Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schwerbehindete - Kündigung - Hauptfürsorgestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Prüfungsmaßstab der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der Zulassungsbegründung; Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten bei ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1994, 420 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, durfte die Hauptfürsorgestelle nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 -). Ein atypischer Fall liegt vor, wenn die außerordentliche Kündigung den Schwerbehinderten in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetz berührenden Weise besonders hart trifft, ihm im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangt (wie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 -).
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986
). Daß Zweifel an der arbeitsrechtlichen Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eine Abweichung von der Rechtsfolge des § 18 Abs. 4 SchwbG F. 1979 grundsätzlich nicht rechtfertigen, hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 (a.a.O. S. 13 ff.) zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986 bereits ausgeführt.
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84
Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986). Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 ).
- BVerwG, 10.01.1963 - III C 361.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Dies kann trotz § 144 Abs. 1 VwGO durch Urteil erfolgen (vgl. BVerwGE 15, 239 ); denn soweit sich die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen gegen die Aufhebung des Zustimmungsbescheids zur außerordentlichen Kündigung vom 7./14. September 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Dezember 1984 richten, ist ohnehin in der Sache durch Urteil zu entscheiden.
- BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80
Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986). - BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77
Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986). - BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82
Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Doch steht dies der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen, sofern die Beschränkung zulässig ist und aus der Zulassungsbegründung eindeutig hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 -RdL 1987, 130> mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Diese drastische Einschränkung des Abwägungsermessens der Hauptfürsorgestelle zu Lasten des Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 48, 264 ), die - wie der Senat in seinem Urteil vom 2. Juli 1992 für die insoweit inhaltsgleiche Fassung des Schwerbehindertengesetzes 1986 näher dargelegt hat - auch dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes und der Entstehungsgeschichte entspricht, hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet. - BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986). - BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62
Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 sowie Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - zum wort- und inhaltsgleichen § 21 Abs. 4 SchwbG F. 1986). - BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82 E 71
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Doch steht dies der Annahme einer nur eingeschränkten Revisionszulassung nicht entgegen, sofern die Beschränkung zulässig ist und aus der Zulassungsbegründung eindeutig hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 -RdL 1987, 130> mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf das Integrationsamt anders verfahren und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (zu § 18 Abs. 4 und § 21 Abs. 4 SchwbG: BVerwG 10. September 1992 - 5 C 80.88 - 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275). - BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
Da die Revision sich nur teilweise als unzulässig erweist, kann sie abweichend von § 144 Abs. 1 VwGO insoweit durch Urteil verworfen werden (Urteile vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 Rn. 14 sowie vom 25. August 1992 - BVerwG 1 C 38.90 - BVerwGE 90, 337 = Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 50;… Neumann a.a.O. § 144 Rn. 12 f.). - BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14
Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des …
Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
- BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Während die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 2, 3 und 4 AuslG im Ermessen der Ausländerbehörde lag, bedeutet die jetzige Regelung, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 m.w.N.).Ob ein atypischer Fall vorliegt, der ausnahmsweise eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde erfordert, ist als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten zu überprüfen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15
Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des …
Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung. - BFH, 28.10.2020 - X R 37/18
Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim …
Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.09.1992 - 5 C 80/88, juris, Rz 16 und 18, m.w.N.). - BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung; …
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit kann aber nur dann von einer beschränkten Zulassung ausgegangen werden, wenn sich dies bei der Auslegung eindeutig ergibt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2009 - 1 BvR 2298/09 - BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03
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Da die gegenüber dem Antragsteller beabsichtigte Kündigung aus Gründen erfolgen sollte, die nicht im Zusammenhang mit seiner Behinderung standen, wäre die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle aller Voraussicht nach erteilt worden (§ 21 Abs. 4 SchwbG; vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6; Beschluss vom 18. September 1996 - BVerwG 5 B 109.96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8). - VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19 Die Ausgestaltung als "Soll"-Vorschrift verpflichtet das Bezirksamt in der Regel zum Einschreiten, wenn - wie hier - eine Zweckentfremdung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 -, juris Rn. 16).
- BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 22.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
Daß für die Feststellung des Umfangs der Revisionszulassung auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen sind, ist durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 m.w.N; ebenso - entgegen der Revision - auch BAG, Urteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 480/97 - NJW 1998, 3222 m.w.N.). - BVerwG, 25.06.2020 - 4 C 4.19
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zur planungsrechtlichen Zulässigkeit, …
- VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.02945
Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung
- VG Berlin, 20.07.2021 - 6 L 211.21
Vorläufiger Rechtsschutzes gegen Rückführungsaufforderungen nach dem …
- BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17
Volle gerichtliche Überprüfbarkeit der kommunalen Pflicht zur Erhebung von …
- OVG Niedersachsen, 15.12.2017 - 8 ME 136/17
Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Eheschließung; eheliche Lebensgemeinschaft; …
- VG Berlin, 31.05.2024 - 6 K 251.22
Neu errichteter Wohnraum ist zweckentfremdungsrechtlich geschützt!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10
Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur …
- BVerwG, 25.05.2016 - 1 B 49.16
Zur Beschränkung der Rechtsmittelzulassung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10
Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung …
- VG Minden, 05.03.1999 - 6 K 2304/98
Beurteilungszeitpunkt für Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines …
- VG Berlin, 10.12.2021 - 6 K 495.19
Klage gegen zweckentfremdungsrechtliche Rückführungsaufforderungen
- VG Berlin, 10.08.2020 - 6 L 102.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung nach dem …
- VG Berlin, 22.04.2021 - 6 L 299.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2023 - 5 S 37.22
Rückführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung von Wohnungen in …
- VG Berlin, 14.12.2018 - 6 L 286.18
Rückführungsaufforderung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG - …
- VG Berlin, 06.10.2020 - 6 K 85.18
Klage gegen Rückführungsaufforderungen nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
- BVerwG, 23.05.1997 - 1 C 4.96
Verwaltungsprozeßrecht - Beschränkung der Revisionszulassung
- VGH Bayern, 29.08.2022 - 3 CE 22.838
Konkurrentenstreitverfahren um eine W3-Professur für Religionspädagogik und …
- VG Berlin, 04.07.2024 - 6 L 160.24
1. Räume sind zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich geeignet, wenn sie den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2023 - 12 E 633/23
Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2025 - 12 B 951/24
- VG Berlin, 02.11.2020 - 6 L 197.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung
- VG Berlin, 14.11.2022 - 6 L 138.22
- VG München, 06.03.2008 - M 24 K 07.5376
Anrechnung von Zeiten einer asylrechtlichen Aufenthaltsgestattung auf den …
- VG München, 21.02.2008 - M 24 K 07.5375
Abschiebungsverbot; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Widerruf eines …
- VG Minden, 15.01.2004 - 7 K 5688/03
Kündigung eines Behinderten wegen vermuteten Holzdiebstahls
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit - Rechtsstreitigkeit über die in Form eines Verwaltungsakts ergehende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.12.1992 - 5 C 39.89
Gegenstandswert (Streitwert) von Sonderkündigungsschutzstreitigkeiten nach dem …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -). - BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 114.89
Festsetzung eines Gegenstandswertes
Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -). - BVerwG, 20.04.1988 - 5 B 7.88
Gegenstandswert im Kündigungszustimmungsstreit des Schwerbehinderten vor den …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1993 - 5 C 80.88
Der Auffassung, derartige Streitigkeiten seien nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahresbetrag des Bruttoarbeitsentgeltes zu bewerten, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (vgl. Beschlüsse vom 20. April 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - , vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - sowie vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 5 C 39.89 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.1989 - 5 C 80.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.06.1988 - 5 C 80/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 4 Abs. 1 XII. BMG
Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau - juris (Volltext/Leitsatz)
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