Rechtsprechung
| VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Vorläufige Beurlaubung eines Schülers vom Unterricht; Maßnahme der Gefahrenabwehr
- VG Hamburg
Erfolgreicher Eilantrag eines Vaters gegen die vorläufige Beurlaubung seines Sohnes vom Schulunterricht
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VG Hamburg, 12.04.2022 - 5 E 1630/22
Notwendigkeit eines Anfechtungsrechtsbehelfs im einstweiligen …
Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
Wie erforderlich (dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22 , juris Rn. 14 ff.), liegt im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ein formgültiger Widerspruch vor.Die Festsetzung des Streitwerts folgt aus §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG und lehnt sich an Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit an (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.4.2022, 5 E 1630/22 , juris Rn. 20 ).
- OVG Hamburg, 15.01.2021 - 1 Bs 237/20
Maskenpflicht an Schulen rechtmäßig, bisher aber keine Rechtsgrundlage für …
Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
Demgegenüber schafft § 49 Abs. 9 Satz 1 HmbSG lediglich eine "Notkompetenz" der Schulleiterin oder des Schulleiters (so OVG Hamburg, Beschl. v. 15.1.2021, 1 Bs 237/20 , n. v.). - VG Hamburg, 05.12.2017 - 1 K 3929/16
Ersatz für Klassenfahrtkosten bei Nichtteilnahme infolge Schulordnungsmaßnahme
Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
Die Maßnahme nach § 49 Abs. 9 HmbSG darf nicht als Sanktion verstanden werden, denn sie dient allein dem Schutz der Ordnung des Schullebens (zu diesen Maßstäben: VG Hamburg, Urt. v. 5.12.2017, 1 K 3929/16 , Rn. 40 ;… Urt. v. 2.12.2021, 5 K 5100/17, n. v.; letztlich ebenso Beschl. v. 19.11.2020, 2 E 4758/20, n. v.). - VG Hamburg, 02.05.2023 - 5 E 1752/23
Straßen- und Wegerecht: Vorbeugender Rechtsschutz gegen eine Vollsperrung einer …
Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
Vorbeugender Rechtsschutz ist demgegenüber grundsätzlich nicht eröffnet ( VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2023, 5 E 1752/23 , juris Rn. 32 ). - VG Hamburg, 04.02.2022 - 5 K 2345/21
Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer schulrechtlichen …
Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2023 - 5 E 2866/23
Es handelt sich nicht um eine Ordnungsmaßnahme, da sie zum einen nicht im Katalog des § 49 Abs. 4 HmbSG genannt ist und zum anderen nach § 49 Abs. 9 HmbSG "bis zur Entscheidung" - d. h. längstens bis zur Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme - ergehen kann (zum Ganzen: VG Hamburg, Urt. v. 4.2.2022, 5 K 2345/21 , juris Rn. 98 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2024 - 3 M 35/24
Pädagogische Maßnahmen im Schwimmunterricht - Aufforderung zum unbekleideten …
Die Antragsteller zu 2. und 3. üben mit der Abwehr von Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein fremdnütziges Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG aus (…vgl. hierzu von Coelln, a.a.O.; VG Hamburg, Beschluss vom 6. Juli 2023 - 5 E 2866/23 - juris Rn. 16; VG Berlin…, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 3 L 1028.19 - juris Rn. 12). - VG Hamburg, 16.02.2024 - 5 E 385/24
Erfolgloser Eilantrag eines Schülers gegen die von ihm besuchte Schule auf …
Die einer Entscheidung des zuständigen Gremiums über eine Ordnungsmaßnahme vorausgehende vorläufige Beurlaubung durch die Schulleitung nach § 49 Abs. 9 HmbSG ist eine Sofortmaßnahme der Gefahrenabwehr, nicht selbst eine Ordnungsmaßnahme oder sonstige Sanktion (VG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2023, 5 E 2866/23, juris Rn. 20).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".