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Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 17.02.2021

Rechtsprechung
   VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11128
VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21 (https://dejure.org/2021,11128)
VG Köln, Entscheidung vom 09.02.2021 - 5 L 130/21 (https://dejure.org/2021,11128)
VG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 5 L 130/21 (https://dejure.org/2021,11128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21
    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 32.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - 11 S 459/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …

    Auszug aus VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21
    Rn. 26 vgl. VGH BW, Beschluss vom 04.03.2019, -11 S 459/19 , zitiert nach juris.
  • VG Gera, 16.06.2023 - 5 K 396/21

    Entschädigung für den Verlust zweier Ziegen durch einen Wolf

    Auszug aus VG Köln, 09.02.2021 - 5 L 130/21
    Rn. 8 Die am 22.01.2021 erhobenen Klage - 5 K 396/21 - gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 13.01.2021, zugestellt am 18.01.2021, mit denen Aufenthaltserlaubnisse für die Antragsteller nach den genannten Vorschriften abgelehnt worden sind, wird sich nach gegenwärtiger Sachlage voraussichtlich als zulässig aber unbegründet erweisen, denn die angegriffenen Bescheide erscheinen rechtmäßig und ermessensgerecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG

    Der Senat hat mit Beschluss vom 16. März 2021 (18 B 201/21) die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Februar 2021 (5 L 130/21) zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 12.12.2025 - 10 CS 25.2049

    Berechnung der Deckung des Lebensunterhalts "überwiegend durch Erwerbstätigkeit", …

    Die von den Antragstellern bezogenen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschuss und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz) sind demnach für die Berechnung nach § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 AufenthG unschädlich (§ 2 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 7 AufenthG;… jeweils für das Kindergeld ohne weitere Begründung OVG LSA, U.v. 7.12.2016 - 2 L 18/15 - juris Rn. 52;… SächsOVG, B.v. 15.12.2020 - 3 B 201/20 - juris Rn. 12; VG Köln, B.v. 9.2.2021 - 5 L 130/21 - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2515
VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
VG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 5 L 130/21.KO (https://dejure.org/2021,2515)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stimmzettel für die Landtagswahl müssen nicht neugestaltet werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sind zulässig - Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sind zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz müssen nicht neugestaltet werden - Keine Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsprinzipien

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Jeder soll sein Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, BVerfGE 124, 1 ff., juris, Rn. 95 m.w.N., ständige Rechtsprechung).

    Da jeder Wähler in der einen oder anderen Weise Einflüssen und Beeinflussungsversuchen unterliegt oder Abhängigkeiten ausgesetzt ist und die Beeinflussung der Wähler durch die am öffentlichen Meinungsbildungsprozess Beteiligten notwendiger Bestandteil einer freien Wahl ist, wird die Freiheit der Wahl nur durch solche Maßnahmen beeinträchtigt, die objektiv tauglich und konkret wirksam sind, um den Wähler zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen und die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009, a.a.O., m.w.N.).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlanfechtung; Wahlprüfbeschwerde; Auswirkung unterlassener Bemühungen zur …

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Jedoch hat die optische Gestaltung des Stimmzettels allenfalls einen minimalen Einfluss auf das Wählerverhalten (in diesem Sinne auch VerfGH Saarland, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, juris, Rn. 170 ff. nach Einholung zweier Sachverständigengutachten).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Ausgehend von dem wahlrechtlichen Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, juris), kann einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Wahl allenfalls dann in Betracht kommen, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.09.2006 - VGH W 13/06

    Wahlprüfungsbeschwerde eingegangen

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Das an den Staat gerichtete Verbot, auf den Wählerwillen Einfluss zu nehmen, ergibt sich aus den in Art. 76 Abs. 1 LV verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Freiheit der Wahl (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. September 2006 - VGH W 13/06 u.a. -, AS 33, 311 [312]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise …

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    An dem Ergebnis der Unzulässigkeit des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO änderte sich zu Gunsten des Antragstellers selbst dann nichts, wenn man ausnahmsweise die Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Vorfeld von Wahlen annehmen wollte (vgl. hierzu - allerdings für den Bereich der Kommunalwahlen - OVG RP, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 3; siehe auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 87-IV-19 -, juris).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Vor diesem Hintergrund bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, den Rechtsschutz Einzelner im Vorfeld einer Wahl aus Gründen ihrer möglichst reibungslosen Durchführung zu beschränken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1970 - 2 BvC 1/70 -, juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 86-IV-19

    Landtagswahl in Sachsen 2019

    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    An dem Ergebnis der Unzulässigkeit des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO änderte sich zu Gunsten des Antragstellers selbst dann nichts, wenn man ausnahmsweise die Statthaftigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Vorfeld von Wahlen annehmen wollte (vgl. hierzu - allerdings für den Bereich der Kommunalwahlen - OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris, Rn. 3; siehe auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 16. August 2019 - Vf. 87-IV-19 -, juris).
  • VGH Hessen, 05.03.1985 - II OE 42/82
    Auszug aus VG Koblenz, 17.02.2021 - 5 L 130/21
    Denn bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat betreffend eine Kommunalwahl in einem Leitsatz zu der Entscheidung vom 5. März 1985 - II OE 42/82 - ausgeführt:.
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