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| VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 82 Abs 2 BauO SL, § 19 Abs 1 S 2 VwVG SL, § 80 VwGO
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug einer Nutzungsuntersagung einer offenen Halle als Kuhstall für 25 trächtige bzw. ammende Kühe wegen einer Frist von einer Woche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91
Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 36 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass derjenige, der sich auf das Bestehen eines Gegenrechts gegen ein Beseitigungs- oder Nutzungsuntersagungsverlangen beruft, mit der Folge dafür beweispflichtig ist, dass die Unaufklärbarkeit der behaupteten Tatsache zu seinen Lasten geht.(BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschlüsse vom 19.02.1988 - 4 B 33.88 - (unveröffentlicht) und vom 05.08.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35). - BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80
Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14). - BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76
Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 36 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass derjenige, der sich auf das Bestehen eines Gegenrechts gegen ein Beseitigungs- oder Nutzungsuntersagungsverlangen beruft, mit der Folge dafür beweispflichtig ist, dass die Unaufklärbarkeit der behaupteten Tatsache zu seinen Lasten geht.(BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschlüsse vom 19.02.1988 - 4 B 33.88 - (unveröffentlicht) und vom 05.08.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35).
- BVerwG, 19.02.1988 - 4 B 33.88
Bestandsschutz als Gegenrecht gegenüber einer Beseitigungsanordnung; Beweislast …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 36 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass derjenige, der sich auf das Bestehen eines Gegenrechts gegen ein Beseitigungs- oder Nutzungsuntersagungsverlangen beruft, mit der Folge dafür beweispflichtig ist, dass die Unaufklärbarkeit der behaupteten Tatsache zu seinen Lasten geht.(BVerwG, Urteil vom 23.02.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschlüsse vom 19.02.1988 - 4 B 33.88 - (unveröffentlicht) und vom 05.08.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35). - OVG Saarland, 02.02.2009 - 2 B 439/08
Nutzungsuntersagung: Sofortvollziehbare Untersagung privater Pferdehaltung im …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 31 Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.). - OVG Saarland, 02.03.2011 - 2 A 190/10
Bauaufsichtliches Einschreiten und Bestandsschutz - Bedeutung eines etwaigen …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 37 Ein Bestandsschutz als Ausfluss der Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn der Baubestand mit seiner Nutzung zu einem namhaften Zeitpunkt formell und materiell rechtmäßig war.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.03.2011 - 2 A 190/10 -, NJW-Spezial 2011, 269) Das ist hier nicht der Fall. - OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunktes des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93; OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 -, S. 11 ff.; Beschluss vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 -, S. 6 ff. unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116 Ls. Nr. 22; Urteil vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 -, S. 14). - OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 30 Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 1 und 2 LBO 2004, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227; Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95- und vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 -). - OVG Saarland, 29.08.2000 - 2 R 7/99
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Eine gegenüber dem Beseitigungsverlangen der Behörde schutzwürdige Vertrauensposition wird für den Bauherrn erst dadurch erlangt, dass ihm in dem hierfür vorgesehenen bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsverfahren eine (im Ablehnungsfalle ggf. auch gerichtlich zu erstreitende) positive Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit seines Vorhabens in der gesetzlich vorgeschriebenen (Schrift-)Form erteilt wird.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.05.2001 - 2 Q 18-20/01 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 28.04.1989 - 2 R 390/86 -, das Urteil vom 29.08.2000 - 2 R 7/99 - und den Beschluss vom 14.07.2000 - 2 R 6/00 -) Eine solche Baugenehmigung ist für die aufgegriffene Nutzung der offenen Lagerhalle als Rinderstall nicht erteilt worden. - OVG Saarland, 10.08.1994 - 2 W 24/94
Bindung an das Klagebegehren; Auslegung des Klageantrags; Beschwer; Beigeladener; …
Auszug aus VG Saarlouis, 15.01.2013 - 5 L 1863/12
Rn. 31 Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -.). - OVG Saarland, 25.02.1992 - 2 R 78/89
Baurechtswidriger Zustand; Beseitigungsverfügung; Ermessenserwägung; …
- VG Saarlouis, 13.09.2012 - 5 L 788/12
Einstweiliger Rechtsschutz: Anspruch eines Nachbarn auf Anordnung des …
- VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12
Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen …
- OVG Saarland, 14.07.2000 - 2 R 6/00
- OVG Saarland, 09.08.1985 - 2 R 91/84
- OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16
Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Bestand und Nutzung einer Lagerhalle …
Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 1965/14, VG 5 K 658/12, VG 5 L 788/12, OVG 2 B 299/12, VG 5 L 1863/12, VG 5 K 2131/13 und VG 5 K 2132/13 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten Bezug genommen. - VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 658/12
Beseitigungsanordnung: Anordnung der Beseitigung einer landwirtschaftlichen …
Rn. 30 Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakte sowie der Akten der vorläufigen Rechtsschutzverfahren 5 L 788/12 (VG), 2 B 299/12 (OVG), 5 L 1863/12 und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
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