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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1235
BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03 (https://dejure.org/2004,1235)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 C 70.03 (https://dejure.org/2004,1235)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 (https://dejure.org/2004,1235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    SchwbG a. F. §§ 7, 8, 11, 13
    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem SchwbG; Arbeitsverwaltung, keine Bindung der Hauptfürsorgestelle an Feststellungen der -; Ausbildung im Sinne des Schwerbehindertenrechts (hier: Ärzte im Praktikum, Referendare, Praktikanten); ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    SchwbG F. 1991/1993 §§ 7, 8, 11, 13
    Keine Bindung der Hauptfürsorgestelle an Anzeige des Arbeitgebers zur Berech-; -, keine Bindung der Hauptfürsorgestelle an Feststellungen der Arbeitsverwaltung zur; Anzeigepflicht; Arbeitgeber; Arbeitsamt; Arbeitsplatz; Arbeitsverwaltung; Arbeitsverwaltung, keine Bindung ...

  • Judicialis

    SchwbG F. 1991/1993 § 7; ; SchwbG F. 1991/1993 § 8; ; SchwbG F. 1991/1993 § 11; ; SchwbG F. 1991/1993 § 13

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze Schwerbehinderter; Umfang von Prüfungsrecht und Prüfungspflicht der Hauptfürsorgestelle; Gebundensein der Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG (F. 1991/1993) § 7 § 8 § 11 § 13
    Berechnung der Pflichtzahl für Schwerbehinderte nach Schwerbehindertengesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 322
  • NJW 2005, 1674
  • NVwZ 2005, 966 (Ls.)
  • DVBl 2005, 778
  • DÖV 2006, 40
  • NZA-RR 2005, 364
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Dies zwingt dazu, ihn aus Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes heraus auszulegen, zumal die Abgrenzung einer beruflichen Bildungsmaßnahme ohnehin nicht einheitlich für alle Rechtsgebiete erfolgen kann (vgl. auch BSG, Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 24/92 - ).

    Dort ist eine Ausbildung in Abgrenzung zur Fortbildung oder Umschulung (nur) die erste zu einem beruflichen Abschluss führende Bildungsmaßnahme (ebenso BSG, Urteil vom 5. August 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person, …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - (Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 5) gebiete keine andere Beurteilung.

    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Der Hauptfürsorgestelle ist es daher auch im Verfahren der Erhebung der Ausgleichsabgabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 SchwbG) übertragen, den "Rechtsgesichtspunkt der speziellen Schwerbehindertenfürsorge" (Urteil des Senats vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 24.93 - ) zur Geltung zu bringen.
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 26/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausgleichsabgabe - Anzeigepflicht des Arbeitgebers - …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Diese Tätigkeit ist daher Bestandteil der ärztlichen Ausbildung (ebenso BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - ).
  • BSG, 29.09.1992 - 11 RAr 83/91

    Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Dies gilt auch gegenüber öffentlichen Arbeitgebern; denn die Beschäftigungspflicht nach § 5 SchwbG trifft, wie aus § 11 Abs. 7 SchwbG hervorgeht, private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand gleichermaßen (siehe auch BSG, Urteil vom 29. September 1992 - 11 RAr 83/91 - SozR 3-3870 § 33 Nr. 1).
  • BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R

    Anzeigen nach § 13 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 41/92

    Auszubildende und zur Ausbildung Beschäftigte iS des SchwbG - Beamtenanwärter

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das Beamtenanwärter, die einen Vorbereitungsdienst durchlaufen, im vorliegenden Zusammenhang ebenfalls als Auszubildende betrachtet (Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 41/92 - ).
  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 5/83

    Nachpraktikum - Bestandteil der Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03
    Ein Praktikum kann vielmehr ebenso Ausbildungsbestandteil wie einer (abgeschlossenen) beruflichen Bildungsmaßnahme folgende Beschäftigung sein, die der Erlangung der staatlichen Anerkennung oder der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dient und deswegen nicht Bestandteil einer Ausbildungsmaßnahme ist (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 1983 - 7 RAr 5/83 - für ein Nachpraktikum zur Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufs Masseur und Medizinischer Bademeister).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 950/02

    Höhe der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

    Diese Auslegung von § 7 Abs. 1 SchwbG werde auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - bestätigt.

