Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler im Flurbereinigungsverfahren - Entscheidung über einzelne Ansprüche und Verteidigungsmittel - Nichtzulassung zur Revision im Flurbereinigungsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.1983 - 9 C 49/81
- BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
In diesem Umstand kann - ebenso wie in den durch die neu ausgewiesene Ortsstraße eröffneten Transporterleichterungen (vgl. in diesem Zusammenhang außer den schon erwähnten Urteilen vom 30. September 1958 und 27. Juni 1961 auch den Beschluß vom 26. Januar 1970 - BVerwG 4 B 238.68 -), auf die die Spruchstelle für Flurbereinigung in ihrem vom Flurbereinigungsgericht in Bezug genommenen Widerspruchsbescheid außerdem abgestellt hat - ein besonderer, wertbestimmender Abfindungsvorteil gesehen werden, der den vom Flurbereinigungsgericht festgestellten Entfernungsnachteil auszugleichen in der Lage ist und als solcher, wie die Beurteilung der klägerischen Abfindung als wertgleich belegt, dem angefochtenen Urteil auch zugrunde gelegt wurde. - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO liegt nur dann vor, wenn eine Begründung der angefochtenen Entscheidung überhaupt unterblieben oder wenn sie unverständlich oder verworren ist (BVerwG, Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - ; BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]). - BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 133 Nr. 5 VwGO liegt nur dann vor, wenn eine Begründung der angefochtenen Entscheidung überhaupt unterblieben oder wenn sie unverständlich oder verworren ist (BVerwG, Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - ; BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]).
- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76
Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Erwägungen zu § 146 Nr. 2 FlurbG, auf den die Kläger in diesem Zusammenhang insbesondere abheben, brauchten darin nicht angestellt zu werden, weil von der dem Flurbereinigungsgericht durch diese Vorschrift eingeräumten Gestaltungsermächtigung kein Gebrauch mehr gemacht werden kann, wenn - wie hier - festgestellt ist, daß der klagende Teilnehmer wertgleich abgefunden ist (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - <BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76] = RzF 146 Nr. 2 S. 13>). - BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Persönliche Verhältnisse; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung/Nachprüfung, …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Auch kleine Entfernungsverschlechterungen sind deshalb je nach ihrer Bedeutung für die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (vgl. Urteil vom 30. September 1958 - BVerwG 1 C 6.57 - <RdL 1959, 51, 53>) ausgleichspflichtig. - BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83
Bestimmung der Ortslage - Bezugspunkt - Berechnung der Entfernung - Berechnung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
In der Regel müssen vielmehr besondere Umstände vorliegen, die für einen Ausgleich herangezogen werden können, oder sonstige Vorteile gegeben sein, die selbst einen den Wert der Abfindung beeinflussenden Faktor darstellen (Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 141.83 - <RdL 1984, 264, 265> und die dort angeführte weitere Rechtsprechung). - BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Einen solchen Mangel haben die Kläger nicht, wie erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG 4 CB 103.67 - mit weiteren Nachweisen), schlüssig geltend gemacht. - BVerwG, 17.07.1973 - V C 98.72
Wertermittlung/Jahreszeit; Flurbereinigungsgericht/Sachkunde; Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Das Flurbereinigungsgericht ist daher nur unter besonderen Umständen gehalten, Sachverständige hinzuzuziehen (BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1968 - BVerwG 4 CB 189.65 - ; Urteil vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 98.72 - ; Beschluß vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - , je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Ein Unterschied zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben besteht deshalb nur insofern, als diese anders als Betriebe der Landwirtschaft nicht erwarten können, daß ihre Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Maßnahmen der Flurbereinigung verbessert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1960 - BVerwG 1 B 122.60 - und 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - <RdL 1966, 305>). - BVerwG, 04.04.1979 - 5 B 42.78
Verfahrensfehler bei unterbliebener Anhörung eines Weinbausachverständigen zu …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83
Das Flurbereinigungsgericht ist daher nur unter besonderen Umständen gehalten, Sachverständige hinzuzuziehen (BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1968 - BVerwG 4 CB 189.65 - ; Urteil vom 17. Juli 1973 - BVerwG 5 C 98.72 - ; Beschluß vom 4. April 1979 - BVerwG 5 B 42.78 - , je mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59
Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der …
- BVerwG, 23.02.1968 - IV CB 189.65
Ausgestaltung der Berechnung der Abfindungshöhe eines Teilnehmers am …
- BVerwG, 30.09.1960 - I B 122.60
Einstufung einer Parzelle in die Klasse O I - Klassenverschiebungen - Zulassung …
- BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 25.90
Umfang der Wahrnehmung der Aufgaben von Flurbereinigungsbehörden
Das Ziel, die durch dieses Geh- und Fahrtrecht begünstigten Grundstücke an das öffentliche Straßen- und Wegenetz anzuschließen, damit die Voraussetzung für die Aufhebung des Geh- und Fahrtrechts zu schaffen und so die Situation des nichtlandwirtschaftlichen Betriebes der Kläger zu verbessern, fällt, wie das Flurbereinigungsgericht unter Anführung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - <RdL 1966, 305> und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 5 CB 148.83 - ) dargelegt hat, nicht in den Rahmen der Zweckbestimmung des § 1 FlurbG.
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