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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.04.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1861
BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,1861)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,1861)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,1861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung - Härtefreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 77, 222
  • NVwZ-RR 1989, 18
  • NVwZ-RR 1989, 21
  • FamRZ 1987, 1313
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Prüfungsmaßstab sind nicht die §§ 1601 ff. BGB, sondern die Bestimmungen in Abschnitt IV (Einkommensanrechnung) des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die geschaffen wurden, um das Gesetz vollzugsfähig zu gestalten (vgl. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]).

    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Zu den pauschal anzusetzenden Freibeträgen tritt dann ein individuell zu errechnender Freibetrag (vgl. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]).

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).

    Es handelt sich vielmehr zugleich um atypische Umstände, die förderungsrechtlich aufzufangen durch § 25 Abs. 6 BAföG ermöglicht werden soll (s. BVerwGE 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 17/82]).

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 113.81

    Geschiedene Elternteile - Auszubildender - Gemeinsame Kinder - Einkommensbezieher …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß es insoweit weder aus gesetzessystematischen noch aus sonstigen Gründen einer einschränkenden Auslegung des Gesetzeswortlauts bedarf (zu den Voraussetzungen einer vom Wortlaut abweichenden einschränkenden Auslegung s. BVerfGE 9, 89 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55]).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81

    Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 34.81

    Ausbildungsförderung für Ausländer - Anspruch eines finnischen Staatsangehörigen …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1979 - XVI A 165/78
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84
    In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 1979 - XVI A 165/78 - (FamRZ 1980, 197) ist im übrigen nur ausgeführt, daß es im entschiedenen Fall nicht ermessensfehlerhaft war, Paketsendungen an Verwandte in der Deutschen Demokratischen Republik, denen der Einkommensbezieher rechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet war, nicht als einkommensmindernd im Sinne des § 25 Abs. 6 BAföG zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Mit der Hervorhebung der in § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG genannten Belastungen und Aufwendungen enthält das Gesetz eine Wertung dahin, daß es in diesen Fällen von Belastungen und Aufwendungen naheliegt, einen weiteren Teil des Elterneinkommens anrechnungsfrei zu lassen, um eine - sonst (d.h. ohne Härtefreibetrag) eintretende - unbillige Härte zu vermeiden (Klarstellung und Weiterführung von BVerwGE 77, 222 und BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ).

    In diesem engen Sinn hat weder der Senat in BVerwGE 77, 222 noch das Berufungsgericht, dieser Entscheidung folgend, die Aussage verstanden, daß unter den Tatbestand der unbilligen Härte insbesondere außergewöhnliche Belastungen nach §§ 33 ff. EStG fallen.

    Der Senat stellt deshalb die mißverständliche Formulierung, § 25 Abs. 6 Satz 2 BAföG führe außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts als Beispielsfall einer unbilligen Härte auf (BVerwGE 77, 222 ), klar: Außergewöhnliche Belastungen können die Annahme einer unbilligen Härte rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 5 C 19.88 - ), sind also nach § 25 Abs. 6 BAföG geeignet, eine unbillige Härte im Sinne dieser Vorschrift zu begründen (BVerwGE 77, 222 ).

  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 2/20 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - …

    Rn. 25 § 25 Abs. 6 BAföG dient der Berücksichtigung atypischer Umstände (BVerwG vom 23.6.1983 - 5 C 113/81 - BVerwGE 67, 280, 285 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 6 - juris RdNr 24; BVerwG vom 11.10.1984 - 5 C 17/82 - BVerwGE 70, 189, 191 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 7 - juris RdNr 17; BVerwG vom 7.5.1987 - 5 C 66/84 - BVerwGE 77, 222, 227 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 8 - juris RdNr 14), wobei an das Merkmal der unbilligen Härte grundsätzlich erhebliche Anforderungen zu stellen sind (…Knoop in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl 2020, § 25 RdNr 39).