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 -, DVBl. 2005, 775.

    Rn. 32 a) Es ist entgegen der von der Klägerin vorgetragenen Rechtsansicht nicht bereits im Hinblick auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - davon auszugehen, dass - unabhängig von § 21 Abs. 7 BErzGG - allein die Erziehungsbeurlaubung bzw. Beurlaubung zur Kinderbetreuung von Beschäftigten als solche wegen ihrer Dauer nach dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes einer Berücksichtigung ihrer Stellen als Arbeitsplätze (§ 7 Abs. 1 SchwbG) entgegen steht.

    Rn. 54 a) Nach Maßgabe der vorzitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - setzt ein Abzug ruhender Beschäftigungsverhältnise der genannten Art für die hier geltende Rechtslage vor der Einfügung des § 7 Abs. 2 Nr. 7 SchwbG zum 1. Oktober 2000 voraus, dass Vertreter eingestellt waren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 951/02

    Höhe der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz für zusammengefasste …

    Diese Auslegung von § 7 Abs. 1 SchwbG werde auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 bestätigt.

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 -, DVBl. 2005, 775.

    Rn. 34 a) Es ist entgegen der von der Klägerin vorgetragenen Rechtsansicht nicht bereits im Hinblick auf Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - davon auszugehen, dass - unabhängig von § 21 Abs. 7 BErzGG - allein die Erziehungsbeurlaubung bzw. Beurlaubung zur Kinderbetreuung von Beschäftigten als solche wegen ihrer Dauer nach dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes einer Berücksichtigung ihrer Stellen als Arbeitsplätze (§ 7 Abs. 1 SchwbG) entgegen steht.

    Rn. 58 a) Nach Maßgabe der vorzitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - setzt ein Abzug ruhender Beschäftigungsverhältnisse der genannten Art für die hier geltende Rechtslage vor der Einfügung des § 7 Abs. 2 Nr. 7 SchwbG zum 1. Oktober 2000 voraus, dass Vertreter eingestellt waren.

  • BVerwG, 14.04.2021 - 5 C 13.19

    Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit bei der …

    Eine Bindung an die Angaben des Arbeitgebers in seiner Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX (a.F.) besteht dabei nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - 6 B 10.14 - Behindertenrecht 2015, 120 ; ebenso zur früheren Rechtslage nach § 13 Abs. 2 SchwbG: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - BVerwGE 122, 322 ).

    Rechtsfragen könne ein solches Beweismittel nicht beantworten (BSG, Urteile vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176 und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - BSGE 85, 246 ; BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 5 C 53.01 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 5 S. 6 und vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - BVerwGE 122, 322 ).

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2021 - 11 K 10610/17

    Ausgleichsabgabe; Feststellungsbescheid; Anzeige; Arbeitsplatz; Arbeitszeit

    Rn. 34 vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 -, Entscheidungen des BVerwG Band 122, 322 ff zur entsprechenden Vorgängerregelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 des Schwerbehindertengesetzes.

    Rn. 51 vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O.,.

    Rn. 68 vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O..

  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer …

    Rn. 13 vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteile vom 16.12.2004 - 5 C 70/03 - und vom 26.9.2002 - 5 C 53/01 - BSG, Urteile vom 20.1.2000 - B 7 AL 26/99 R - und vom 6.5.1994 - 7 RAr 68/93 -, jeweils zitiert nach juris.

