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| BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 84.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Widerspruch; Widerspruchskarte
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Widerspruch/Widerspruchskarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Flurbereinigungsverfahren - Beschwerdekarte - Anspruch auf Überlassung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.01.1979 - 149 XIII 77
- BVerwG, 27.08.1980 - 5 B 44.79
- BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 84.80
Papierfundstellen
- DÖV 1983, 605
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 84.80
Der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verlangt, daß jeder Prozeßbeteiligte die Möglichkeit erhält, sich sachgemäß, zweckentsprechend und erschöpfend über Beweisergebnisse und Tatsachen zu äußern (vgl. u. a. BVerwGE 44, 307 (309);… Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, Rdnr. 19 zu § 108).
- BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19
Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt
Rn. 49 (1) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht nicht nur, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, sondern auch die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren (…vgl. im Einzelnen: BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 - NVwZ 2010, 954 Rn. 36 m.w.N. und vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - NJW 2018, 3631; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 84.80 - Buchholz 424.01 § 133 FlurbG Nr. 1;… Beschluss vom 3. August 2021 - 9 B 49.20 - juris Rn. 39). - VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555
Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von …
Bereits das Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung, das die Einräumung rechtlichen Gehörs beinhaltet und nicht zuletzt vom Gedanken einer "Waffengleichheit" getragen ist (vgl. dazu BVerwG, U.v. 8.7.1982 - 5 C 84.80 - RdL 1982, 18 = juris Rn. 10 ff. und BayVGH, U.v. 17.2.1998 - 23 B 95.1954 - BayVBl 1998, 693 = juris Rn. 30), machte es angesichts dieser Gesamtumstände erforderlich, den Antragstellern die von ihnen geforderte Einsicht in die Langfassung zu gewähren oder ihnen auf anderem Weg, etwa durch hinreichende Einführung der Langfassung in den Erörterungstermin, in zumutbarer Weise Kenntnis von den maßgeblichen Inhalten zu verschaffen, was aber unterblieben ist.
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