Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 33c GewO, § 33i GewO, § 3 Abs 2 SpielV, § 6a SpielV, § 80 Abs 5 VwGO
Rechtmäßigkeit von Auflagen zum Betrieb einer Spielhalle - archive.org
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Auflagen zum Betrieb einer Spielhalle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Aufstellung und Betrieb von Fun-Games verstößt gegen § 6 a SpielV
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06
Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
Das Gericht schließt sich ausdrücklich den Gründen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 16. Januar (8 TG 1753/06, GewArch 2007, S. 290 ) zur Gefährlichkeit der sogenannten Fun-Games an.Das erkennende Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch. 2007, S. 290) an, wonach es für ein Verbot nach § 6a Satz 1 lit. a SpielV ausreicht, dass die angezeigten Spielpunkte nicht unmittelbar in maximal sechs Freispiele umgesetzt, sondern "aufaddiert" und zum Weiterspielen mit der Chance einer weiteren Punkteerhöhung genutzt werden können und darin eine (verbotene) Berechtigung zum Weiterspielen zu sehen ist.
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
Die Ermächtigung zum Erlass von Auflagen dient jedenfalls vorrangig dazu, Versagungsgründe auszuräumen oder bei nachträglichen Auflagen den Widerruf der Spielhallenerlaubnis entbehrlich zu machen (BVerwG, Urteil. v. 23. November 2005 - 6 C 8.05 -, GewArch. - BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
Das Gericht ist der Auffassung, dass auch, nachdem § 3 Abs. 2 Satz 2 SpielV die Aufstellung der Geldspielgeräte in einem Mindestabstand normiert und eine Gruppenbildung über zwei Geräte hinaus verbietet, die Verhinderung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes durch die Aufstellung aller Geräte in nur einem Raum durch eine Auflage begegnet werden kann.Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 1993 (1 C 16.91, GewArch 1993, Seite 323) entschieden hat, kann § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO Rechtsgrundlage für eine Auflage zu einer Spielhallenerlaubnis sein, die die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt.Bei der Summierung aller Geldgewinnspielgeräte im Erdgeschoß der Spielhalle B auf 59, 61 m², so wie es die Gewerbeaufsicht der Antragsgegnerin bei ihrer Begehung am 8. Mai 2007 festgestellt hat, besteht die Gefahr, dass das Erdgeschoß durch die Geräte mit Gewinnmöglichkeiten geprägt wird und schon durch diese Massierung einen erheblichen Anreiz schafft, verstärkt auf Gewinn zu spielen und damit ein erhebliches Verlustrisiko einzugehen. - BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 14.07
Spielgeräte ohne Möglichkeit der nachträglichen Einsatzerhöhung bzw. des …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 5 G 1621/07
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 14/07 - entschieden hat, ist ein Gewinn im Sinne des § 33c GewO bereits dann erzielt, wenn infolge des Verlaufs des Spielvorgangs Punkte gutgeschrieben werden, auch wenn dieser im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist.
- VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
Geeignetheitsbestätigung
Dem haben sich die Oberverwaltungsgerichte überwiegend angeschlossen (so bereits OVG NW, U. v. 12.03.1991 - 4 A 1320/89 -, GewArch 1991, 301 ff.; ferner B. v. 05.06.1997 - 4 A 6681/95 -, GewArch 1998, 198 f.; Hamb. OVG, U. v. 01.07.1998 - OVG.Bf V 73/96 - GewArch 1999, 160 ff.; OVG NW, B. v. 16.01.2001 - 4 A 802/00 - NWVBl. 2001, 236 f.; ferner VG Frankfurt, B. v. 07.08.2007 - 5 G 1621/07 -, juris, Rdnr. 42; VG Karlsruhe, B. v. 12.05.2011 - 8 K 391/11 -, S. 3, unveröffentl.). - VG Köln, 15.05.2025 - 1 L 465/25 Rn. 50 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - OVG 1 N 51.10 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 28. August 2008 - AN 4 K 07.03530 -, juris Rn. 40, und Beschluss vom 1. Juni 2007 - AN 4 S 07.01101 -, juris Rn. 19 f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007 - 5 G 1621/07 -, juris Rn. 38.
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