    Rn. 26 Die Entscheidung nach § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG steht grundsätzlich im Ermessen der Behörde (vgl BVerwG vom 7.5.1987 - 5 C 66/84 - BVerwGE 77, 222, 231 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 8 - juris RdNr 22; BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 166 f - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 13), wobei das der Behörde eingeräumte Ermessen mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der unbilligen Härte "gekoppelt" ist (…Knoop in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl 2020, § 25 RdNr 37; vgl BVerwG vom 17.7.1998 - 5 C 14/97 - BVerwGE 107, 164, 167 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13 - juris RdNr 13).

    Das Ermessen betrifft bei der Gewährung von Ausbildungsgeld das Entschließungs- und das Auswahlermessen, also das Ob und die Höhe der Freistellung weiteren Einkommens von der Anrechnung (vgl BVerwG vom 7.5.1987 - 5 C 66/84 - BVerwGE 77, 222, 231 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 8 - juris RdNr 22).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Dem trägt § 25 Abs. 6 BAföG mit der Möglichkeit Rechnung, vom maßgeblichen Einkommen einen individuell zu errechnenden weiteren Freibetrag abzusetzen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (zum Ganzen s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ; 77, 222 ).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Doch stellt das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht wie das Bürgerliche Gesetzbuch auf die Umstände des Einzelfalls ab, sondern bedient sich des gesetzestechnischen Mittels der Pauschalierung und Typisierung, indem es generell die Einkommensbeträge bestimmt, die für den angemessenen Lebensunterhalt der Eltern und ihrer Kinder erforderlich erscheinen und von einer Anrechnung auf den Bedarf des Auszubildenden frei zu lassen sind (vgl. BVerwGE 59, 204 ; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 5 C 66.84 - ).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 105.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Anrechnung von Einkommen - Ehegatteneinkommen

    Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 ; 59, 204 ; 77, 222 ).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 4 LA 218/10

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus anderen Einkommensarten i.S.d. § 21 …

    Im Übrigen ist auch für die Anwendung des § 25 Abs. 6 BAföG in anderen Fällen geklärt, dass die Ausnahmevorschrift des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG der Berücksichtigung atypischer Umstände dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1987 - 5 C 66.84 -, BVerwGE 77, 222, 227;… BVerwG, Urt. v. 11.10.1984 - 5 C 17.82 -, BVerwGE 70, 189, 191; Senatsbeschl. v. 24.9.2010 - 4 LA 155/09 -).
  • VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19

    Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung …

    Denn diese Härtefallregelung ist gerade dafür da, in geeigneten Fällen die Lücke zwischen zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und den Pauschalierungen des BAföG-Rechts zu schließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1987, 5 C 66/84, juris Rn. 13;… Knoop, in: Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 25 Rn. 35 a.E. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 104.92

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anrechnung von …

    Das Gesetz geht dabei davon aus, daß die Pauschalen im Regelfall ausreichend sind, um die Kosten der Lebensführung für die Eltern und ihre Kinder zu decken, und mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (BVerwGE 49, 331 [BVerwG 06.11.1975 - V C 16/74]; 59, 204 [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 69/79]; 77, 222 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2025 - 12 A 206/23
    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 5 C 66.84 -, juris Rn. 12.
  • VGH Hessen, 24.09.1991 - 9 UE 2389/86

    Zur Nichtanrechnung von Einkommen aufgrund BAföG § 25 Abs 6 S 2 - …

    Denn das Amt für Ausbildungsförderung hat nach Ermessen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang es die außergewöhnliche Belastung nach § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG berücksichtigt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07. Mai 1987 - 5 C 66.84 - BVerwGE 77, 222, 231).
  • VG Köln, 04.10.2023 - 3 K 5635/19
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1987 - 5 C 66.84   

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BVerwG, 24.04.1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,8504)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,8504)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1987 - 5 C 66.84 (https://dejure.org/1987,8504)
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