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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17823
BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23 (https://dejure.org/2025,17823)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2025 - 5 C 4.23 (https://dejure.org/2025,17823)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 (https://dejure.org/2025,17823)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 86 Abs. 6, § 89a Abs. 1 und 3, § 89e Abs. 1
    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von Pflegestellenort und Einrichtungsort

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von Pflegestellenort und Einrichtungsort

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 5 S 1 SGB 8, § 86 Abs 6 SGB 8, § 89a Abs 1 S 1 SGB 8, § 89a Abs 2 SGB 8, § 89a Abs 3 SGB 8
    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von Pflegestellenort und Einrichtungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB VIII § 86 Abs. 6 ; SGB VIII § 89a Abs. 3
    Vereinigung der Erstattungsberechtigung des örtlich zuständigen Pflegestellenorts und der Schuldnerstellung des Erstattungsanspruchs in einem Rechtssubjekt (Träger); Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von Pflegestellenort und Einrichtungsort

  • datenbank.nwb.de

    Kostenerstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers bei Identität von Pflegestellenort und Einrichtungsort

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Rn. 14 (1) § 89a Abs. 3 SGB VIII begründet einen von § 89a Abs. 1 SGB VIII unabhängigen Kostenerstattungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 18) des örtlich zuständigen Pflegestellenorts, der an eine Änderung des maßgeblichen Aufenthaltsorts der Eltern oder des Kindes während der Gewährung von Leistungen nach § 89a Abs. 1 SGB VIII anknüpft.

    Rn. 30 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dem Schutz derjenigen Einrichtungsorte dient, in deren Zuständigkeitsbereich Personen wegen eines besonderen Bedarfs Aufnahme in Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung, anderen Familien oder sonstigen Wohnformen finden (…BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 Rn. 28 und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 35).

    In diesen Fällen soll Kostenschutz überall dort gewährt werden, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 35).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Rn. 15 (2) § 89a Abs. 3 SGB VIII setzt allerdings schon nach dem Plan des Gesetzgebers voraus, dass es sich bei dem Pflegestellenort nach § 86 Abs. 6 SGB VIII und dem nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII fiktiv örtlich zuständigen Träger um verschiedene Träger handelt (BVerwG, Urteile vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 32 und - 5 C 31.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 9 Rn. 35, 48).

    Dies ergibt sich zudem aus allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen, die auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchen, und nach denen ein Anspruch nicht gegen sich selbst entstehen oder bestehen kann (vgl. zu § 89a Abs. 2 SGB VIII: BVerwG, Urteile vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 16 und - 5 C 31.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 9 Rn. 17).

    Die Durchgriffserstattung nach § 89a Abs. 2 SGB VIII setzt damit ein durch eine Trägerverschiedenheit gekennzeichnetes Kostenerstattungsverhältnis im Sinne von § 89a Abs. 1 SGB VIII voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 18).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung, …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 89a Abs. 2 SGB VIII bezweckt, dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen Träger im Fall von Erstattungsketten unter Beteiligung dritter Träger einen Durchgriffsanspruch gegen den dritten Träger zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 Rn. 33).

    Rn. 30 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dem Schutz derjenigen Einrichtungsorte dient, in deren Zuständigkeitsbereich Personen wegen eines besonderen Bedarfs Aufnahme in Einrichtungen von überörtlicher Bedeutung, anderen Familien oder sonstigen Wohnformen finden (BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 Rn. 28 …und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 35).

  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 12 BV 04.3563

    Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Mutter und Kind in einer geeigneten …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Ist demgegenüber der örtliche Träger als Pflegestellenort zuständig, ist § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nicht anwendbar, weil hierfür der gewöhnliche Aufenthalt der Pflegeperson maßgeblich ist (§ 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII), die wiederum nicht zu dem Personenkreis des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gehört (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 28. März 2001 - 2 L 68/01 - ZFSH/SGB 2001, 482 ; VGH München, Urteil vom 11. Mai 2006 - 12 BV 04.3563 - ZFSH/SGB 2006, 537 ; OVG Münster…, Urteil vom 3. September 2012 - 12 A 1571/12 - juris Rn. 49;… Winkler, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand Dezember 2024, § 89e SGB VIII Rn. 1a;… Eschelbach, in: Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 89e SGB VIII Rn. 2;… Loos, in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 89e SGB VIII Rn. 2;… Schweigler, in: Rolfs/Jox, BeckOGK, SGB VIII, Stand August 2024, § 89e SGB VIII Rn. 5 f.;… Streichsbier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand Februar 2025, § 89e SGB VIII Rn. 7).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 89a Abs. 3 SGB VIII zugleich den mit § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII angestrebten lückenlosen Schutz der Einrichtungsorte in den Fällen der vorliegenden Art entfallen lassen wollte, lassen sich den Motiven nicht entnehmen (vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. Mai 2006 - 12 BV 04.3563 - ZFSH/SGB 2006, 537 ).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Rn. 18 In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Klärung, ob § 89a Abs. 3 SGB VIII tatbestandlich auf die Fälle beschränkt ist, in denen sich während der Gewährung dieser Leistung der nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt ändert - was hier bezogen auf die Mutter seit März 2010 nicht mehr der Fall war - oder ob § 89a Abs. 3 SGB VIII gleichfalls Anwendung findet, wenn sich andere für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII maßgebliche Umstände ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 12 Rn. 14).

