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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10652
VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23.F (https://dejure.org/2023,10652)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.04.2023 - 5 L 1045/23.F (https://dejure.org/2023,10652)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. April 2023 - 5 L 1045/23.F (https://dejure.org/2023,10652)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1a LFGB, Art 3 VO (EG) Nr 178/2002, § 40 Abs 3 Satz 1 LFGB
    § 40 Abs. 1a LFGB: Zur Anhörung und weiteren Rechtmäßigkeit einer geplanten Veröffentlichung von Kontrollergebnissen auf lebens- und futtermittelrechtlicher Grundlage

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Angesichts der weitreichenden Folgen, die eine derartige Veröffentlichung für die Marktbedingungen eines konkret benannten Unternehmens hat, ist es der Antragstellerin nicht zuzumuten, die Bekanntgabe der Kontrollergebnisse bis zu einer Klärung der streitigen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren hinzunehmen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 18).

    Rechtsgrundlage für den von der Antragstellerin geltend gemachten Unterlassungsanspruch wäre der gewohnheitsrechtlich anerkannte öffentlich-rechtliche Abwehr- und Unterlassungsanspruch (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 19; VGH BW…, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 9 S 3911/20 -, juris Rn. 19; BayVGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 20 CE 19.1634 -, juris Rn. 22; NdsOVG…, Beschluss vom 30. September 2020 - 13 ME 377/19 -, juris Rn. 19).

    Das gilt auch für amtliche Informationen auf der Grundlage von § 40 Abs. 1a LFGB, denn sie zielen direkt auf eine Beeinflussung der Marktbedingungen des konkret benannten Unternehmens ab, weil sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt zweckgerichtet beeinflussen und auf diese Weise die Markt- und Wettbewerbssituation für das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteilig verändern (BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28; HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 22).

    Ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel, so wie es in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter Bezugnahme auf die Formulierung "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" gefordert wurde (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris Rn. 39; VG Düsseldorf…, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 - juris Rn. 24), ist nicht mehr erforderlich (vgl. VG B-Stadt…, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 46).

  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2021 - 5 L 2444/21

    Kein Lebensmittelbezug mehr erforderlich bei Veröffentlichung von Verstößen gegen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Ein konkreter Bezug zu einem bestimmten Lebensmittel, so wie es in der Vergangenheit im Rahmen von Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB in den damals geltenden Fassungen bisweilen unter Bezugnahme auf die Formulierung "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels" gefordert wurde (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 -, juris Rn. 29 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 192/13 -, juris Rn. 39; VG Düsseldorf…, Urteil vom 26. März 2015 - 26 K 6749/13 - juris Rn. 24), ist nicht mehr erforderlich (vgl. VG B-Stadt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 46).

    Dass nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts bisher noch kein Bußgeldbescheid gegen die Antragstellerin erlassen wurde, ist im Übrigen unerheblich, da § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB gerade keine rechtskräftige Entscheidung über ein Bußgeld erfordert (VG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 41).

    Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 13. März 2023 sowie mit Schreiben vom 22. März 2023 - und damit jeweils nach nur ein paar Tagen - reagiert und das Verfahren vorangetrieben, zumal Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers, worunter auch die Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde aufgrund beantragter Akteneinsicht, angekündigter Stellungnahme und eines anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens fällt, nach der Rechtsprechung grundsätzlich "fristverlängernd" zu würdigen sind (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27 f.; VGH B-W…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 45).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Insofern kann sich die Antragstellerin zwar auf das durch Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistete Recht der freien Berufswahl und -ausübung berufen, da sie als Körperschaft des Privatrechts eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise auch einer natürlichen Person offensteht (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 26).

    Das gilt auch für amtliche Informationen auf der Grundlage von § 40 Abs. 1a LFGB, denn sie zielen direkt auf eine Beeinflussung der Marktbedingungen des konkret benannten Unternehmens ab, weil sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt zweckgerichtet beeinflussen und auf diese Weise die Markt- und Wettbewerbssituation für das betroffene Unternehmen wirtschaftlich nachteilig verändern (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 28; HessVGH…, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 8 B 2575/18 - juris, Rn. 22).

    Es besteht vorliegend ein durch Tatsachen hinreichend begründeter Verdacht, dass die Antragstellerin gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz der Endverbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht unerheblichem Ausmaß (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 32) verstoßen hat.

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2019 - 5 L 3285/19

    Zur "Unverzüglichkeit" einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Die beabsichtigte Veröffentlichung erfolgt zudem "unverzüglich" im Sinne von § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB (ausführlich zur Auslegung des Begriffs VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19 -, juris Rn. 26 ff).

