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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2746
BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75 (https://dejure.org/1979,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1979 - 5 C 68.75 (https://dejure.org/1979,2746)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 5 C 68.75 (https://dejure.org/1979,2746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Beweiswürdigung durch das Flurbereinigungsgericht

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Beweiswürdigung durch das Flurbereinigungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
    Ein Beweisantrag darf nur dann abgelehnt oder übergangen werden, wenn das Gericht die Beweistatsache als wahr unterstellt, es auf sie aus Rechtsgründen nicht ankommt oder wenn das Beweismittel schlechthin untauglich ist (BVerwGE 39, 36 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.05.1964 - V C 211.62

    Antrag auf Altsparerentschädigung - Feststellungen zu einer Abtretung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
    Einer Aussage von vornherein jeden Beweiswert abzusprechen, ist unzulässig (Urteil vom 13.5.1964 - BVerwG 5 C 211.62 - (Buchholz 310 § 86 VwGO Nummer 33)).
  • BVerwG, 20.10.1961 - VII C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren negatives Ergebnis nur unwahrscheinlich war, aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden konnte (Urteil vom 20.10.1961 - BVerwG 7 C 154.60 -).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche - …

    Ein Gericht darf von einer Beweisaufnahme nicht deshalb absehen, weil es vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt sei (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 33) oder den Sachverhalt bereits für geklärt halte (vgl. Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 117).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale …

    Dabei ist es in aller Regel nicht zulässig, einer Aussage von vornherein jeden Beweiswert abzusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …

    Demgegenüber darf die Vernehmung von Zeugen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt oder es halte den Sachverhalt bereits für geklärt (Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
  • BVerwG, 25.04.1994 - 4 B 80.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensfehler durch das …

    Zwar darf der Tatrichter die Vernehmung von Zeugen nicht ohne weiteres mit der Begründung ablehnen, er sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt oder er halte den Sachverhalt bereits für geklärt (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - DVBl 1970, 464 und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
  • BVerwG, 21.02.1983 - 8 CB 172.81

    Revision wegen Abweichung im Verfahren der Kriegsdienstverweigerung - § 8a …

    Eine derartige Begründung trägt die Ablehnung eines Beweisantrages (vgl. u.a. Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117 S. 15 [16] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 165.81

    Verpflichtung zum Katastrophenschutz beim Technischen Hilfswerk - Einberufung zum …

    Nach § 86 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit den sinngemäß anzuwendenden §§ 286 ff. ZPO (ergänzt durch die Grundsätze des § 244 StPO) darf ein Beweisantrag u.a. abgelehnt werden, wenn es auf die Beweistatsache nach der für den Umfang der Aufklärungspflicht maßgeblichen materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts nicht ankommt (Urteile vom 28. Juli 1977 - BVerwG III C 177.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 S. 7 [8] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117 S. 15 [16]).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 51.88

    Beanstandung der Nichtdurchführung einer in einer mündlichen Verhandlung …

    Demgegenüber darf die Vernehmung von Zeugen nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Gericht sei vom Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache überzeugt (Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG 5 C 211.62 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 75.67 - DVBl. 1970, 464 ) oder es halte den Sachverhalt bereits für geklärt (Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
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