    Die bisherige Zuständigkeit ist diejenige, die vor dem Zeitpunkt, zu dem eine eventuelle Neubestimmung zu prüfen ist, bestanden hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 26 und vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 12 Rn. 21).

  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 21.09

    Aufenthalt; elterliche Sorge; Einrichtung; Einrichtungskette; Einrichtungsort; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Die subsidiäre Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers bezieht sich auf die Fälle, in denen ein gewöhnlicher Aufenthalt der maßgeblichen Person vor der Aufnahme in eine Einrichtung nicht (mehr) vorhanden oder feststellbar ist, sondern nur noch ein tatsächlicher Aufenthalt besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 21.09 - BVerwGE 138, 48 Rn. 20;… Bohnert, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Dezember 2024, § 89e SGB VIII Rn. 12).
  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01

    Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    In diesen Fällen soll Kostenschutz überall dort gewährt werden, wo ein solcher nicht bereits zuständigkeitsrechtlich sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. November 2001 - 5 C 42.01 - BVerwGE 115, 251 …und vom 13. Dezember 2012 - 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 35).
  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Liegt eine Gesetzeslücke vor, ist diese im Fall der Einzelanalogie durch Übertragung der Rechtsfolge einer Bestimmung zu schließen, wenn der ungeregelte Sachverhalt wegen einer vergleichbaren Sach- und Interessenlage dem geregelten Fall ähnlich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 - Buchholz 428.41 § 3 EntschG Nr. 13 Rn. 16 f.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Die bisherige Zuständigkeit ist diejenige, die vor dem Zeitpunkt, zu dem eine eventuelle Neubestimmung zu prüfen ist, bestanden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 26 …und vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 12 Rn. 21).
  • BVerwG, 25.04.2024 - 5 C 3.23

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2025 - 5 C 4.23
    Die letztgenannte Vorschrift ist anwendbar, weil § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII sich insgesamt auf den - auch hier gegebenen - Fall bezieht, dass die Eltern nach Beginn der Leistung erstmalig (oder erneut) verschiedene gewöhnliche Aufenthalte begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2024 - 5 C 3.23 - BVerwGE 182, 245 Rn. 11 f.).
  • OVG Bremen, 01.06.2005 - 2 A 225/04

    Kostenerstattung; Schutz der Einrichtungsorte; sonstige Wohnform; Erziehung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 12 A 1571/12

    Anspruch des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe gegen den örtlichen Träger der …

  • BVerwG, 13.09.2004 - 5 B 65.04

    Vergleichbarkeit des 'Ruhens der elterlichen Personensorge' und dem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - 2 L 68/01
  • BVerwG, 13.05.2026 - 5 C 1.25

    Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers, wenn Eltern vor der Aufnahme …

    Diesen hatten sie - was sich auf der Grundlage der entsprechenden Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls ergibt - auch in einer Einrichtung begründet, die ihrer Pflege oder Betreuung dient und die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung vom Schutzzweck des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erfasst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 30 m. w. N.).

    Rn. 16 Gegen ein zuständigkeitsrechtliches Verständnis des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" spricht schließlich der Sinn und Zweck des § 89e SGB VIII. Dieser geht dahin, einen lückenlosen Schutz der Einrichtungsorte auf Erstattungsebene zu gewährleisten, um zu verhindern, dass solche "Anstaltsorte" im Sinne des Fürsorgerechts, in denen aus anderen Zuständigkeitsbereichen kommende Kinder, Jugendliche oder deren Eltern einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen, im Verhältnis zu kommunalen Gebietskörperschaften ohne eine entsprechende Infrastruktur durch Jugendhilfemaßnahmen überproportional finanziell belastet werden und infolgedessen im öffentlichen Interesse benötigte Einrichtungen nicht mehr gebaut oder vorhandene geschlossen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 33 m. w. N.).

    Der gewöhnliche Aufenthalt ist dabei anders als der oft nur zufällige tatsächliche Aufenthalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 35 m. w. N.) ein hinreichendes Anknüpfungskriterium für die Erstattungspflicht.

    Das legt es - wie bereits in der Inhaltswiedergabe des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII im Senatsurteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - (…BVerwGE 185, 65 Rn. 22) zum Ausdruck gebracht worden ist - nahe, dass die Rechtsfolgenseite, soweit die Norm dort auf "die Eltern" abstellt, in gleicher Weise zu verstehen ist, zumal es keinerlei Anhaltspunkte für ein davon abweichendes Verständnis gibt.

