Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 11.05.1981 - 5 K 274/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.03.1986 - III R 177/80
Auf den Ausbildungsfreibetag werden als eigene Bezüge des Kindes die …
Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines Kindes in Form der Gewährung etwa von Wohnung, Essen, Dienst- Geldleistungen sind zur Bestreitung des Unterhalts oder der Ausbildung bestimmt oder geeignet und somit Bezüge des Kindes i. S. von § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 11. Mai 1981 5 K 274/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 631, und des FG Hamburg vom 19. Mai 1982 II 170/81, EFG 1983, 177; Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, 12. Aufl., § 33a V 4b aa; Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, 4. Aufl., "Ausbildungsfreibetrag", IV S. 109; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 33a EStG, Grüne Blätter, Erl.
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