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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1665
BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1992,1665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehindete - Kündigung - Hauptfürsorgestelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Prüfungsmaßstab der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der Zulassungsbegründung; Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, durfte die Hauptfürsorgestelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - ).

    Ein atypischer Fall liegt vor, wenn die außerordentliche Kündigung den Schwerbehinderten in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetz berührenden Weise besonders hart trifft, ihm im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangt (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 -).

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).

    Daß Zweifel an der arbeitsrechtlichen Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eine Abweichung von der Rechtsfolge des § 18 Abs. 4 SchwbG F. 1979 grundsätzlich nicht rechtfertigen, hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 (a.a.O. S. 13 ff.) zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 bereits ausgeführt.

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 ).

  • BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Dies kann trotz § 144 Abs. 1 VwGO durch Urteil erfolgen (vgl. BVerwGE 15, 239 ); denn soweit sich die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen gegen die Aufhebung des Zustimmungsbescheids zur außerordentlichen Kündigung vom 7./14. September 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Dezember 1984 richten, ist ohnehin in der Sache durch Urteil zu entscheiden.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Doch steht dies der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen, sofern die Beschränkung zulässig ist und aus der Zulassungsbegründung eindeutig hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - RdL 1987, 130> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Diese drastische Einschränkung des Abwägungsermessens der Hauptfürsorgestelle zu Lasten des Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 48, 264 ), die - wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 für die insoweit inhaltsgleiche Fassung des Schwerbehindertengesetzes 1986 näher dargelegt hat - auch dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes und der Entstehungsgeschichte entspricht, hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 ).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82 E 71
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
    Doch steht dies der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen, sofern die Beschränkung zulässig ist und aus der Zulassungsbegründung eindeutig hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - RdL 1987, 130> mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf das Integrationsamt anders verfahren und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (zu § 18 Abs. 4 und § 21 Abs. 4 SchwbG: BVerwG 10. September 1992 - 5 C 80.88 - 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …

    Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50;… Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …

    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88   

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BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1993,12268)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit - Rechtsstreitigkeit über die in Form eines Verwaltungsakts ergehende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89

    Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
  • BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89

    Festsetzung eines Gegenstandswertes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
  • BVerwG, 20.04.1988 - 5 B 7.88

    Gegenstandswert im Kündigungszustimmungsstreit des Schwerbehinderten vor den …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
    Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.1989 - 5 C 80.88   

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https://dejure.org/1989,9305
BVerwG, 05.09.1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1989 - 5 C 80.88 (https://dejure.org/1989,9305)
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.1988 - 5 C 80/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,26636
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29.06.1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 5 C 80/88 (https://dejure.org/1988,26636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 4 Abs. 1 XII. BMG
    Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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