    In einem solchen Fall ist für § 89e Abs. 2 SGB VIII nicht allein ein tatsächlicher Aufenthalt vor der Aufnahme in eine Einrichtung maßgeblich (Abgrenzung zu BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 35 m. w. N.).

  • BVerwG, 26.03.2026 - 5 C 7.24

    Kein dauerndes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne des …

    Deren Voraussetzungen, die insbesondere eine planwidrige Lücke des Gesetzes erfordern (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 28) liegen hier nicht vor.
  • VG Berlin, 07.09.2026 - 18 K 4.26

    1. Zu einem Kostenerstattungsanspruch nach § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in einem …

    Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem ähnlich gelagerten Verfahren - das Grundlage für das zwischenzeitliche Ruhen des vorliegenden Verfahrens war - mit Grundsatzurteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - (juris) zu der entsprechenden Anwendung der Vorschrift ausgeführt, ein Kostenerstattungsanspruch in unmittelbarer Anwendung des § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII scheide aus, weil die Vorschrift voraussetze, dass der die Kostenerstattung begehrende Träger aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts einer der dem benannten Kreis zugehörigen Person, also auf der Grundlage des § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII, örtlich für die Leistungserbringung zuständig sei, was nicht der Fall sei, wenn der örtliche Träger als Pflegestellenort (§ 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII) zuständig geworden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025, a.a.O., Rn. 23 ff.).

    Einem Pflegestellenort, der nach dem Aufenthaltsort der Pflegeperson tatsächlich örtlich zuständig ist (§ 86 Abs. 6 SGB VIII), stehe jedoch in entsprechender Anwendung von § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII eine Kostenerstattung zu, wenn dieser Pflegestellenort später infolge von § 89a Abs. 3 SGB VIII wegen Konfusion den Erstattungsanspruch nach § 89a Abs. 1 SGB VIII verliert und zugleich im Sinne des § 89a Abs. 3 SGB VIII fiktiv wegen des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen nach § 89e Abs. 1 Satz 1 SGB VIII als Einrichtungsort örtlich zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025, a.a.O., Rn. 27).

    Er sei auch dann gegeben, wenn sich die örtliche Zuständigkeit zwar aus vorrangigen fachlichen Gründen abweichend von § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson richtet, ein Zuzug der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen in den Bereich des Pflegestellenorts aber auf das Vorhandensein einer maßgeblichen Einrichtung im Bereich dieses Trägers zurückzuführen ist und gerade dieser durch den Wegfall des Erstattungsanspruchs nach § 89a Abs. 1 SGB VIII eine finanzielle Belastung des Einrichtungsorts bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025, a.a.O., Rn. 33).

    Vielmehr spreche alles dafür, dass der Gesetzgeber die Konsequenzen, die die Einfügung des § 89a Abs. 3 SGB VIII insoweit haben könne, aus dem Blick verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025, a.a.O., Rn. 34).

  • BVerwG, 27.01.2026 - 5 C 3.24

    Keine Kostenerstattung unter örtlichen Jugendhilfeträgern im Fall der …

    Insoweit greifen ähnliche Erwägungen, wie sie auch für den Schutz der Einrichtungsorte gelten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 10 ff.).

    Liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, ist diese im Fall der Einzelanalogie durch Übertragung der Rechtsfolge einer Bestimmung zu schließen, wenn der ungeregelte Sachverhalt wegen einer vergleichbaren Sach- und Interessenlage dem geregelten Fall ähnlich ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2021 - 5 C 18.19 - NVwZ-RR 2022, 144 Rn. 28 und vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 28, jeweils m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 12 S 1295/25

    Kostenerstattung für jugendhilferechtliche Leistungen

    Es besteht sowohl eine planwidrige Regelungslücke (a, b) als auch eine vergleichbare Interessenlage (c;… vgl. zu diesen Voraussetzungen für eine Analogie BVerwG, Urteile vom 05.11.2025 - 6 C 1.24 -, juris Rn. 30, und vom 25.02.2025 - 5 C 4.23 -, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2025 - 19 A 2173/22

    Schülerfahrkosten; Anspruchsinhaber; schulorganisatorische Gründe; …

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - juris Rn. 28; Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WRB 1.19 - juris Rn. 15.

    Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - juris Rn. 28.

  • BVerwG, 11.03.2026 - 5 C 2.25

    Fahrtkostenerstattung anlässlich einer ärztlichen Untersuchung der …

    Die Voraussetzungen für eine gesetzesimmanente richterliche Rechtsfortbildung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 28) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 11.03.2024 - 5 C 2.25
    Die Voraussetzungen für eine gesetzesimmanente richterliche Rechtsfortbildung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 - BVerwGE 185, 65 Rn. 28) liegen nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 - 11 A 972/23
    Rn. 128 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2025 - 5 C 4.23 -, BVerwGE 185, 65 = juris, Rn. 28, und Beschluss vom 26. Januar 2016 - 2 B 17.15 -, juris, Rn. 8.
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