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| FG Münster, 15.12.1999 - 5 Ko 4041/99 KFB |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- FG Münster, 09.07.1996 - 12 Ko 5812/95
Auszug aus FG Münster, 15.12.1999 - 5 Ko 4041/99
Aufteilung dieser Gebühr auf die verschiedenen Verfahrensgegenstände allenfalls dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt die Gebühr ausschließlich in dem vor der Trennung liegenden Verfahrensabschnitt verdient hat, nicht jedoch dann, wenn sie durch eine spätere Tätigkeit in einem der nunmehr selbständigen Einzelverfahren erneut ausgelöst wird (vgl. Finanzgericht Münster, Beschluß vom 9.7.1996 - 12 Ko 5812/95 KFB, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, Seite 1056 mwN).Da es sich bei der Prozeßgebühr um eine Pauschgebühr handelt, die nicht von dem Schwierigkeitsgrad oder Umfang der Tätigkeit abhängt, kann sie auch eine vergleichsweise geringfügige, nur noch abwickelnde Tätigkeit des Rechtsanwalts ausgelöst werden, wie z. B. durch das Betreiben der Kostenfestsetzung (Finanzgericht Münster 12 Ko 5812/95 KFB).
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus FG Münster, 15.12.1999 - 5 Ko 4041/99
Ist der Erstattungsberechtigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist die Umsatzsteuer, die er seinem Prozeßbevollmächtigten zu ersetzen hat, nicht erstattungsfähig, weil er insoweit wirtschaftlich nicht belastet ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6.3.1990 VII E 9/89 , Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II, 1990, 584). - BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90
1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der …
Auszug aus FG Münster, 15.12.1999 - 5 Ko 4041/99
Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem -;aufgegebenen-; Betrieb in Zusammenhang stehen ( BFH-Urteil vom 21.4.1993 XI R 50/90 , BStBl. II 1993, 696; UStR 1996, Abschnitt 19 Abs. 2 Satz 3).
- FG Thüringen, 03.11.2006 - IV 70047/05
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Prozessbevollmächtigten in einem vom …
Ab dem Zeitpunkt des Abtrennungsbeschlusses des Arbeitsgerichtes A-Stadt war zwar nach der herrschenden Meinung in der Finanzgerichtsbarkeit und nach der ganz überwiegenden Meinung in den übrigen Gerichtsbarkeiten ein neues und selbstständiges Verfahren entstanden, das grundsätzlich eigenständig zu entscheiden und auch aus kostenrechtlicher Sicht selbstständig zu behandeln ist (…Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Rdn. 12 zu § 73 FGO, Gräber, Kommentar zur FGO, Rdn. 29 zu § 73 FGO, Baumbach, Kommentar zur ZPO, Rdn. 6 zu § 145 ZPO, Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 7 zu § 145 ZPO, Beschlüsse des FG Münster vom 9. Juli 1996 12 Ko 5812/95 Kostenfestsetzungsbeschluss, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 1056, und vom 15. Dezember 1999 5 Ko 4041/99 Kostenfestsetzungsbeschluss, zitiert nach Juris, des FG Düsseldorf vom 26. November 1996 6 Ko 45/96 GK, zitiert nach Juris, des OLG Nürnberg vom 19. November 2004 13 W 3195/04, zitiert nach Juris, und des OLG Zweibrücken 28. Februar 2003 4 W 20/03, zitiert nach Juris).
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