Rechtsprechung
| VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Dabei ist die nähere Umgebung für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, B. v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - NVwZ-RR 1998, 539 f.;… BayVGH, B. v 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris Rn. 19).Für die Frage, ob eine hintere "faktische" Baugrenze besteht, ist grundsätzlich nur die Hauptnutzung in den Blick zu nehmen, so dass eine Bebauung im rückwärtigen Bereich auch dann unzulässig ist, wenn dieser Bereich zwar nicht gänzlich unbebaut ist, sich dort jedenfalls aber nur Nebenanlagen wie Garagen oder Schuppen befinden (vgl. BVerwG, B. v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - juris;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: November 2015, § 34 Rn. 57).
- VGH Bayern, 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Dabei ist die nähere Umgebung für jedes der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten Bezugsmerkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können (BVerwG, B. v. 6.11.1997 - 4 B 172/97 - NVwZ-RR 1998, 539 f.; BayVGH, B. v 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris Rn. 19).Liegt im Falle einer Mehrfacherschließung eine von der einen Straße aus gesehen (hier ...-straße) "rückwärtige" Baugrenze vor, schließt das nicht aus, diese von der ...-straße aus gesehen als "vordere" Baugrenze zu qualifizieren (vgl. BayVGH, B. v. 19.12.2006 - 1 ZB 05.1371 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Rn. 39 Als nähere Umgebung ist grundsätzlich der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. BVerwG, U. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - juris Rn. 33;… B. v. 20.8.1998 - 4 B 79/98 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Das gemeindliche Einvernehmen ist ein als Mitentscheidungsrecht ausgestattetes Sicherungsinstrument des Baugesetzbuchs, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde und als Trägerin der Planungshoheit in Genehmigungsverfahren mitentscheidend an der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens beteiligt wird (BVerwG, U. v. 14.4.2000 - 4 C 5/99 - BayVBl 2001, 22 ff.). - VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben gilt in der Regel als Bereich gegenseitiger Prägung, der, der die maßgeblich nähere Umgebung eingrenzt, das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 26;… B. v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07
Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Die zugunsten der Gemeinde in § 36 Abs. 1 BauGB normierte Beteiligungsbefugnis und ihre damit anerkannte hoheitliche Mitverantwortung schließen es aus, ihre Stellung mit der eines privaten Nachbarn im Verhältnis zu einem privaten Bauherrn zu vergleichen (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2008 - 1 Z. B. 08.1462 - juris; OVG Rheinl.Pfalz, U. v. 16.3.2006 - 1 K 2012/04 - juris; OVG Nieders., U. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 - juris). - VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775
Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben gilt in der Regel als Bereich gegenseitiger Prägung, der, der die maßgeblich nähere Umgebung eingrenzt, das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (…vgl. BayVGH, B. v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 26; B. v. 27.9.2010 - 2 ZB 08.2775 - juris Rn. 4). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 8 S 1281/93
Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Garage - Einfügen in die Umgebungsbebauung …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Rn. 40 Bei der hier im Wesentlichen streitigen überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als etwa bei der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (…vgl. BayVGH, B. v. 25.4.2005 - 1 CS 043461 - juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, U. v. 23.9.1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22;… OVG NRW, U. v. 7.11.1996 - 7 A 4820/95 - juris Rn. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 7 A 4820/95
Ermittlung der näheren Umgebung; Art der baulichen Nutzung; Bauliche Anlage; …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Rn. 40 Bei der hier im Wesentlichen streitigen überbaubaren Grundstücksfläche ist der maßgebliche Bereich in der Regel enger zu begrenzen als etwa bei der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (…vgl. BayVGH, B. v. 25.4.2005 - 1 CS 043461 - juris Rn. 18;… VGH Baden-Württemberg, U. v. 23.9.1993 - 8 S 1281/93 - juris Rn. 22; OVG NRW, U. v. 7.11.1996 - 7 A 4820/95 - juris Rn. 36). - VGH Bayern, 26.01.2006 - 26 B 02.2957
Bauplanungsrecht: Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, Eintritt der …
Auszug aus VG Augsburg, 09.06.2016 - Au 5 K 16.293
Die Fiktionsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB beginnt nur dann erneut zu laufen, wenn das Vorhaben im bauaufsichtlichen Verfahren so verändert wird, dass rechtlich von einem "aliud" gesprochen werden muss und wenn die Baugenehmigungsbehörde die Bauvorlagen für das so geänderte Vorhaben der Gemeinde erneut zur Entscheidung über das Einvernehmen vorlegt (BayVGH, U. v. 26.1.2006 - 26 B 02.2957 - juris Rn. 32). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 K 2012/04
- VG Würzburg, 26.07.2018 - W 8 E 18.927
Herausgabe von weggenommenen und weiterverkauften Pferden
Rn. 11 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der Akte des Hauptsacheverfahrens W 8 K 18.926) sowie die Akten der früheren Verfahren betreffend die Antragstellerin W 5 K 16.293 bzw. W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten der Antragstellerin W 8 K 18.205 bzw. W 8 S18.206 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen. - VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.1040
Duldungsanordnung gegenüber Eigentümer von Tieren wegen tierschutzwidriger …
Rn. 7 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren W 8 K 18.926 und W 8 E 18.927 bzw. W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S 18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen. - VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.926
Behördliche Veräußerung aus Gründen des Tierschutzes weggenommener Pferde
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der Akte des Sofortverfahrens W 8 S 18.927) und die Akte des Klageverfahrens W 8 K 18.1040 sowie die Akten der früheren Verfahren betreffend die Klägerin W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 sowie betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen. - VG Würzburg, 11.02.2019 - W 8 K 18.1040
Tierschutzwidrige Haltung von Pferden durch Dritte
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren W 8 K 18.926 und W 8 E 18.927 bzw. W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 und betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S 18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen. - VG Würzburg, 12.11.2018 - W 8 K 18.926
Rückgabe behördlich weggenommener und weiterveräußerter Pferde
Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte (einschließlich der Akte des Sofortverfahrens W 8 S 18.927) und die Akte des Klageverfahrens W 8 K 18.1040 sowie die Akten der früheren Verfahren betreffend die Klägerin W 5 K 16.293 und W 5 S 16.298 sowie betreffend den Lebensgefährten W 8 K 18.205 und W 8 S18.206 bzw. den Vater W 8 K 18.1115 sowie die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".