Rechtsprechung
| FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 227
Erlass von Steuerforderungen und Säumniszuschlägen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Steuererlass von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer; Voraussetzungen für ein Verlangen von Säumniszuschlägen für nicht gezahlte Steuern; Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung über einen Steuererlass
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren: - Erlass von Steuerforderungen und Säumniszuschlägen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 885).Hiervon ausgehend scheitert demnach im Streitfall ein Erlass jedenfalls daran, dass der Kläger unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die - wegen des Pfändungsschutzes, den er geniest - eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlass hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde ein Erlass nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 24.10.1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 258).
- BFH, 18.08.1988 - V B 71/88
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Die Erlasswürdigkeit setzt ein Verhalten des Steuerpflichtigen voraus, dass nicht in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstößt und bei dem die mangelnde Leistungsfähigkeit nicht auf einem Verhalten des Steuerpflichtigen selbst beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 18.08.1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137). - BFH, 17.08.1999 - IV B 22/99
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Protokollberichtigung
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Dies war hier aber nicht mehr möglich, weil der Senat sein Urteil bereits am Tag der mündlichen Verhandlung (30.06.2010) um 12.52 Uhr verkündet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 17.08.1999 IV B 22/99, BFH/NV 2000, 211).
- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung sind Säumniszuschläge regelmäßig nur zur Hälfte zu erlassen; denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (BFH-Urteil vom 16.07.1997 XI R 32/96 BStBl II 1998, 7 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161). - BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Er hat die Feststellung zum Inhalt, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, d.h. ob wirksam gezahlt, aufgerechnet, verrechnet, erlassen, ob Verjährung eingetreten ist, die Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht erloschen oder der Forderungsausgleich durch Vollstreckungsmaßnahmen erreicht worden ist (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 15.06.1999 VII R 3/97, BStBl II 2000, 46 und vom 23.08.2001 VII R 94/99, BStBl II 2002, 330). - BFH, 13.01.2005 - V R 35/03
Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen nicht …
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Rn. 23 2.1 Nach Eintritt der Bestandskraft eines Steuerbescheides kann sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.2005 V R 35/03, BStBl II 2005, 460 …und vom 21.10.1999 V R 94/98, BFH/NV 2000, 610). - BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01
Unterbrechung der Zahlungsverjährung
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Mit dem Zugang dieser Zahlungsaufforderung, der durch die Postzustellungsurkunde vom 29.11.2006 belegt ist, ist die Zahlungsverjährung wirksam unterbrochen worden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 28.08.2003 VII R 22/01, BStBl II 2003, 933). - BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02
Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Rn. 22 Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die durch das Gericht nur nach Maßgabe des § 102 FGO auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch überprüft werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2004 IV R/02, BFH/NV 2004, 505). - BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99
Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft
Auszug aus FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Er hat die Feststellung zum Inhalt, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung erloschen ist, d.h. ob wirksam gezahlt, aufgerechnet, verrechnet, erlassen, ob Verjährung eingetreten ist, die Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht erloschen oder der Forderungsausgleich durch Vollstreckungsmaßnahmen erreicht worden ist (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs vom 15.06.1999 VII R 3/97, BStBl II 2000, 46 und vom 23.08.2001 VII R 94/99, BStBl II 2002, 330). - BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 21.10.1999 - V R 94/98
Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden
- VG Würzburg, 20.04.2016 - W 2 K 14.652
Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren
Grundsätzlich hat aufgrund des verbleibenden Nebenzwecks (Abgeltung des Verwaltungsaufwandes bei den verwaltenden Körperschaften, Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung; hierzu BFH, U.v. 29.8.1991 - V R 78/86 - BStBl. II 1991, 906; U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris) ein hälftiger Erlass zu erfolgen (BFH, U.v. 30.3.2006 - V R 2/04 - BStBl. II 2006, 612; BFH, U.v. 19.12.2000 - VII R 63/99 - BStBl. II 2001, 217, FG Köln, U.v. 30.6.2010 - 5 K 3256/09 - BeckRS 2010, 26030395;… Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 240 Rn. 56; AEAO zu § 240 Nr. 5 Buchst. c;… aA Loose in Tipke/Kruse, AO, Stand Februar 2016, § 240 Rn. 56).
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