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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2821
BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87 (https://dejure.org/1990,2821)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 5 C 41.87 (https://dejure.org/1990,2821)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 5 C 41.87 (https://dejure.org/1990,2821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsabgabe - Vorrang - Konkurs Des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 248
  • NJW 1990, 3162
  • NVwZ 1991, 72 (Ls.)
  • DVBl 1991, 50
  • DÖV 1990, 974
  • Rpfleger 1991, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82

    Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
    Für die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz besteht im Konkurs des Arbeitgebers auch nicht der Vorrang nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO (im Anschluß an BVerwGE 72, 82 [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 18/82]).

    Daß der Ausgleichsabgabe, wenn sie - wie es dem Verwaltungsorganisationsrecht der großen Mehrzahl der Bundesländer entspricht - von staatlichen Behörden erhoben wird, das Konkursvorrecht des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO nicht zukommt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 22. August 1985 (BVerwGE 72, 82 [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 18/82]) klargestellt.

    Dies ergibt sich aus dem Zweck des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO, aus Gründen allgemeinen Interesses die öffentlichen Einnahmen, deren der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf, vorzugsweise sicherzustellen (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BVerwGE 72, 82 [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 18/82]).

  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
    Dies ergibt sich aus dem Zweck des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO, aus Gründen allgemeinen Interesses die öffentlichen Einnahmen, deren der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben bedarf, vorzugsweise sicherzustellen (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BVerwGE 72, 82 [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 18/82]).

    § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bezweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 93/87

    Rückzahlungsvorrecht - Bundesanstalt für Arbeit - Konkursvorrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
    § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bezweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).

    Dieser Zusammenhang zwischen den Nrn. 2 und 3 des § 61 Abs. 1 KO rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluß, daß auch der Kreis der privilegierten Forderungen in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO nicht anders gezogen ist als in § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (…so auch die Gesetzesbegründung, vgl. Hahn a.a.O. S. 241): Er ist beschränkt auf die Abgaben und Leistungen, die nach Gesetz oder Verfassung (Verfassung im Sinne von Statut/Satzung) einem Aufgabenträger zu entrichten sind, um die Erfüllung der diesem anvertrauten öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (vgl. auch BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
    Denn darunter fallen nur Steuern und steuerähnliche oder steuerartige Abgaben mit Einschluß der Zölle, weil sie der Mittelbeschaffung für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens dienen, nicht aber Sonderabgaben nach Art der Schwerbehindertenausgleichsabgabe, die keinen Finanzierungszweck verfolgen, sondern eine auf Verhaltenslenkung zielende Antriebs- und Sanktionsfunktion erfüllen (vgl. BVerfGE 67, 256 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 57.89

    Konkursvorrecht von Rundfunkanstalten - Gebührenforderungen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
    § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO bezweckt, die dort genannten öffentlichen Gläubiger konkursrechtlich aus den gleichen Gründen des allgemeinen Wohls zu privilegieren wie die des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BGHZ 52, 155 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; BSGE 65, 69 [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]), weil die in § 61 Abs. 1 Nr. 3 KO aufgeführten öffentlichen Aufgabenträger ähnliche oder gar die gleichen öffentlichen Aufgaben wahrnehmen wie Staat, Gemeinden und sonstige politische Verbände (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 57.89 - ).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 5 C 1.15

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Rückzahlung der Ausgleichsabgabe; …

    Kommt er dieser Pflicht nicht oder nicht vollumfänglich nach, hat er eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die eine auf Verhaltenslenkung zielende Antriebs- und Sanktionsfunktion erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 C 41.87 - BVerwGE 85, 248 m.w.N.;… s.a. Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 20.12 - Buchholz 436.62 § 77 SGB IX Nr. 1 Rn. 24 m.w.N).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 40.90

    Beteiligungsfähigkeit der Bundesanstalt für Güterfernverkehr - Konkursvorrecht …

    Das gilt nicht nur in dem Sinne, daß auch die Abgaben nach Nr. 3 der Finanzierung von (im weiteren Sinne) staatlichen Aufgaben dienen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1990 - BVerwGE 85, 248 (250 f.) [BVerwG 11.07.1990 - 5 C 41/87]; BSG, Urteil vom 27. April 1989 - Az.: 11/7 RAr 93/87 - BSGE 65, 69 (71) [BSG 27.04.1989 - 11 RAr 93/87]).
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