 87, 284 [286]; 88, 303 [307]).
Bei der Anwendung dieser Schutznorm ist es deshalb nicht gerechtfertigt, wirtschaftlichen Verwertungshindernissen grundsätzlich die tatbestandliche Relevanz für den Begriff der unbilligen Härte abzusprechen (vgl. BVerwGE 88, 303 [307]).
Rn. 14 § 29 Abs. 3 BAföG verfolgt ebenso wie § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG das Ziel, den Auszubildenden nicht der unzumutbaren Situation auszusetzen, auf Vermögen verwiesen zu werden, das für die Deckung des Ausbildungsbedarfs gar nicht verfügbar ist (vgl. BVerwGE 88, 303 [306; 311]).
Denn nur wenn das vorhandene einsatzpflichtige Vermögen tatsächlich aktuell verwertet werden kann, steht es zur Bedarfsdeckung zu Verfügung (vgl. BVerwGE 88, 303 [307];… BayVGH, B.v. 12.1.2012 - 12 C 11.1343 - juris Rn. 25;… VG Karlsruhe, U. v. 23.11.2005 - 10 K 1312/04 - juris Rn. 22;… VG Sigmaringen, U. v. 21.3.2007 - 1 K 335/06 - juris Rn. 32).
- VG Karlsruhe, 23.11.2005 - 10 K 1312/04
Ausbildungsförderung - Verwertbarkeit von Grundeigentum
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10
BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch
- VG Würzburg, 25.10.2018 - W 3 K 17.893
Freistellung ererbten Grundbesitzes von der Vermögensanrechnung im …
- VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderungsrecht; rechtswidrige Vermögensverfügung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis
- BVerwG, 28.03.2008 - 5 B 153.07
Notwendigkeit der rückwirkenden Freistellung eines Eigenheims nach dem …
- VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die …
- OVG Bremen, 01.06.2005 - 2 A 261/03
Ausbildungsförderung
- BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03
Moralisches Verwertungshindernis nach § 29 Abs. 3 …
- BVerfG, 21.03.2023 - 1 BvR 1620/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …
- VG Aachen, 31.10.2006 - 5 K 1320/05
Berücksichtigung des eigenen Vermögens bei der Bewilligung von …
- VG München, 26.11.2009 - M 15 K 08.626
Rückforderung von Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung
- OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 245/05
unbillige Härte; Treuhandverhältnis; überzahlte Ausbildungsförderung; …
- OVG Niedersachsen, 14.08.2013 - 4 LC 293/11
Anrechnungsfreiheit einer Eigentumswohnung des Auszubildenden zur Vermeidung …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 LA 89/05
Ausbildungsförderung, Härte, Rückforderung, Treuhandverhältnis, Vermögen
- VG Münster, 01.04.2009 - 6 K 2128/07
Härteklausel, unbillige Härte, wirtschaftliche Verwertbarkeit von Vermögen, …
- VG Hamburg, 01.11.2007 - 8 K 2342/05
Verwertung einer Immobilie als unbillige Härte bei der Beantragung von BAföG.
- VG Aachen, 08.03.2005 - 5 K 3060/03
Rückforderung von überzahlten Ausbildungsförderungsleistungen; Anrechnung von …
- VG Sigmaringen, 19.01.2005 - 1 K 1027/04
Ausbildungsförderung - Anrechnung des Wertes eines vom Auszubildenden geerbten …
- VGH Hessen, 20.10.2009 - 10 A 1701/08
Anrechnungsfreiheit von Blindengeld bei der Ausbildungsförderung
- VG München, 17.01.2013 - M 15 K 12.2464
Ausbildungsförderung für ein Instrumentalstudium; Violine im Wert von 19.000,-- …
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2006 - 2 LA 103/05
Ausbildungsförderung und Vermögensanrechnung
- OVG Niedersachsen, 30.04.2009 - 4 LA 129/08
Ausbildungsförderung; Beweisanzeichen; Mitwirkungspflicht; Nichterweislichkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - 12 A 2535/07
Nichtangabe von in einem Formularvordruck ausdrücklich nachgefragten …
- VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05
Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem …
- OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08
Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten …
- VG Stuttgart, 15.01.2009 - 11 K 408/08
BAföG: Pflicht zur Verwertung eines von Großeltern auf den Namen des Studierenden …
- VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
- VG Karlsruhe, 14.01.2004 - 10 K 1353/03
Ausbildungsförderung - anrechenbares Vermögen - mit Nießbrauch belastetes …
- OVG Hamburg, 23.06.2010 - 3 So 101/09
Studiengebührenpflicht schwangerer Studentinnen auch bezüglich der letzten sechs …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 12 A 1157/13
Voraussetzungen für einen Ausschluss der BAföG -Berechtigung im Fall des Besitzes …
- VG Stuttgart, 15.05.2006 - 11 K 2940/05
Miterbenanteil an Mietwohngrundstück als anrechenbares Vermögen; unbillige Härte …
- VG Würzburg, 28.03.2023 - W 3 E 23.28
Frage der Außerachtlassung von Grundbesitz aufgrund einer unbilligen Härte bei …
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05
Mindestanforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2001 - 12 L 4305/00
Anrechnung; Befreiung; besondere Härte; Einkommen; Einkommensanrechnung; Gebühr; …
- VG Frankfurt/Main, 12.08.2003 - 10 E 2121/02
BAföG und Anrechnung eigenen Vermögens
- VG Berlin, 17.11.2015 - 18 K 152.15
Kein BAföG bei drei Eigentumswohnungen
- VG Gelsenkirchen, 20.01.2006 - 15 K 3699/03
Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche Berufung auf interne Treuhandabrede, …
- VG Karlsruhe, 17.08.2005 - 10 K 2112/04
Nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen im Sinne des …
- VG Aachen, 04.07.2005 - 5 K 3571/04
Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Rechtsmissbrauch und Verstoß …
- VG Köln, 28.09.2021 - 3 K 5310/19
- VG Karlsruhe, 18.02.2015 - 5 K 2021/13
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen, welches aus Fördermitteln der …
- VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228
Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen; …
- VG Magdeburg, 03.09.2003 - 6 A 192/03
- VG Minden, 09.03.2018 - 6 K 9283/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2010 - 12 A 1929/09
Zulässigkeit einer Berücksichtigung von Immobilienvermögen des Auszubildenden bei …
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2006 - L 13 AL 1618/04
- VG Hamburg, 09.08.2005 - 2 E 2199/05
Wirtschaftliches Verwertungshindernis bei einem landwirtschaftlichen Grundstück.
- VG Augsburg, 29.01.2016 - Au 3 K 15.234
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen infolge nicht angegebener …
- VG Braunschweig, 23.03.2006 - 3 A 32/06
Anwendbarkeit der Härteklausel des § 29 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2002 - 15 B 21/02
unbillige Härte, Grundstück, Miteigentumsanteil
- VG Schwerin, 05.01.2015 - 6 A 1693/11
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nichtangabe von …
- VG München, 24.05.2012 - M 15 K 11.2978
Ausbildungsförderung; Abfindung von 250.000,-- EUR nach einem schweren …
- VGH Bayern, 05.05.2011 - 12 ZB 11.590
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 12 A 1937/07
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen zumindest grob fahrlässig gemachter …
- VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08
Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip
- VG München, 14.08.2008 - M 15 K 07.1889
Miteigentum an Hausgrundstück; unbillige Härte; wirtschaftliches …
- VG Mainz, 23.03.2006 - 1 K 564/05
Anrechenbares Vermögen; Eigentumswohnung; Verfügungsbeschränkung; unbillige Härte
- VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Darlehensvertrag zwischen Mutter und Tochter; rechtliches Verwertungshindernis; …
- OVG Sachsen, 07.03.2011 - 1 A 143/10
Ausbildungsförderung, Rücknahme eines Ausgangsbescheids vor Abschluss eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2010 - 12 A 1440/09
Berücksichtigung der Freibeträge des § 29 Abs. 1 BAföG i.R.d. …
- VG Saarlouis, 04.08.2010 - 11 L 686/10
Geerbter Miteigentumsanteil als förderungsrechtlich anrechenbares, verwertbares …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 12 A 2306/07
Vorliegen eines unbilligen Härtefalls bei Berücksichtigung eines weiteren Teils …
- VG Würzburg, 27.02.2009 - W 3 K 06.584
Verschweigen von Vermögen; Datenabgleich; Härte; Morbus Menière
- VG Minden, 03.07.2007 - 6 K 1763/06
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Berücksichtigung des Eigentums …
- VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06
Bewilligung von Ausbildungsförderung - Verwertung von Vermögen in Form eines …
- VG Frankfurt/Main, 18.08.2009 - 3 L 1367/09
Berücksichtigung von Vermögen bei Ausbildungsförderung
- VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08
Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von …
- VG Darmstadt, 28.03.1996 - 8 E 373/95
Ablehnung der Gewährung von Ausbildungsförderung ; Anspruch auf …
- VG Karlsruhe, 18.02.2015 - 5 K 2012/13
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen, welches aus Fördermitteln der …
- VG München, 29.04.2010 - M 15 K 08.2558
Ausbildungsförderungsrecht; Nachzahlung von Ausbildungsförderung als Vermögen …
- VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 208/03
Grundstück; unbillige Härte; Vermögen; Vertrauensschutz; Übergangsregelung
- VG Halle, 13.04.2016 - 6 A 79/14
Ausbildungsförderung - Vermögensanrechnung bei Veräußerung von Fondsanteilen …
- VG Augsburg, 11.01.2011 - Au 3 K 10.1532
Vermögensbegriff; Rentenanwartschaft als Vermögen; unbillige Härte (bejaht); …
- VG München, 16.12.2010 - M 15 K 09.5713
Aufstiegsfortbildungsförderung; unbillige Härte bei der Vermögensanrechnung; …
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