Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2457
BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90 (https://dejure.org/1993,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1993 - 5 C 49.90 (https://dejure.org/1993,2457)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 5 C 49.90 (https://dejure.org/1993,2457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 102
  • NJW 1994, 2039 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 171
  • FamRZ 1993, 1313 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90
    Ebenso wie ein Bedarf ohne ausdrückliche Regelung nicht allein wegen der Höhe des zu seiner Deckung erforderlichen finanziellen Aufwandes aus dem in § 22 BSHG in Verbindung mit der Regelsatzverordnung genannten Regelbedarf herausfällt (dazu vgl. die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1990 (BVerwGE 87, 212 ff.) und vom 5. November 1992 (BVerwGE 91, 156)), gehört ein Bedarf nicht allein deshalb zum Regelbedarf, weil seine Deckung nur geringen Aufwand erfordert.

    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (vgl. BVerwGE 87, 212 (214) [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]).

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90
    Es sind damit auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]), wobei hinsichtlich des Maßstabes darauf Bedacht zu nehmen ist, was sich Personen, deren Einkommen dem im Geltungsbereich der jeweiligen Regelsätze erzielten durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld entspricht (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 2 BSHG), aus ihren bescheidenen Mitteln üblicherweise leisten können.
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90
    Ebenso wie ein Bedarf ohne ausdrückliche Regelung nicht allein wegen der Höhe des zu seiner Deckung erforderlichen finanziellen Aufwandes aus dem in § 22 BSHG in Verbindung mit der Regelsatzverordnung genannten Regelbedarf herausfällt (dazu vgl. die Urteile des Senats vom 13. Dezember 1990 (BVerwGE 87, 212 ff.) und vom 5. November 1992 (BVerwGE 91, 156)), gehört ein Bedarf nicht allein deshalb zum Regelbedarf, weil seine Deckung nur geringen Aufwand erfordert.
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92

    Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des …

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 49.90
    Denn die in einem traditionell gewachsenen Rahmen übliche Ausrichtung einer privaten Feier im Anschluß an die kirchliche Kommunionfeier entspringt nicht vorrangig dem allgemeinen persönlichen Bedürfnis, auch über die alltäglichen Kontakte hinaus in gewissen zeitlichen Abständen Formen der Geselligkeit zu pflegen, die der Aufrechterhaltung, Festigung und Vertiefung zwischenmenschlicher - familiärer, freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher - Beziehungen dienen (wie z. B. eine Geburtstagsfeier, vgl. dazu Urteil des Senats vom 18. Februar 1993 - BVerwGE 92, 106 [BVerwG 18.02.1993 - 5 C 47/92]).
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 11 AS 125/08

    Arbeitslosengeld II - Kleidung als Bestandteil des Regelbedarfs - Darlehen bei …

    Unter der Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war zwar anerkannt, dass die Kosten einer Kommunionfeier (einschließlich der nach der kirchlichen Zeremonie folgenden privaten Feier) zu den persönlichen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören, für die über die Regelsätze für laufende Leistungen hinaus einmalige oder laufende Leistungen zu erbringen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1993 - 5 C 49/90; BVerwGE 92, 102-105).
  • SG Düsseldorf, 03.11.2020 - S 15 AS 2919/19
    Diese Auslegung ist vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der SGB II Vorschriften geboten, da Bedarfe für Feierlichkeiten (Taufe, Hochzeit, Kommunion) im Rahmen des BSHG noch als besondere Bedarfe anerkannt und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugesprochen wurden (vgl. etwa zur Kommunionfeier BVerwG, Urteil vom 18.02.1993 5 C 49/90, juris und zur Hochzeitsfeier BVerwG, Urteil vom 18.02.1993 5 C 40/91, juris).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92

    Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des …

    Zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG können zwar einmalige Leistungen für die Ausrichtung einer Feier der Taufe, der Erstkommunion oder der Eheschließung gewährt werden (vgl. Urteile des Senats vom 18. Februar 1993 - BVerwGE 92, 109 - (zur Tauffeier), - BVerwGE 92, 102 - (zur Kommunionfeier), - BVerwGE 92, 112 - (zur Feier der Eheschließung)).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 12 AS 2325/08
    Die Ausrichtung einer Einschulungsfeier dient dem allgemeinen persönlichen Bedürfnis der Aufrechterhaltung, Festigung und Vertiefung zwischenmenschlicher Beziehungen, hat jedoch nicht die herausragende - religiöse oder gesellschaftliche - Bedeutung, wie sie z.B. für Taufe, Erstkommunion oder Eheschließung anerkannt ist, was nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) einmalige Leistungen für die Ausrichtung entsprechender Feiern begründen konnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 92, 102; 92, 109; 92, 112).
  • VG Braunschweig, 29.04.2003 - 4 B 126/03

    Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs auf Zahlung einer einmaligen …

    Es sind damit auch die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen, wobei hinsichtlich des Maßstabes darauf Bedacht zu nehmen ist, was sich Personen, deren Einkommen dem im Geltungsbereich der jeweiligen Regelsätze erzielten durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt unterer Lohngruppen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld entspricht (vgl. § 22 Abs. 3 Satz 2 BSHG), aus ihren bescheidenen Mitteln üblicherweise leisten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1993 - 5 C 49/90 -, BVerwGE 92, 102 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 79/02

    Ausländer; besonderer Anlass; Einbürgerung; Einbürgerungsgebühr; einmalige …

    Als besondere Anlässe in diesem Sinn sind in der Rechtsprechung beispielsweise anerkannt worden: Die Taufe (…BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 22.91 -, BVerwGE 92, 109), die Beschneidungsfeier (…Senat, Urt. v. 22.9.1993 - 4 L 5670/92 -, FEVS Bd. 44, 465), die Kommunion (BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 49.90 -, NVwZ 1994, 171 = FEVS Bd. 44, 318), die Konfirmation (OVG Bremen, Beschl. v. 1.6.1989 - 2 B 60/89 -, info also 1991, 41), die Hochzeitsfeier (…BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 40.91 -, NVwZ 1994, 172 = FEVS Bd. 43, 358).
  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 11 K 2115/02

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung von …

    Rn. 33 - vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1993 - 5 C 49.90 -, FEVS 44, 318 (320 f.); OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. April 1986 - 4 B 80/86 -, FEVS 36, 411 (412) -.
  • VG Aachen, 16.04.2003 - 2 L 398/03

    Keine Übernahme der Besuchskosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Kosten eines …

    Rn. 11 vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Februar 1993 - 5 C 49.90 -, FEVS 44, 318 ff. = BVerwGE 92, 103 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht