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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,32903
BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Normenkontrollantrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 GKG 2004
    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Normenkontrollantrags)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Normenkontrollantrags)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16
    Die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluss des Senats vom 1. März 2016 führt auch nicht dazu, dass das Kostenrisiko zu dem mit dem Antrag in der Hauptsache erstrebten Erfolg außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - NZA 2011, 354 Rn. 22).
  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16
    Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 1. März 2016 - BVerwG 5 BN 1.15 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …

    Wertbestimmend ist hierbei grundsätzlich das sog. wirtschaftliche "Angreiferinteresse", das sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris; Senat, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 - juris).
  • OVG Hamburg, 01.09.2026 - 3 So 56/26
    Maßgebend ist dabei der Wert, den die Sache bei objektiver Beurteilung für den Kläger hat, nicht die Bedeutung, die er ihr subjektiv beimisst (…BVerwG, Beschl. v. 7.9.2016, 5 KSt 6/16, juris Rn. 2; Beschl. v. 7.9.2016, 5 KSt 6.16, juris Rn. 2;… OVG Münster, Beschl. v. 31.10.2018, 13 E 152/18, juris Rn. 3; vgl. BT-Drs. 7/2016 S. 71).

    Die Bedeutung der Sache muss sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen (BVerwG Beschl. v. 7.9.2016, 5 KSt 6.16, juris Rn. 2;… OVG Hamburg, Beschl. v. 18.7.2024, 2 So 35/24 , JurBüro 2024, 421 , juris Rn. 16 ;… vgl. Toussaint, in: Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG, Stand: Juni 2026, § 52 Rn. 9).

    Dies entspricht dem Grundgedanken, dass bei der Streitwertbestimmung das "Angreiferinteresse" maßgeblich ist und die Bedeutung der Sache für die Antragsgegnerin oder andere Verfahrensbeteiligte den Streitwert nicht beeinflusst (…vgl. dazu: BT-Drs. 7/2016, S. 71; BVerwG Beschl. v. 7.9.2016, 5 KSt 6.16, juris Rn. 2;… OVG Bautzen, Beschl. v. 22.4.2024, 1 E 59/22, juris Rn. 5;… VGH Mannheim, Beschl. v. 27.4.2021, 2 S 379/21, juris Rn. 6;… OVG Münster, Urt. v. 4.5.1999, 5 A 5684/97, NVwZ 2000, 335, juris Rn. 122-125;… Toussaint, in: Dörndorfer/Wendtland/Diehn/Uhl, Stand: Juni 2026, § 52 GKG Rn.9;… vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 14.3.2017, 1 Bs 266/16 , juris Rn. 33 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …

    Wertbestimmend ist hierbei grundsätzlich das sog. wirtschaftliche "Angreiferinteresse", das sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris; Senat, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 - juris).
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