Rechtsprechung
| VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
§ 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 1 Abs 1 WoGG, § 1 Abs 2 WoGG
Gewährung von Wohngeld; fehlender Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18
Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes; …
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Rn. 6 Gerichtskosten werden in Wohngeldsachen gemäß § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (BVerwG, Urt. v. 23.4.2019, 5 C 2.18, juris Rn. 35 ff.). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Insoweit hat der Antragsteller die behaupteten, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund begründenden Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, Beschl. v. 29.7.2003, 2 BvR 311/03, juris Rn. 16). - BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 63.89
Wohnraumbegriff - Gebäude - Wochenendhaus - Wohnen in Wochenendhäusern
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Dem entspricht, dass Wohngeld nicht für den persönlichen Gebrauch des Wohngeldempfängers bestimmt ist, sondern allein der Aufrechterhaltung eines bestehenden Mietverhältnisses dient (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991, 8 C 63.89, juris Rn. 12).
- BVerwG, 05.01.1994 - 1 A 14.92
Anspruch auf Aufhebung einer Verbotsverfügung gegen einen Verein
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Denn die Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung seitens einer unbemittelten Partei unverhältnismäßig zu erschweren und die Gewährung von Prozesskostenhilfe von einem schon hoch wahrscheinlichen oder gar sicheren Prozesserfolg abhängig zu machen; die Rechtsverfolgung würde sonst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert (… OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2016, 1 So 42/16 , juris Rn. 9 f.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.1.1994, 1 A 14.92, juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2013 - 12 B 107/13
Sicherung der Existenz eines Hilfesuchenden i.R.d. Verpflichtung zur vorläufigen …
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Entsprechend dieser Zweckrichtung kommt eine vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Wohngeldbewilligung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens grundsätzlich auch nur dann in Betracht, wenn der Verlust der Wohnung droht und allein durch die sofortige Auszahlung des Mietzuschusses dieser Verlust abgewendet werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2023, 4 Bs 188/22; Beschl. v. 6.10.2016, 4 Bs 150/16; Beschl. v. 30.9.2016, 4 Bs 133/16, jeweils n. v.;… OVG Münster, Beschl. v. 7.5.2021, 12 B 520/21, juris Rn. 10, 19; Beschl. v. 14.2.2013, 12 B 107/13, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2024, 5 E 2848/24; Beschl. v. 29.2.2024, 5 E 754/24, jeweils n. v.). - OVG Hamburg, 28.07.2016 - 1 So 42/16
Gemeinsame Entscheidung über Sach- und Prozesskostenhilfeantrag
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Denn die Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung seitens einer unbemittelten Partei unverhältnismäßig zu erschweren und die Gewährung von Prozesskostenhilfe von einem schon hoch wahrscheinlichen oder gar sicheren Prozesserfolg abhängig zu machen; die Rechtsverfolgung würde sonst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert ( OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2016, 1 So 42/16 , juris Rn. 9 f.;… vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.1.1994, 1 A 14.92, juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2021 - 12 B 520/21
Einstweiliges Anordnungsverfahren der vorläufigen Sicherung eines in einer …
Auszug aus VG Hamburg, 27.01.2025 - 5 E 138/25
Entsprechend dieser Zweckrichtung kommt eine vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Wohngeldbewilligung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens grundsätzlich auch nur dann in Betracht, wenn der Verlust der Wohnung droht und allein durch die sofortige Auszahlung des Mietzuschusses dieser Verlust abgewendet werden kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2023, 4 Bs 188/22; Beschl. v. 6.10.2016, 4 Bs 150/16; Beschl. v. 30.9.2016, 4 Bs 133/16, jeweils n. v.; OVG Münster, Beschl. v. 7.5.2021, 12 B 520/21, juris Rn. 10, 19;… Beschl. v. 14.2.2013, 12 B 107/13, juris Rn. 4; VG Hamburg, Beschl. v. 19.7.2024, 5 E 2848/24; Beschl. v. 29.2.2024, 5 E 754/24, jeweils n. v.).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 2 ME 97/26
Zulässigkeit einer vorläufigen Gewährung von Wohngeld durch einstweilige …
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass unter Berücksichtigung des Zwecks des Wohngeldes nach § 1 WoGG eine vorläufige Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung nur dann in Betracht kommt, wenn ohne dessen Leistung der Teilbetrag der Miete oder der Belastung, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht entscheidet, mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.4.2024 - 14 ME 66/24 -, juris Rn. 7;… OVG NRW, Beschl. v. 7.5.2021 - 12 B 520/21 -, juris Rn. 10 m.w.N. …und Beschl. v. 14.2.2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 4 ff.;… SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2018 - 4 B 20/18 -, juris Rn. 7;… BayVGH, Beschl. v. 14.11.2017 - 12 CE 17.2012 -, juris Rn. 3; VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2025 - 5 E 138/25 -, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 15.09.2026 - 2 ME 111/26
Wohngeld; außerordentliche Kündigung; ordentliche Kündigung; Zahlungsverzug
a) Unabhängig davon, wie es sich hier mit einer (teilweisen) vorläufigen Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Zahlung von Wohngeld für die Vergangenheit verhalten würde (…vgl. dazu etwa Senatsbeschl. v. 17.8.2026 - 2 ME 97/26 -, juris Rn. 12 m.w.N.), hat der Antragsteller mit seinem Beschwerdevorbringen jedenfalls die Annahme des Verwaltungsgerichts, der gesetzliche Zweck des Wohngeldes - die Sicherung von Wohnraum (vgl. hierzu auch VG Hamburg, Beschl. v. 27.1.2025 - 5 E 138/25 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… A., in: BeckOK Sozialrecht, 81. Ed., Stand 1.6.2026, § 1 Rn. 7.2 sowie BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 63.89 -, juris Rn. 12) - sei in seinem Fall voraussichtlich nicht zu erreichen, nicht durchgreifend in Frage gestellt. - VG Bremen, 27.05.2026 - 3 V 1568/26
Wohngeldrecht Eilantrag auf sofortige Auszahlung bereits bewilligten Wohngeldes - …
Dem entspricht, dass Wohngeld nicht für den persönlichen Gebrauch des Wohngeldempfängers bestimmt ist, sondern allein der Aufrechterhaltung eines bestehenden Mietverhältnisses dient (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 27.01.2025 - 5 E 138/25, juris Rn. 4 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 18.01.1991 - 8 C 63.89, juris Rn. 12). - VG Bayreuth, 14.08.2025 - B 8 E 25.869
Die Beantwortung der Frage, ob eine Vertrauens- und Einstehensgemeinschaft nach § …
Rn. 31 b) Was die Gewährung von Wohngeld für den gegenwärtigen Zeitraum betrifft, ist auszuführen, dass ein Anordnungsgrund (Verlust der Wohnung) ebenfalls nicht glaubhaft gemacht wurde (zum Anordnungsgrund für vorläufige Wohngeldzahlungen vgl. auch VG Hamburg, B.v. 27.1.2025 - 5 E 138/25 - juris; VG SH, B.v. 6.8.2024 - 15 B 63/24 - juris).
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