Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungshilfe - Ausbildungsförderung
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 23.09.1980 - B 3 K 80 A 555
- BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts
Auszug aus BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 54.81
Bestätigung BVerwG, 12.02.1981, 5 C 51/80, BVerwGE 61, 352).
- BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R
Kein Arbeitslosengeld II für Studenten
Der durch das Haushaltstrukturgesetz (s oben) angefügte Abs. 4 des § 31 BSHG gewährleistete seit dem, dass die bis 1982 als Leistung nach dem BSHG vorgehaltene Ausbildungshilfe (aufgehoben durch Art. 21 Nr. 10 2. Haushaltstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1523) nicht gewährt wurde, wenn die Ausbildung im Rahmen des BAföG oder AFG dem Grunde nach förderungsfähig war (vgl BVerwG vom 29. April 1982 - 5 C 54/81). - BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 82.92
Sozialhilfe - Ausbildung - Förderungsfähigkeit
Denn diese Regelung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls schon entschieden ist, mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung an die Stelle des bis dahin gültig gewesenen § 31 Abs. 4 BSHG getreten (Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 - ; BVerwGE 71, 12 ; s. auch BVerwGE 82, 125 ). - LSG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - L 3 AS 47/07
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung während eines Studiums
Der durch das Haushaltstrukturgesetz (s oben) angefügte Abs. 4 des § 31 BSHG gewährleistete seit dem, dass die bis 1982 als Leistung nach dem BSHG vorgehaltene Ausbildungshilfe (aufgehoben durch Art. 21 Nr. 10 2. Haushaltstrukturgesetz vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1523) nicht gewährt wurde, wenn die Ausbildung im Rahmen des BAföG oder AFG dem Grunde nach förderungsfähig war (vgl BVerwG vom 29. April 1982 - 5 C 54/81).
- OVG Thüringen, 30.01.2001 - 3 EO 862/00
Sozialhilferecht; Regelungsanordnung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Anordnungsgrund; …
Diese Norm hat § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG mit dem Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1523) ohne materielle Änderung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 5 C 54.81 - Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 1 S. 2; Urteil vom 7. Juni 1989 - 5 C 3.86 - BVerwGE 82, 125, 129 = FEVS 39, 133). - LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 19 B 151/06
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …
Eine Ausbildung, die nach diesen Sondergesetzen nicht gefördert wird, soll auch nicht über nachrangige Leistungen - wie Sozialhilfe und jetzt auch Grundsicherung - gefördert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 5 C 54/81 -). - BVerwG, 07.10.1982 - 5 B 74.82
Wirksame Vertretung durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten bei …
Der Beschluß des Berufungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß insbesondere ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff. BSHG nicht besteht, wenn der den Lebensunterhalt betreffende Bedarf ausschließlich wegen eines vom Hilfesuchenden betriebenen Studiums besteht (Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 3.80 - und BVerwG 5 C 51.80 - sowie Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 54.81 -).
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