Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; VwG § 87 Abs. 1; RVG § 61 Abs. 1
Beweisgebühr, Augenscheinseinnahme, Ortstermin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit objektiver Erkennbarkeit der Absicht der Vornahme einer Beweisaufnahme für das Entstehen einer Beweisgebühr im gebührenrechtlichen Sinn
Verfahrensgang
- VG Dresden, 06.03.2009 - 2 K 1332/05
- VG Dresden, 14.07.2009 - 2 K 1332/05
- OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- VGH Hessen, 08.06.2000 - 10 S 763/00
Beweisgebühr bei formloser Anhörung
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Verzichtet das Gericht auf einen förmlichen Beweisbeschluss, ist für das Entstehen einer Beweisgebühr im gebührenrechtlichen Sinn erforderlich, dass die Absicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme vorzunehmen, für die Beteiligten objektiv erkennbar war, und zwar zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung, die die Beweisgebühr auslösen soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 OA 263/04 - HessVGH, Beschl. v. 8.6.2000 - 10 S 763/00.A -, jeweils zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 20.06.2005 - 1 OA 263/04
Entstehen einer Beweisgebühr bei Verzicht des Gerichts auf einen förmlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Verzichtet das Gericht auf einen förmlichen Beweisbeschluss, ist für das Entstehen einer Beweisgebühr im gebührenrechtlichen Sinn erforderlich, dass die Absicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme vorzunehmen, für die Beteiligten objektiv erkennbar war, und zwar zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung, die die Beweisgebühr auslösen soll (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 OA 263/04 - HessVGH, Beschl. v. 8.6.2000 - 10 S 763/00.A -, jeweils zitiert nach juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2001 - 1 O 116/00
Anspruch auf Erlass eines Kostenfestsetzungsänderungsbeschlusses, der die …
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Entscheidend ist dabei nicht die innere Willensrichtung des Gerichts, sondern ob sich sein Vorgehen bei objektiver Beurteilung als Beweisaufnahme darstellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.1986 - 8 W 98/86 - OVG NRW, Beschl. v. 7.11.1985 - 2 B 1623/85 - und Beschl. v. 24.6.1998 - 10 E 413/98 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 29.3.2001 - 1 O 116/00 -, alle zitiert nach juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 10 E 413/98
Zulassungsfreie Beschwerde; Vertretungszwang; Rechtsmittelbelehrung; Fehler
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Entscheidend ist dabei nicht die innere Willensrichtung des Gerichts, sondern ob sich sein Vorgehen bei objektiver Beurteilung als Beweisaufnahme darstellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.1986 - 8 W 98/86 - OVG NRW, Beschl. v. 7.11.1985 - 2 B 1623/85 - und Beschl. v. 24.6.1998 - 10 E 413/98 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 29.3.2001 - 1 O 116/00 -, alle zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 30.03.1986 - 8 W 98/86
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Entscheidend ist dabei nicht die innere Willensrichtung des Gerichts, sondern ob sich sein Vorgehen bei objektiver Beurteilung als Beweisaufnahme darstellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.1986 - 8 W 98/86 - OVG NRW, Beschl. v. 7.11.1985 - 2 B 1623/85 - und Beschl. v. 24.6.1998 - 10 E 413/98 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 29.3.2001 - 1 O 116/00 -, alle zitiert nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1985 - 2 B 1623/85
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Entscheidend ist dabei nicht die innere Willensrichtung des Gerichts, sondern ob sich sein Vorgehen bei objektiver Beurteilung als Beweisaufnahme darstellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 30.4.1986 - 8 W 98/86 - OVG NRW, Beschl. v. 7.11.1985 - 2 B 1623/85 - und Beschl. v. 24.6.1998 - 10 E 413/98 - OVG Schl.-H., Beschl. v. 29.3.2001 - 1 O 116/00 -, alle zitiert nach juris). - VGH Bayern, 23.07.1998 - 11 C 98.1321
Auszug aus OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 E 120/09
Entscheidend ist, ob das Gericht sich ein eigenes Urteil über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein entscheidungserheblicher tatsächlicher Umstände bildet oder nicht (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 23.7.1998 - 11 C 98.1321 -, zitiert nach juris).
- OLG Celle, 28.04.2010 - 14 U 157/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Pkw mit einem den Radweg …
Da es sich bei der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel um eine Dauertätigkeit handelt, ist vielmehr das Ende des Leistungszeitraums maßgebend; dieser Zeitpunkt entspricht nach übereinstimmender zivilrechtlicher Rechtsprechung regelmäßig dem Zeitpunkt der Fälligkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG, also der Beendigung oder Erledigung des Mandats (…vgl. Schneider, a. a. O., m. w. N.;… von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., VV Nr. 7008, Rdnr. 48 m. w. N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 1 Verg 9/06; LG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 O 313/06;… OVG NRW, NJW 2009, 933 - juris-Rdnr. 9 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 E 120/09 - juris-Rdnr. 13;… OLG Koblenz, JurBüro 2007, 316 - juris-Rdnr. 3; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 158).
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