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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1648
BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79 (https://dejure.org/1981,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 5 C 98.79 (https://dejure.org/1981,1648)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 5 C 98.79 (https://dejure.org/1981,1648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Überleitung - Förderungshöchstdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 130
  • NVwZ 1983, 98 (Ls.)
  • FamRZ 1982, 543
  • DÖV 1982, 780
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Gewährung einer Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79
    Die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige hängt nicht davon ab, daß Ausbildungsförderung im Einklang mit den Regelungen zur Förderungshöchstdauer bewilligt worden ist (Anschluß an BVerwGE 55, 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 9.77 -) lasse sich allgemein nicht einheitlich entscheiden, ob eine rechtmäßige Überleitung von Unterhaltsansprüchen die rechtmäßige Gewährung der Ausbildungsförderung voraussetze.

    Sie ist der Meinung, das Berufungsgericht habe die Grundsätze im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 9.77 -, die auch im vorliegenden Fall anzuwenden seien, nicht hinreichend beachtet.

    Der erkennende Senat geht vielmehr entsprechend seinem Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 9.77 - (BVerwGE 55, 23) davon aus, daß die Rechtmäßigkeit der Überleitung nicht von der rechtmäßigen Förderungsbewilligung abhängt.

    So kann bereits dem Ansatzpunkt des Berufungsgerichts nicht zugestimmt werden, das Bundesverwaltungsgericht sei in seinem Urteil vom 27. Oktober 1977 (BVerwGE 55, 23) davon ausgegangen, es lasse sich nicht allgemein und einheitlich entscheiden, ob im Recht der Ausbildungsförderung eine rechtmäßige Überleitung von Unterhaltsansprüchen die rechtmäßige Bewilligung der Förderungsleistung voraussetze.

    Ob der übergeleitete Unterhaltsanspruch besteht, ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil BVerwGE 55, 23 (28) [BVerwG 27.10.1977 - 5 C 9/77] hervorgehoben hat, die Kernfrage des Unterhaltsprozesses, der im Streitfall von der Behörde anzustrengen ist und in dem diese Frage letztverbindlich entschieden werden muß.

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 27.77

    Rechtmäßigkeit einer Anzeige zur Überleitung von Unterhaltsleistungen - Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79
    Dem Urteil des Senats vom 10. Mai 1979 - BVerwG 5 C 27.77 - liegt keine andere Beurteilung der Rechtslage zu Grunde.
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79
    Dementsprechend ist die Rechtmäßigkeit der Überleitung auch grundsätzlich unabhängig davon, ob dem Auszubildenden ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern zusteht (ständige Rechtsprechung des Senats, BVerwGE 49, 311; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 33.79
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79
    Dementsprechend ist die Rechtmäßigkeit der Überleitung auch grundsätzlich unabhängig davon, ob dem Auszubildenden ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern zusteht (ständige Rechtsprechung des Senats, BVerwGE 49, 311; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Wird nach § 37 Abs. 1 BAföG, der im streitgegenständlichen Zeitraum in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1649) anzuwenden war, der Übergang des bürgerlichrechtlichen Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern auf das Land bewirkt, hat das nur zur Folge, daß in der Person des Gläubigers des übergeleiteten Anspruchs ein Wechsel eintritt (vgl. BVerwGE 49, 311 ; Urteile vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 33.79 - und vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 - FamRZ 1982, 543/544> sowie Beschluß vom 22. Dezember 1981 - BVerwG 5 B 158.80 - ).
  • BGH, 20.03.1996 - XII ZR 45/95

    Unterhaltspflicht für auswärts studierendes Kind (zugewiesener Studienplatz)

    Abgesehen davon gehen Unterhaltsansprüche nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BAföG auch dann auf das Land über, wenn die Gewährung der Ausbildungsförderung nicht rechtmäßig war (vgl. BVerwG NJW 1983, 130, Ramsauer/Stallbaum aaO. § 37 Rdn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.1996 - 16 A 4461/95

    Anfechtungsklage Ausbildungsförderung Eltern Familiengericht Feststellungsklage …

    Rn. 15 Die Gewährung von Vorausleistungen gemäß § 36 BAföG führt trotz des auf § 37 BAföG beruhenden Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf das Land nur zu einem Gläubigerwehsel, ohne in sonstiger Hinsicht in die Rechtsstellung der Eltern einzugreifen (vgl. zur früheren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 5 C 98.79 -, Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 16 = DÖV 1982, 780 = FamRZ 1982, 543 = NJW 1983, 1301), so daß Eltern auch nicht gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X auf ihren Antrag hin zu dem auf die Gewährung von Ausbildungsförderung in Form von Vorausleistungen gerichteten Verwaltungsverfahren hinzuzuziehen sind, auch wenn sie von den Ausnahmefällen des § 36 Abs. 4 BAföG abgesehen - vor der Gewährung von Vorausleistungen anzuhören sind (§ 12 Abs. 3 SGB X).

    Die Eltern werden weder rechtlich noch wirtschaftlich belastet, wenn sie infolge des auf § 37 BAföG beruhenden Übergangs von Unterhaltsansprüchen die geschuldete Leistung nicht an ihr Kind, sondern an den Träger der Ausbildungsförderung erbringen müssen, der für sie in Vorlage getreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 5 C 98.79 -, a.a.O., Ramsauer/Stallbaum, a.a.O,, § 37 Rn. 71).

  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04

    Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger …

    Die in derselben Fachrichtung absolvierten Semester werden fortlaufend gezählt, und zwar ohne Rücksicht auf die tatsächliche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und dem erzielten Studienfortschritt, insbesondere darauf, ob Semester wiederholt werden mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 98/79 -, FamRz 1982, 544;… Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, 5. Aufl., Stand: Januar 2006, § 48 RdNr. 5.3.1; vgl. auch Tz 48.1.5 Abs. 2 VwV).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Diese Rechtsgedanken hat der Senat im Bereich des Ausbildungsförderungsrechts bestätigt (Urteil vom 27. Oktober 1977 <BVerwGE 55, 23 [25 ff.]>; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 DÖV 1982, 780; NJW 1983, 130>).
  • VG Köln, 22.05.2014 - 26 K 4738/13

    Darlehen als Vorausleistung, Unterhaltsanspruch

    Rn. 38 ob Rechtmäßigkeit der BAföG-Bewilligung zu prüfen ist offen lassend: BGH, Urteil vom 17, Juli 2013 - XII ZR 49/12 -, juris, Rdnr. 15; verneinend in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 5 C 98/79 -, juris; insgesamt weitgehend verneinend: Rothe/Blanke, BAföG, Stand September 2013 § 37 Rdnr. 6.1.
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