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Rechtsprechung
   VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9396
VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96 (2) (https://dejure.org/1998,9396)
VG Gießen, Entscheidung vom 21.01.1998 - 5 G 1204/96 (2) (https://dejure.org/1998,9396)
VG Gießen, Entscheidung vom 21. Januar 1998 - 5 G 1204/96 (2) (https://dejure.org/1998,9396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot - absichtlich nicht eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen den ausgewählten Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ; Übertragung eines Dienstpostens ; Einleitung einer disziplinarischen Untersuchung

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Die hierzu erst während des gerichtlichen Verfahrens bekanntgewordenen Tatsachen sind bei der von dem Gericht zu treffenden Entscheidung unabhängig davon, ob der Dienstherr aufgrund des am 27.11.1995 durchgeführten Personalgesprächs Veranlassung zu einem Tätigwerden gegen den Beigeladenen gehabt hat, zu berücksichtigen, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist, der Tag der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. HessVGH, Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284 und Beschluß vom 28.01.1988, HSGZ 1988, 319, 321) eine nachgereichte Begründung bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu berücksichtigen, da zum einen maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, wann ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist, grundsätzlich der Tag der gerichtlichen Entscheidung ist, und zum anderen das Besetzungsverfahren bis zur Besetzung der Stelle noch nicht abgeschlossen ist.

    Erforderlich ist insoweit, daß ein aktueller schriftlicher Leistungsvergleich zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen unterschrieben von dem zuständigen Beamten vorgelegt wird, aus dem sich die maßgeblichen Erwägungen für die Auswahlentscheidung ergeben (siehe HessVGH, Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Die von dem Regierungspräsidenten in Gießen mit am 03.12.1995 abgezeichnetem Auswahlvermerk getroffene und mit Schriftsatz des Regierungspräsidenten in Gießen vom 26.11.1997 ergänzte Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. zu diesem Recht etwa BVerfG, Beschluß vom 19.09.1989, NJW 1990, 501, HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593).

    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (s. etwa Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593) setzt eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung voraus, daß der Dienstherr zunächst für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dieses nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgegeben ist.

  • BVerwG, 10.12.1991 - 1 D 26.91

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Verselbstständigung mehrerer Pflichtverletzungen

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Ein Zusammenhang zwischen mehreren Pflichtverletzungen ist insbesondere gegeben, wenn eine bestimmte Neigung des Beamten, eine gewisse Charaktereigenschaft, die gemeinsame innere Wurzel für sein Fehlverhalten bei den zu beurteilenden Pflichtverletzungen bildet (BVerwG, Urteil vom 10.12.1991, NVwZ-RR 1992, 571 und Urteil vom 19.05.1992, DokBer 1992, 220, 222).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Die von dem Regierungspräsidenten in Gießen mit am 03.12.1995 abgezeichnetem Auswahlvermerk getroffene und mit Schriftsatz des Regierungspräsidenten in Gießen vom 26.11.1997 ergänzte Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. zu diesem Recht etwa BVerfG, Beschluß vom 19.09.1989, NJW 1990, 501, HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers - …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Eine Beförderung des Beigeladenen könnte im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden, da das Auswahlverfahren mit der Ernennung eines Bewerbers abgeschlossen ist (siehe BVerwG, Urteil vom 09.03.1998, DVBl. 1989, 1150).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Denn der Dienstherr würde sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen, wenn er einen solchen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs beförderte oder in vergleichbarer Weise förderte und damit die Befähigung und Eignung des Betreffenden für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, daß er Anlaß sieht, die Amtsführung und das persönliche Verhalten des Betreffenden in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG, Urteil vom 13.05.1987, NVwZ-RR 1989, 32, 33 und Beschluß vom 24.09.1992, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1).
  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation, …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Selbst wenn man davon ausgehen sollte, daß die Stelle nur mit Bewerbern aus dem Personalbewirtschaftungsbereich des Regierungspräsidiums Gießen besetzt werden kann, und damit keine Pflicht zur landesweiten Ausschreibung gemäß dem Erlaß des Hessischen Ministeriums des Innern und für Europaangelegenheiten vom 28.11.1992 über die Ausschreibung von Dienstposten des gehobenen und höheren Dienstes für Polizeivollzugsbeamte (…StAnz. 1992, S. 3224) bestehen würde, und sich eine Ausschreibungspflicht auch nicht aus § 8 Abs. 1 HGlG ergeben würde, wäre der Antragsgegner jedenfalls rechtlich verpflichtet, von Amts wegen alle für die Beförderung in Betracht kommenden Beamten - zumindest der Dienststelle - in ein Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 18.02.1991, NVwZ-RR 1992, 34, 35 und Beschluß vom 23.08.1994, ZBR 1995, 107, 108).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches …

