Rechtsprechung
| BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ArgeLandentwicklung
Ausgleichsanspruch; Besitz; Besitzeinweisung; Besitzstörung; Erstattungspflicht; Flurbereinigungsgericht; Nachteil, vorübergehender; Störer; Vorteile, empfangene; Zuständigkeit; Zwangsmittel
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Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer Teilnehmergemeinschaft zur Erstattung der von ihr geleisteten Ausgleichszahlung - Öffentliche Bekanntgabe der Anordnung über die vorläufige Besitzeinweisung und dessen Rechtsfolge - Mit der ...
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Zwangsmittel/Störer; Flurbereinigungsgericht/Zuständigkeit; Erstattungspflicht/Vorteile, empfangene; Besitz/Besitzstörung; Besitz/Besitzeinweisung; Ausgleichsanspruch/Nachteil, vorübergehender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.01.1977 - 188 XIII 76
- BVerwG, 27.12.1978 - 5 B 33.77
- BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 59, 79
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.05.1978 - 5 C 2.77
Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsplan - Grenzen des …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Abgesehen davon, daß durch das den Abfindungsstreit zurückverweisende Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 5 C 2.77 - eine Klärung der Rechtslage herbeigeführt worden ist, nach der die Kläger sich nicht mit Erfolg dagegen wehren können, daß der Vorstand der Beklagten auf die Beschwerde der Beigeladenen hin die den Klägern ursprünglich ausgewiesene Abfindung geändert und ihnen anstelle des Ersatzflurstücks 3247 und des östlichen Teils des Ersatzflurstücks 3246 eine anderweitige Abfindung zugewiesen hat, wurde die teilweise Rücknahme der Beschwerde nicht von einer Bedingung, einem zukünftigen Ungewissen Ereignis abhängig gemacht, das die Beschränkung möglich macht oder hinfällig werden läßt.Bis dahin steht die Landabfindung eines jeden Teilnehmers unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen (vgl. das die Beteiligten betreffende Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 5 C 2.77 - und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 16.09.1975 - V C 76.74
Festsetzung von Zwangsmitteln - Zwangsgeldandrohung - Verhalten eines Dritten
Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Mit den angeführten Zwangsmitteln zur Durchsetzung flurbereinigungsbehördlicher Verwaltungsakte könnte auch Besitzstörungen oder Bewirtschaftungsbehinderungen von Teilnehmern begegnet werden (vgl. BVerwGE 49, 169). - BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59
Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Ebenso wie der gegen die Teilnehmergemeinschaft gerichtete Ausgleichsanspruch nach § 51 Abs. 1 FlurbG öffentlich-rechtlicher Natur ist (Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 - [RdL 1962, 106]), ist auch das Erstattungsverlangen nach § 51 Abs. 2 FlurbG von gleicher Qualität, das geltend zu machen die Teilnehmergemeinschaft im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 18 Abs. 1 Satz 3 FlurbG berechtigt ist mit der Folge, daß die sich daraus ergebende.
- BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92
Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan
Grundsätzliche Bedeutung hätten auch die Fragen, "ob das objektive Interesse von Grundstückseigentümern, daß die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke durch die Erstaufstellung oder durch die Änderung eines Bebauungsplans nicht, jedenfalls möglichst wenig eingeschränkt werden, bei Festschreibung des Bestandes nur dann 'abwägungserheblich' im Sinne von BVerwGE 59, 79 ff. ist, wenn 'Anhaltspunkte für Wünsche nach einer veränderten Nutzung durch den Eigentümer' schon im Verfahren zur Aufstellung/Änderung des Bebauungsplans vorlagen", und "ob die Nichtberücksichtigung dieses objektiven Interesses ohne das Vorliegen solcher Anhaltspunkte nicht zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führen kann".Auch wegen der Frage, "ob das objektive Interesse von Grundstückseigentümern, daß die Nutzungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke durch die Erstaufstellung oder durch die Änderung eines Bebauungsplans nicht, jedenfalls möglichst wenig eingeschränkt werden, bei Festschreibung des Bestandes nur dann 'abwägungserheblich' im Sinne von BVerwGE 59, 79 ff. ist, wenn 'Anhaltspunkte für Wünsche nach einer veränderten Nutzung durch den Eigentümer' schon im Verfahren zur Aufstellung/Änderung des Bebauungsplans vorlagen", und "ob die Nichtberücksichtigung dieses objektiven Interesses ohne das Vorliegen solcher Anhaltspunkte nicht zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führen kann", brauchte das Normenkontrollgericht die Sache dem Senat nicht vorzulegen; denn ob und in welchem Umfang die Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ein ihr nicht bekanntes Interesse eines Eigentümers an einer andersartigen Nutzung seines Grundstücks berücksichtigen muß, hängt von der konkreten Situation ab.
- BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07
Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der …
§ 51 Abs. 1 FlurbG verpflichtet die Teilnehmergemeinschaft (BVerwGE 59, 79, 84; BVerwG RdL 1962, 106) zum Ausgleich bei vorübergehenden übermäßigen Nachteilen einzelner Teilnehmer in Bezug auf eine im Übrigen gleichwertige Abfindung (BVerwGE 50, 333, 339). - BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; …
Zu den hiernach bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet zu berücksichtigenden Belangen gehört grundsätzlich auch das Interesse eines in der Nachbarschaft rechtmäßigerweise vorhandenen emittierenden Betriebes, vor einschränkenden Anforderungen an seine Betriebsführung zum Schutz der aufgrund der planerischen Ausweisung heranrückenden schutzbedürftigen Wohnbebauung gesichert zu bleiben (vgl. BVerwGE 45, 309 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72]; 59, 87 [BVerwG 30.10.1979 - 5 C 40/79]; Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 4 NB 15.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 34; vgl. auch Beschluß vom 25. November 1985 - BVerwG 4 B 202.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 67).
- BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95
Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - …
Die vorzulegende Frage muß entscheidungserheblich sein (vgl. BVerwGE 56, 172 (175) [BVerwG 14.07.1978 - 7 N 1/78]; 59, 87 (94) [BVerwG 30.10.1979 - 5 C 40/79]; 77, 308 (310) [BVerwG 22.05.1987 - 4 C 57/84]; 77, 345 (346) [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86]; 79, 200 (202) [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 48/86]). - BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung
Zwar wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwGE 59, 79 ).Meßungenauigkeiten dieser Größenordnung sind gegebenenfalls den Teilnehmern im Rahmen einer bloß vorläufigen Besitzeinweisung als vorübergehender Nachteil zuzumuten, darauf beruhende Nutzungsbeeinträchtigungen allerdings, wie - insoweit wieder zutreffend - auch das Flurbereinigungsgericht angenommen hat, nach § 51 Abs. 1 FlurbG auszugleichen (zu letzterem s. auch BVerwGE 59, 79 ; 66, 47 ).
- VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702
Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes …
Rn. 31 Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung ist im Übrigen regelmäßig nicht näher zu untersuchen, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (…vgl. BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N; BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85;… BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 29;… BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12).Rn. 34 Im Hinblick darauf, dass im Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf, wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung regelmäßig nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind (BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85), so dass den vom Kläger im einzelnen angeführten Rügen zu Einzelflurstücken keine durchgreifende Bedeutung zukommt.
- VGH Bayern, 23.06.2017 - 13 AS 16.2546
Ausreichende Erschließung des Abfindungsflurstücks
Bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung wird regelmäßig nicht näher untersucht, ob die zugedachten Abfindungen wertgleich sind, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85). - OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren; …
Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2004, a.a.O.;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 5. Dezember 1996 - 15 K 6132/96 -, juris;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20). - BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80
Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines …
Können Nutzungen aus den neuen Grundstücken zeitweilig nicht gezogen werden, etwa wegen des die vorgesehene Nutzungsmöglichkeit einschränkenden vorübergehenden Zustandes der Grundstücke (vernachlässigte Düngung, starke Verunkrautung oder andere behebbare Mängel) oder anderweitiger Nutzungsbeeinträchtigungen, dann können die nicht erzielbaren Erzeugnisse auch kein Äquivalent für die auf den entzogenen Grundstücken vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten bilden (BVerwGE 59, 79 [85]). - OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
Deshalb wird bei der Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung im Regelfall nicht näher untersucht, ob die zugedachte Abfindung wertgleich ist, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 2.66 -, RdL 1967, 219; Beschluss vom 30. August 1968 - BVerwG IV B 78.68 -, Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 40.79 -, BVerwGE 59, 79 [85]; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 13 AS 04.2750 -, juris;… Beschluss vom 7. Februar 2003, a.a.O.; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16, mit weiteren Nachweisen;… Schwantag, a.a.O., § 65 Rdnr. 20). - BVerwG, 25.04.1985 - 5 C 49.82
Wegerecht auf Grund der Anordnungen eines Zusammenlegungsplans nach …
- OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 9 C 11622/01
Flurbereinigungsrecht; Besitzeinweisung; vorläufige Besitzeinweisung; …
- OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09
Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung; …
- VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Die Wegnahme von geschützten Flächen im Sinn von § 45 FlurbG kann ein grobes …
- VGH Bayern, 12.09.2008 - 13 M 08.1271
Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Privatgutachten
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 8 S 3073/91
Übereinstimmung von tatsächlicher Nutzungsart und Festsetzung im Bebauungsplan - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1992 - 8 S 2695/91
Abwägungsgebot - wirtschaftlich sinnvolle Ausnutzung des Baugrunds
- OVG Thüringen, 13.05.2019 - 7 F 411/15
Nachteilsausgleich für einen ökologisch wirtschaftenden Betrieb im …
- BVerwG, 09.01.1992 - 4 NB 26.91
Vorliegen einer Abweichung in den Anforderungen an die Ermittlung des …
- VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 13 A 07.2096
Flurbereinigung; beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren; vorläufige …
- BVerwG, 27.07.1990 - 4 NB 21.90
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 08.06.2011 - 13 AS 11.1027
Flurbereinigung; Vorläufige Besitzeinweisung; Sofortige Vollziehbarkeit; …
- VGH Bayern, 04.02.2010 - 13 A 09.424
Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung
- BVerwG, 18.07.1985 - 5 B 38.83
Leistung einer Ausgleichszahlung für eine Flurbereinigung - Vernehmung der am …
- OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 27/18
Rechtsschutzinteresse; Abfindung; Besitzeinweisung
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