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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25443
VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23 (https://dejure.org/2023,25443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2023 - 5 E 2866/23 (https://dejure.org/2023,25443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - 5 E 2866/23 (https://dejure.org/2023,25443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Vorläufige Beurlaubung eines Schülers vom Unterricht; Maßnahme der Gefahrenabwehr

  • VG Hamburg PDF

    Erfolgreicher Eilantrag eines Vaters gegen die vorläufige Beurlaubung seines Sohnes vom Schulunterricht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 12.04.2022 - 5 E 1630/22

    Notwendigkeit eines Anfechtungsrechtsbehelfs im einstweiligen …

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
    Wie erforderlich (dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22 , juris Rn. 14 ff.), liegt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein formgültiger Widerspruch vor.

    Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG und lehnt sich an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit an (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22 , juris Rn. 20 ).

  • OVG Hamburg, 15.01.2021 - 1 Bs 237/20

    Maskenpflicht an Schulen rechtmäßig, bisher aber keine Rechtsgrundlage für …

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
    Demgegenüber schafft § 49 Abs. 9 Satz 1 HmbSG lediglich eine "Notkompetenz" der Schulleiterin oder des Schulleiters (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2021, 1 Bs 237/20 , n. v.).
  • VG Hamburg, 05.12.2017 - 1 K 3929/16

    Ersatz für Klassenfahrtkosten bei Nichtteilnahme infolge Schulordnungsmaßnahme

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
    Die Maßnahme nach § 49 Abs. 9 HmbSG darf nicht als Sanktion verstanden werden, denn sie dient allein dem Schutz der Ordnung des Schullebens (zu diesen Maßstäben: VG Hamburg, Urt. v. 5.12.2017, 1 K 3929/16 , Rn. 40 ;… Urt. v. 2.12.2021, 5 K 5100/17, n. v.; letztlich ebenso Beschl. v. 19.11.2020, 2 E 4758/20, n. v.).
  • VG Hamburg, 02.05.2023 - 5 E 1752/23

    Straßen- und Wegerecht: Vorbeugender Rechtsschutz gegen eine Vollsperrung einer …

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
    Vorbeugender Rechtsschutz ist demgegenüber grundsätzlich nicht eröffnet ( VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2023, 5 E 1752/23 , juris Rn. 32 ).
  • VG Hamburg, 04.02.2022 - 5 K 2345/21

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer schulrechtlichen …

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
    Es handelt sich nicht um eine Ordnungsmaßnahme, da sie zum einen nicht im Katalog des § 49 Abs. 4 HmbSG genannt ist und zum anderen nach § 49 Abs. 9 HmbSG "bis zur Entscheidung" - d. h. längstens bis zur Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme - ergehen kann (zum Ganzen: VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21 , juris Rn. 98 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24

    Pädagogische Maßnahmen im Schwimmunterricht - Aufforderung zum unbekleideten …

    Die Antragsteller zu 2. und 3. üben mit der Abwehr von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein fremdnütziges Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG aus (…vgl. hierzu von Coelln, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 E 2866/23 - juris Rn. 16; VG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 - juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 5 E 385/24

    Erfolgloser Eilantrag eines Schülers gegen die von ihm besuchte Schule auf …

    Die einer Entscheidung des zuständigen Gremiums über eine Ordnungsmaßnahme vorausgehende vorläufige Beurlaubung durch die Schulleitung nach § 49 Abs. 9 HmbSG ist eine Sofortmaßnahme der Gefahrenabwehr, nicht selbst eine Ordnungsmaßnahme oder sonstige Sanktion (VG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2023, 5 E 2866/23, juris Rn. 20).
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