Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- JurPC
EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 3, 12 Nr. 1 Satz 2
Anerkennung der Abschreibung einer Computeranlage - RA Kotz
Pauschale Werbungskosten für Heimcomputer abzugsfähig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grundsatzurteil zur Geltendmachung von häuslichen PC-Anlagen und Peripheriegeräten - beruflicher Nutzungsanteil ohne konkreten Nachweis bei 35 v. H.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 09.10.2001)
Gericht stärkt Abzugsfähigkeit von Heim-Computern
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Beruflicher Nutzungsanteil bei häuslichen PC-Anlagen und Peripheriegeräten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aufwendungen für einen häuslichen PC
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsatzurteil zur Geltendmachung von häuslichen PC-Anlagen und Peripheriegeräten; 3-jährige Nutzungsdauer einer Computer-Anlage; Untergeordnete Bedeutung der privatten Nutzung bei Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel; Ausnahme vom Aufteilungsverbot bei objektiver ...
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Beruflicher Nutzungsanteil bei häuslichen PC-Anlagen und Peripheriegeräten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Computer
- Steuerliche Berücksichtigung von Kosten für einen Computer
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Rechtslage vor 2018 (Wertgrenzen 150 €, 410 € sowie 800 €)
- Bildung von Sammelposten
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1595
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BFH, 22.09.1995 - VI R 40/95
Aufwendungen für einen Computer als Werbungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.03.1991 - III R 57/86
1. Lithographien im Druckereigewerbe sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 30.06.1992 - 16 K 4178/91
Computerteile als selbständige Wirtschaftsgüter?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1960/98
Steuerliche Absetzung eines Computers im Arbeitszimmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.12.1999 - III R 74/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.02.1990 - III B 90/88
1. Zum Begriff des Wirtschaftsguts 2. Investitionszulage für bestimmte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.11.1999 - III R 77/97
Investitionszulage für Datenkabel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.07.1994 - III R 47/92
Systemprogramm stellt - wie Anwenderprogramm - steuerlich grundsätzlich ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.07.1998 - III R 110/95
Geringwertige Wirtschaftsgüter bei Schreibtischkombination
- BFH, 15.01.1993 - VI R 98/88
Anschaffungskosten für einen typischen Spielecomputer regelmäßig keine …
- BFH, 04.08.1977 - IV R 157/74
Betriebsausgaben - Lebensführung des Steuerpflichtigen - Beurteilung - Allgemeine …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.05.2001 - 2 K 1564/00
Aufteilbarkeit der Aufwendungen für einen Computer
- FG Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 12 K 242/86
- FG München, 13.05.1997 - 13 K 1488/96
Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für den …
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1595 veröffentlicht. - FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03
Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen
Er verweist dabei auf das FG Rheinland-Pfalz (EFG 2001, 1595), das einen 35 %-igen beruflicher Anteil als sachgerecht erachtet habe. - FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung …
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist dieser Auffassung in seinen Urteilen vom 24. September 2001, Az. 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 und vom 22. November 2001, Az. 6 K 1024/01, EFG 2002, 250 - beide nicht rechtskräftig; Az. des BFH VI R 135/01 und VI R 44/02) gefolgt.Nach dieser Definition sind Peripheriegeräte, wie Monitor, Tastatur und Drukker, nicht selbständig nutzbar, da sie nur zusammen mit einem Rechner, sei es einem Arbeitsplatz PC oder auch einem Notebook, einsatzfähig sind (a. A. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. September 2001, a. a. O.).
- FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00
Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.
Dies ist bei dem hier streitigen Computer-Zubehör nicht der Fall (vgl. FG München Urteil vom 30.06.1992, 16 K 4178/91, EFG 1993, 214; z.T. a.A. FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.9.2001,5 K 1249/00, EFG 01, 1595 bzgl. Monitor und Scanner; dazu auch Anm. Siegers, EFG 01, 1598 ).Mit der neueren Rechtsprechung der Finanzgerichte und in Übereinstimmung mit einigen Länderfinanzverwaltungen (FG Rheinland-Pfalz Urteil v.24.09.2001, 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 m.w.N.; Urteil v. 8.05.2001, 2 K 1654/00, StuB 2001, 667; OFD Hamburg vom 05.03.2002 S 2354-6/00 ST 323) ist der Senat der Auffassung, dass eine Aufteilung der Kosten für Computer nebst Zubehör vorzunehmen ist, wenn die Geräte sowohl beruflich als auch privat genutzt werden.
- FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00
Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers
Im Hinblick darauf, dass die Finanzverwaltung nunmehr auch bei einer nicht unerheblichen privaten Nutzung einer Computeranlage eine schätzweise Aufteilung der Aufwendungen für zulässig erachtet (vgl. bspw. Erlass des Finanzministeriums NRW vom 8. Dezember 2000, DB 2001, 231 sowie Verfügung der OFD Koblenz vom 18. Januar 2001) und die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern durch § 3 Nr. 45 EStG 2001 steuerbefreit wurde, vertritt der Senat in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des hiesigen Finanzgerichts vom 8. Mai 2001 - 2 K 1564/00 und vom 24. September 2001 - 5 K 1249/00, die Auffassung, dass das sogen. Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem Abzug des beruflich veranlassten Teils der Aufwendungen nicht (mehr) entgegensteht (…so auch: Schmidt / Drenseck, EStG , 20. Aufl., § 9 Rz. 175 "Computer"). - FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer …
Nach neuerer Auffassung in Verwaltung, Rechtsprechung und Literatur, der sich das erkennende Gericht anschließt, können Aufwendungen für Computer anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden; § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht danach der Aufteilung in nicht abziehbare private Aufwendungen und abziehbare Werbungskosten nicht entgegen (vgl. z. B. FinMin Niedersachen, Erlass vom 9.10.2000, DB 2000, 2348 ; OFD München vom 9.1.2001; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001, 5 K 1249/00, DStRE 2001, 1143). - FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02
Computertisch als GWG absetzbar
Nach der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 14.09.2001 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 ; vom 22.11.2001 6 K 1024/00, EFG 2002, 250 und vom 26.11.2001 5 K 1647/00, EFG 2002, 805 ) ist ein beruflich veranlasster Anteil für die Nutzung des Computers zu schätzen, der sich in der Bandbreite von 35 % bis 50 % bewegen kann. - FG Hessen, 27.11.2001 - 2 K 6838/98
Aufwendungen für einen teils beruflich, teils privat genutzten Computer als …
Rn. 22 Dieser Auffassung vermag das Gericht im Einklang mit dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001, 5 K 1249/00, Juris Dokumentation, nicht zu folgen. - FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC
Abweichend hiervorn hat der Senat mit Urteil vom 24. September 2001 - 5 K 1249/2000 - DStR/E 2001, S. 1143, entschieden, dass bei feststehender beruflicher Nutzung einer häuslichen PC-Anlage wie z. B. bisher schon bei Kfz- und Telefonkosten eine Ausnahme von Aufteilungs- und Abzugsverbot aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zugelassen werden muss und dabei der Anteil der beruflichen Nutzung mit 35 v. H. zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige keinen konkreten Einzelnachweis zum Umfang der beruflichen Nutzung des häuslichen PC zu führen vermag.
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