Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14, 5 E 64/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GKG § 52 Abs. 3 S. 1, § 40, § 43
Streitwertbeschwerde, Klageänderung, Nebenforderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Cottbus, 08.05.2013 - 1 K 334/12
Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Ausfertigung Az.: 5 E 28/14, 5 E 64/14 1 K 334/12.Die Beschwerden der Kläger und der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 13. und 15. November 2013 - 1 K 334/12 - werden zurückgewiesen.
- BGH, 24.03.1994 - VII ZR 146/93
Zinsen als Hauptanspruch
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Wird eine Klage teilweise zurückgenommen oder für erledigt erklärt, sind Zinsen zu berücksichtigen, soweit sie sich auf einen nicht oder nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch beziehen, ohne Rücksicht darauf, ob ein anderer Teil des Hauptanspruchs noch anhängig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1957, BGHZ 26, 174, 176; BGH, Urteil vom 24. März 1994 NJW 1994, 1869, 1870 m. w. N.; st. Rspr.). - BGH, 12.12.1957 - VII ZR 135/57
Zinsen als Hauptforderung
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Wird eine Klage teilweise zurückgenommen oder für erledigt erklärt, sind Zinsen zu berücksichtigen, soweit sie sich auf einen nicht oder nicht mehr im Streit stehenden Hauptanspruch beziehen, ohne Rücksicht darauf, ob ein anderer Teil des Hauptanspruchs noch anhängig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Dezember 1957, BGHZ 26, 174, 176; BGH, Urteil vom 24. März 1994 NJW 1994, 1869, 1870 m. w. N.; st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 B 265/09
Vorausleistung; Schmutzwasserbeitrag; Erledigung "zwischen den Instanzen"; …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Der endgültige Kommunalabgabenbescheid erledigt den Vorausleistungsbescheid (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2009, SächsVBl. 2010, 287 f.), ohne dass es einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung bedürfte. - OVG Sachsen, 16.11.2010 - 5 E 107/10
Streitwertbeschwerde, kein Vertretungszwang
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Der für Prozesshandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht in § 67 Abs. 4 VwGO vorgeschriebene Vertretungszwang gilt nicht für die Einlegung von Streitwertbeschwerden (…SächsOVG, Beschl. v. 13. März 2012 - 4 E 11/12 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 16. November 2010, NVwZ-RR 2011, 215, 216 m. w. N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 E 11/12
Streitwertbeschwerde, Vertretungszwang
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Der für Prozesshandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht in § 67 Abs. 4 VwGO vorgeschriebene Vertretungszwang gilt nicht für die Einlegung von Streitwertbeschwerden (SächsOVG, Beschl. v. 13. März 2012 - 4 E 11/12 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 16. November 2010, NVwZ-RR 2011, 215, 216 m. w. N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 20.05.2014 - 5 E 63/14
Streitwertbeschwerde, Trennung von Klageverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2014 - 5 E 28/14
Vielmehr hat in jenem Verfahren die Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung ebenfalls Streitwertbeschwerde erhoben, über die mit Beschluss vom 20. Mai 2014 - 5 E 63/14 - (juris) vom Oberverwaltungsgericht bereits entschieden worden ist.
- OVG Niedersachsen, 04.11.2014 - 7 OA 82/14
Umdeutung der Streitwertbeschwerde des anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers …
Bietet der Sach- und Streitstand bis zu diesen Zeitpunkt keine genügenden Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts, ist nach § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,- EUR anzunehmen (SächsOVG Beschl. v. 07.08.2014 - 5 E 28/14 u. 5 E 64/14 -, juris). - OVG Niedersachsen, 30.04.2026 - 2 LC 453/19
Streitwert; Verfahrensabschnitt; Rechtsanwaltsgebühr; Terminsgebühr; …
Gleichwohl die teilweise Klagerücknahme auf die Höhe des Streitwertes für die Berechnung der Gerichtsgebühren keinen Einfluss hat, weil gemäß § 40 GKG hierfür der maßgebliche Zeitpunkt die Antragstellung bei Einleitung des Rechtszuges ist (…vgl. HambOVG, Beschl. v. 25.2.2026 - 5 Bf 36/22 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 7.8.2014 - 5 E 28/14 -, juris Rn. 5), besteht vorliegend ein Interesse der Klägerin, den Streitwert dennoch nach Verfahrensabschnitten festzusetzen.
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