Rechtsprechung
| AG Lüdenscheid, 11.03.2016 - 5 F 354/16 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 6/21
Teilweise Begründetheit einer Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen …
Rn. 6 Zugleich leitete das Familiengericht von Amts wegen gemäß § 49 FamFG ein einstweiliges Anordnungsverfahren zur Regelung des vorläufigen Umgangs des Klägers mit seinem Sohn zum Aktenzeichen 5 F 354/16 ein.Rn. 50 In der Vergangenheit hat der Kläger bereits eine Entschädigungsklage betreffend die Verfahren 5 F 354/16, 5 F 672/16 und 5 F 1292/16 geführt, die durch Senatsurteil vom 20.04.2018 (11 EK 10/17) abgewiesen wurde.
- OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 5/21
Unbegründetheit einer Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen angeblich …
Rn. 6 Zugleich leitete das Familiengericht von Amts wegen gemäß § 49 FamFG ein einstweiliges Anordnungsverfahren zur Regelung des vorläufigen Umgangs des Klägers mit seinem Sohn zum Aktenzeichen 5 F 354/16 ein.Rn. 34 In der Vergangenheit hat der Kläger bereits eine Entschädigungsklage betreffend die Verfahren 5 F 354/16, 5 F 672/16 und 5 F 1292/16 geführt, die durch Senatsurteil vom 20.04.2018 (11 EK 10/17) abgewiesen wurde.
- AG Lüdenscheid, 05.10.2016 - 5 F 672/16 Der Umgang zwischen Vater und Kind wird - in Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 11.03.2016 (5 F 354/16 AG Lüdenscheid) - vorläufig wie folgt geregelt:.
Rn. 15 Der Umgang zwischen Vater und Kind wird - in Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 11.03.2016 (5 F 354/16 AG Lüdenscheid) - vorläufig wie folgt geregelt:.
Rn. 36 Am 04.03.2016 hat das Gericht den Umgang zwischen Vater und Sohn nach mündlicher Erörterung wie folgt geregelt (5 F 354/16):.
- AG Lüdenscheid, 02.03.2017 - 5 F 1292/16
Umgangregelung zwischen Vater und Kind
Zugleich leitete es von Amts wegen das Verfahren 5 F 354/16 ein und regelte den Umgang zwischen Vater und Sohn durch einstweilige Anordnung wie folgt:. - AG Lüdenscheid, 11.08.2017 - 5 F 194/16 Rn. 4 In verschiedenen Verfahren des Amtsgerichts Lüdenscheid ist der Umgang zwischen dem Kindesvater und dem Kind bereits gegenständlich gewesen (5 F 283/15, 5 F 518/15, 5 F 354/16, 5 F 672/16).
- AG Lüdenscheid, 14.07.2017 - 5 F 194/16 Rn. 4 In verschiedenen Verfahren des Amtsgerichts Lüdenscheid ist der Umgang zwischen dem Vater und dem Kind bereits gegenständlich gewesen (5 F 283/15, 5 F 518/15, 5 F 354/16, 5 F 672/16).
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