    Rn. 34 vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 70/03 -, zitiert nach juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18

    Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Bindungswirkung des …

    Danach sollte die noch zum Schwerbehindertengesetz ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…Urt. v. 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - und v. 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 -, jeweils zit. nach JURIS) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 -, zit. nach JURIS) korrigiert werden, wonach die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe nicht an die Feststellungen der Bundesagentur für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG gebunden sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - L 16 (1) AL 21/09

    Arbeitslosenversicherung

    Rn. 22 Soweit die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 122, 322) und des Bundessozialgerichts (BSG) (BSGE 74, 176; 85, 246; a.A. OVG Münster NZA - RR 2002, 632) zum früheren Schwerbehindertenrecht entschieden hat, dass Festellungsbescheide des (damaligen) Arbeitsamtes keine Bindung für die Entscheidung der (früheren) Hauptfürsorgestelle entfalten, ist dieser Rechtsprechung durch § 80 Abs. 3 SGB IX der Boden entzogen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 85/08

    Anrechnung eines schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers auf einen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (…BSG v. 06.05.1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176 - Juris Rn. 22) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 16.12.2004 - 5 C 70/03, BVerwGE 122, 322 - Juris Rn. 14) haben die nach § 80 Abs. 3 SGB IX ergehenden Verwaltungsakte der Beklagten keine Bindungswirkung für die nicht von der Beklagten vorzunehmende (vgl. § 77 Abs. 4 SGB IX) Festsetzung der Ausgleichsabgabe.
  • VG Magdeburg, 27.03.2018 - 6 A 292/16

    Bindungswirkung des Integrationsamts an vollziehbare Entscheidungen der …

    Rn. 23 Soweit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 70/03 -, juris, Rn. 11 ff.) und des Bundessozialgerichts (BSG…, Urteil vom 06.05.1994 - 7 RAr 68/93 -, juris, Rn. 21 ff.;… Urteil vom 20.01.2000 - B 7 AL 26/99 R -, juris, Rn. 12) zum früheren Schwerbehindertenrecht entschieden hat, dass Feststellungsbescheide des (damaligen) Arbeitsamtes nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG keine Bindung für die Entscheidung der (früheren) Hauptfürsorgestelle entfalten, entspricht diese Rechtsprechung nicht mehr der Rechtslage, wie sie der im vorliegenden Verfahren anzuwendende § 80 Abs. 3 SGB IX - und heutige § 163 Abs. 3 SGB IX - vorgibt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10.03.2011 - L 16 (1) AL 21/09 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 K 08.00335

    Schwerbehindertenrecht

    Rn. 21 Bei der Berechnung der Pflichtzahl für Schwerbehinderte nach dem SGB IX ist das Integrationsamt dabei - entgegen den Ausführungen des Widerspruchsbescheides - weder an die Anzeige des Arbeitgebers noch an die Feststellungen der Arbeitsverwaltung gebunden (vgl. BVerwG vom 16.12.2004, BVerwGE 122, 322 bis 331).
  • VG Cottbus, 07.06.2018 - 3 L 733/17

    Schwerbehinderte - Verjährung der Erhebung einer Ausgleichsabgabe

  • VG Köln, 29.11.2007 - 26 K 1650/07

    Berechnung der Ausgleichabgabe

  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 11 L 279/10

    Ausgleichsabgabe bei Leiharbeitsverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 12 A 863/08

    Anforderungen an die Zulassung einer Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 635/03
  • VG Köln, 21.03.2023 - 7 L 1707/22
  • VG Düsseldorf, 07.07.2014 - 13 L 433/14

    Ausgleichsabgabe Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Arbeitsagentur

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 176/06

    Ausgleichsabgabe, Arbeitgeber, Pflichtplatzquote, Gesellschaft Bürgerlichen …

  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 11 L 278/10

    Ausgleichsabgabe bei Leiharbeitsverhältnis

  • VG Wiesbaden, 10.03.2025 - 3 K 1002/23

    Zum Ausbildungscharakter des prüfungsgebundenen Laufbahnaufstieges im …

  • VG Düsseldorf, 05.03.2008 - 19 K 4231/07

    Beschäftigungspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Bewilligung …

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