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Denn der Antragsgegner war und ist weder berechtigt noch verpflichtet, den Antragsteller, der den Dienstposten bisher bekleidet, allein deshalb zu befördern, weil er die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenkreises bereits wahrnimmt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 18.02.1991, NVwZ-RR 1992, 32, 34).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 1 D 14.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten

    Auszug aus VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96
    Auszugehen ist hier davon, daß die gegenüber dem Beigeladenen erhobenen Vorwürfe das Gebot uneigennütziger Amtsführung und Wahrnehmung der Dienstgeschäfte betreffen, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Kernpunkt des herkömmlichen Berufsbeamtentums und einen tragenden Pfeiler des Beamtentums darstellt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, DÖD 1990, 147, 148).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2026 - 5 ME 10/26

    Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin gegen Ablehnung der …

    dd) Soweit die Antragstellerin unter Verweis auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VG Arnsberg…, Beschluss vom 15.9.2011 - 2 L 316/11 -, juris Rn. 17, 20; VG Gießen, Beschluss vom 21.1.1998 - 5 G 1204/96 -, juris Rn. 15) vorgetragen hat, dass ein Verweis als geringwertigste Disziplinarmaßnahme einer Beförderung nicht entgegenstehe, wenn sich der betreffende Beamte bewährt habe und dieser allgemeine Rechtsgedanke "erst recht" auf den vorliegenden Fall der ämtergleichen Versetzung anzuwenden sei, überzeugt diese Argumentation nicht.
  • VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03

    Gesundheitszustand als Beförderungshindernis - längere Dienstunfähigkeit - …

    In diesem Fall geht das BVerwG davon aus, dass der Dienstherr sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen würde, wenn er einen Beamten vor der abschließenden Klärung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs beförderte und damit die Befähigung und Eignung des Betroffenen für eine höherwertige Verwendung bejahte, obwohl er zuvor mit der Einleitung disziplinarischer Ermittlungen zu erkennen gegeben hat, dass er Anlass sieht, dessen Amtsführung und das persönliche Verhalten in seinem bisherigen Status zu beanstanden (BVerwG…, Urt. vom 13.05.1987, NVwZ-RR 1989, 32, und Beschluss vom 24.09.1992, NVwZ 1993, 698 f; dieser Rechtsprechung haben sich der HessVGH, z.B. Beschluss vom 06.05.1997, -1 TZ 578/97-, und das VG Gießen, z.B. Beschluss vom 21.01.1998, -5 G 1204/96-, angeschlossen).
  • VG Arnsberg, 15.09.2011 - 2 L 316/11

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle im Polizeidienst

    Rn. 21 vgl zu diesem Aspekt: VG Gießen, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 5 G 1204/96 -, juris Rn. 15, m. w. N.,.
  • VG Frankfurt/Main, 03.02.2009 - 9 L 3461/08

    Keine Beförderung während laufender disziplinarrechtlicher Ermittlungen

    Darauf, ob nach Auffassung des Gerichts mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass allenfalls eine Geldbuße ausgesprochen werden wird, kommt es nicht an (VG Wiesbaden, Beschluss v. 12.6.2007 - 8 G 184/07 - Juris; a. A. VG Gießen, B. v. 21.01.1998 - 5 G 1204/96 - Juris).
  • VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 8 G 184/07

    Beamter; Unterlassung der Beförderung während eines Disziplinarverfahrens

    Darauf, ob nach Auffassung des erkennenden Gerichts mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass allenfalls eine Geldbuße ausgesprochen werden wird, kommt es nicht an (a. A. VG Gießen, B. v. 21.01.1998 - 5 G 1204/96 -, zit. nach Juris; Köhler/Ratz, BDO, 1989, § 8 RdNr. 1).
  • VG Arnsberg, 24.05.2005 - 2 L 6/05

    Möglichkeit einer vorläufigen Aussetzung der Besetzung einer Beförderungsstelle …

    Rn. 19 Vgl. zu diesem Aspekt: VG Gießen, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 5 G 1204/96 - m. w. N.,.
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