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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22536
OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 79/09 (https://dejure.org/2009,22536)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.07.2009 - 5 E 79/09 (https://dejure.org/2009,22536)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 5 E 79/09 (https://dejure.org/2009,22536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 68, § 52 Abs. 3
    Streitwertbeschwerde; Anschlussbeschwerde

  • Judicialis

    GKG § 52 Abs. 3; ; GKG § 68

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für eine Anfechtungsklage gegen einen Veranlagungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 05.10.2007 - 5 E 191/07

    Streitwertbeschwerde; Änderungsbefugnis; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 79/09
    Das Rechtsmittelgericht ist selbst bei einer unzulässigen Beschwerde nicht gehindert, den Streitwert gemäß § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern (SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2007 - 5 E 191/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 25 C 07.1887
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 E 79/09
    Der Beschwerdewert errechnet sich aus dem Unterschied der Gebühren, die sich für die Kläger unter Zugrundelegung des angefochtenen Streitwerts - hier 2.323,97 EUR - und des erstrebten Streitwerts - hier 1.055,43 EUR - ergeben (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 68 Rn. 10; s. auch BayVGH, Beschl. v. 27.8.2007, - 25 C 07.1887 - juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Die Beschwerdebefugnis ergibt sich daraus, dass der Antragsgegner nach der außergerichtlichen Vereinbarung der Beteiligten Kostenschuldner und daher von der verwaltungsgerichtlichen Streitwertfestsetzung betroffen ist (Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5 E 79/09 - juris Rdnr. 4).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2018 - 11 W 24/18
    Von einer Auffassung wird dies mit der Begründung verneint, dass sich weder im Gerichtskostengesetz selbst einschlägige Bestimmungen finden noch (zumindest im Regelfall) das Bedürfnis für einen derartigen Rechtsbehelf gegeben ist (…so etwa LAG Stuttgart, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Ta 159/05, Rdn. 7, juris = BeckRS 2006, 40772; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.07.2009 - 5 E 79/09, Rdn. 12, juris = BeckRS 2009, 37811;… vgl. ferner dazu BeckOK-KostR/Laube, 22. Edition, GKG § 68 Rdn. 47, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 02.09.2013 - 3 E 62/13

    Heraufsetzung des Streitwerts bei Antrag auf Verringerung desselben i.R.e. …

    Im Rahmen der Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde gilt der Grundsatz der reformatio in peius nicht (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2009 - 5 E 79/09 -, juris m. w. N; BayVGH, Beschl. v. 20. März 2013 - 9 C 13.325 -, juris); das Rechtsmittelgericht ist selbst bei einer unzulässigen Beschwerde nicht gehindert, den Streitwert gemäß § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern.
  • VGH Hessen, 28.11.2018 - 6 E 2034/18

    Anschlussstreitwertbeschwerde des Rechtsanwalts

    {RN: 3} Der Zulässigkeit der (Anschluss-) Beschwerde des bevollmächtigten Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass das Beschwerdegericht gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG berechtigt ist, von Amts wegen - ggf. auch zum Nachteil des Streitwertbeschwerdeführers - den Streitwert zu ändern (a. A. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5 E 79/09 -, juris Rn. 12), denn die Entscheidung nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG steht zumindest nach dessen eindeutigem Wortlaut im Ermessen des Beschwerdegerichts (vgl. in diesem Sinne auch BSG…, Beschluss vom 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B -, juris Rn. 6 mit Nachweisen zum unterschiedlichen Meinungsstand), während das Beschwerdegericht im Falle einer Streitwertbeschwerde eine Entscheidung entsprechend der Rechtslage zu treffen hat (hält man im Hinblick auf § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG eine Anschlussbeschwerde für unzulässig, so könnte mit gleicher Begründung auch die (Ausgangs-) Beschwerde als unzulässig gewertet werden, was angesichts des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG aber nicht vertretbar ist).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - L 10 KR 71/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bemessung des Streitwertes in Verfahren …

    Ob eine Anschlussbeschwerde aber auch in Streitwertverfahren nach §§ 63, 68 Gerichtskostengesetz (GKG) zulässig ist (verneinend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.07.2009 - 5 E 79/09 sowie Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2005 - 3 Ta 159/05) kann letztlich offen bleiben, da sie jedenfalls unbegründet ist (vgl. hierzu unten).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 12 E 486/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss bzgl. Festsetzung des …

    Rn. 4 Vgl. etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 5 E 79/09 -, juris, m. w. N.
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