    Somit liegen zwischen Feststellung und Anhörung bzw. Mitteilung nur wenige Wochen, welche angesichts des vorliegenden Umfangs der festgestellten Verstöße - der Bericht umfasst 23 Seiten - kein schuldhaftes Zögern der Antragsgegnerin begründet und weit von dem Zeitraum entfernt ist, der die Unverzüglichkeit entfallen lassen könnte (…zu Einzelfällen vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 5 L 3133/22.F. -, juris Rn. 33: acht Wochen; NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 29: zehn Wochen; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F. -, juris Rn. 35: fünf Monate).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 13. März 2023 sowie mit Schreiben vom 22. März 2023 - und damit jeweils nach nur ein paar Tagen - reagiert und das Verfahren vorangetrieben, zumal Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers, worunter auch die Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde aufgrund beantragter Akteneinsicht, angekündigter Stellungnahme und eines anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens fällt, nach der Rechtsprechung grundsätzlich "fristverlängernd" zu würdigen sind (vgl. OVG Bremen…, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27 f.; VGH B-W, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 45).
  • OVG Bremen, 25.02.2022 - 1 B 487/21

    Veröffentlichung lebens- oder futtermittelrechtlicher Verstöße - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom 13. März 2023 sowie mit Schreiben vom 22. März 2023 - und damit jeweils nach nur ein paar Tagen - reagiert und das Verfahren vorangetrieben, zumal Verzögerungen aus der Sphäre des Lebensmittelunternehmers, worunter auch die Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde aufgrund beantragter Akteneinsicht, angekündigter Stellungnahme und eines anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens fällt, nach der Rechtsprechung grundsätzlich "fristverlängernd" zu würdigen sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2022 - 1 B 487/21 -, juris Rn. 27 f.; VGH B-W…, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt…, Beschluss vom 2. November 2021 - 5 L 2444/21.F -, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22

    Unverzüglich; Unverzüglichkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Somit liegen zwischen Feststellung und Anhörung bzw. Mitteilung nur wenige Wochen, welche angesichts des vorliegenden Umfangs der festgestellten Verstöße - der Bericht umfasst 23 Seiten - kein schuldhaftes Zögern der Antragsgegnerin begründet und weit von dem Zeitraum entfernt ist, der die Unverzüglichkeit entfallen lassen könnte (…zu Einzelfällen vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 5 L 3133/22.F. -, juris Rn. 33: acht Wochen; NdsOVG, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 29: zehn Wochen;… VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F. -, juris Rn. 35: fünf Monate).
  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2022 - 5 L 3133/22

    Zur Unverzüglichkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Somit liegen zwischen Feststellung und Anhörung bzw. Mitteilung nur wenige Wochen, welche angesichts des vorliegenden Umfangs der festgestellten Verstöße - der Bericht umfasst 23 Seiten - kein schuldhaftes Zögern der Antragsgegnerin begründet und weit von dem Zeitraum entfernt ist, der die Unverzüglichkeit entfallen lassen könnte (zu Einzelfällen vgl. VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 5 L 3133/22.F. -, juris Rn. 33: acht Wochen; NdsOVG…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 29: zehn Wochen;… VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 5 L 3285/19.F. -, juris Rn. 35: fünf Monate).
  • VG München, 22.11.2022 - M 26b E 22.4545

    Lebensmittelüberwachung, Behördliche Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Soweit die Antragstellerin mit weiterem Schriftsatz vom 26. April 2023 auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München (Beschluss vom 22. November 2022 - M 26b E 22.4545; Beschluss vom 6. April 2023 - M26b E 23.186) verweist und diese zu den Akten reicht, liegen diesen Entscheidungen Einzelfälle zugrunde, die auf die hiesige Konstellation nicht übertragbar erscheinen.
  • VG Freiburg, 30.04.2019 - 4 K 168/19

    Anwendung von § 40 LFGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.04.2023 - 5 L 1045/23
    Soweit im Rahmen der Anhörung nach § 40 Abs. 3 Satz 1 LFGB die Nennung der Vorschriften im Anwendungsbereich des Lebensmittelfuttergesetzbuches verlangt wird (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 30. April 2019 - 4 K 168/19 - juris Rn. 16), folgt das Gericht dem nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10

    Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 13 B 192/13

    Verletzung der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- …

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 13 ME 377/19

    Anhörung; Ankündigung; ausermittelt; Beanstandung; Befristung; Beschreibung; …

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 20 CE 19.1634

    Information der Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittelrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2021 - 9 S 3911/20

    Berechtigung zur Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Maßnahmen

  • VG Düsseldorf, 26.03.2015 - 26 K 6749/13

    Anspruch eines Gaststättenbetreibers auf Zugang zu Informationen über Ergebnisse …

  • BVerfG, 28.07.2025 - 1 BvR 1949/24

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zur …

    vom 27. April 2023 - 5 L 1045/23.F -.
  • BVerfG, 05.09.2024 - 1 BvR 1949/24

    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der …

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. April 2023 - 5 L 1045/23.F -.
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