Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg in der Hauptsache eines Verfahrens - Vereinbarkeit des § 69 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit dem GG - Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Hinblick auf die Gewährung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Bundessozialhilfegesetz - Bundesversorgungsgesetz - Leistung der Kriegsopferfürsorge - Gewährung eines Pflegegeldes
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 16.05.1986 - Bf I 20/85
- BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 55, 72 und 65, 141 jeweils mit weiteren Nachweisen) läßt freilich Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.Eine Willkür im so verstandenen Sinne kann einer gesetzlichen Regelung aber nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 55, 72 ).
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230 [BVerfG 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82]; 71, 146 ; 74, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230 [BVerfG 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82]; 71, 146 ; 74, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230 [BVerfG 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82]; 71, 146 ; 74, 129 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78
Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG
Auszug aus BVerwG, 05.05.1988 - 5 ER 270.86
Bei derartigen Gesetzen hat der Gesetzgeber wegen des übergreifenden Gesamtzwecks der Einzelmaßnahmen von Verfassungs wegen eine größere Wertungs- und Abstufungsfreiheit (vgl. BVerfGE 60, 16 ).
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89
Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen
Diese hält sich vielmehr innerhalb der dem Gesetzgeber im Bereich gewährender Staatstätigkeit zukommenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit, der nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen sind (vgl. dazu allgemein: Beschlüsse vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 11 S. 1 f., vom 5. Mai 1988 - BVerwG 5 ER 270.86 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 16 S. 9 und vom 8. August 1988 - BVerwG 5 B 62.88 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 6 S. 1 jeweils mit Nachw. der Rspr. des BVerfG).Von Willkür im Sinne eines evidenten Mangels sachgerechter Gründe für eine gesetzliche Differenzierung (vgl. Beschluß vom 5. Mai 1988, a.a.O. S. 10 m.weit.Nachw.) kann hier keine Rede sein.
- VGH Hessen, 28.06.2012 - 10 A 1481/11
Förderung von großen Solarkollektoranlagen auf Gewerbeimmobilie
Dabei könne eine derartige Willkür einer gesetzlichen Regelung nach ständiger Rechtsprechung nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident sei (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50/79 u.a. -, BVerfGE 55, 72; Beschluss vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75 -, BVerfGE 42, 64; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 1988 - 5 ER 270/86 -, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 16).
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