Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23.F, 8 B 1188/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 7a Abs 2 TestV, § 7a Abs 5 TestV, § 123 VwGO
Keine vorläufige Auszahlung der Kosten von Leistungen für erbrachte Tests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23.F, 8 B 1188/24
- VGH Hessen - 8 B 1188/24 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 3 M 80/23
Zu den Darlegungsanforderungen im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
So ist etwa im Bereich des Abrechnungsrechts von Apotheken-Leistungen (mit mehr als 500 Millionen abgerechneten Rezepten/per anno) bei Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften eine Reduzierung des vom Leistungserbringer (Apotheker) geltend gemachten Abrechnungsbetrages auf Null recht- und verfassungsmäßig und eine Verletzung des Grundrechts des Leistungserbringers aus Art. 12 GG nicht gegeben (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 -, juris Rn. 5, m.w.N.).Rn. 70 Darüber hinaus würde mit der Auszahlung - auch nur eines Teilbetrages - an die Antragstellerin das Insolvenzrisiko auf die Antragsgegnerin übergehen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 -, juris Rn. 7).
- BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13
Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 -, juris, Rn. 29, 31. - BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
Eine die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmende einstweilige Anordnung kann daher ausnahmsweise getroffen werden, wenn der Antragsteller eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann und sein Begehren schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999, Az.: 2 VR 1/99 - juris). - BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95
Einstweiliger Rechtsschutz - Asylfolgeverfahren - Erneute Abschiebungsandrohung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
Rn. 74 Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gilt das grundsätzliche Verbot der Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung dann nicht, wenn die begehrte Entscheidung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1999, Az.: 2 BvR 2131/95 - juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Auflage 2023, § 123, Rn. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - VG Münster, 11.03.2024 - 5 K 1987/23
Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf strittige Abrechnungen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
Rn. 68 Das Verwaltungsgerichts Münster hat in seinem Urteil vom 11. März 2024 (Az.: 5 K 1987/23 - juris Rn. 65 ff.) hierzu folgendes ausgeführt:.
- BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des …
Entsprechend seien Vergütungsregelungen, die für eine routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungs- oder Leistungsfällen vorgesehen sind, streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregelungen auszulegen (vgl. VG Müns 19 - ter, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1988/23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Januar 2023 - L 4 KR 549/22 B ER; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F). - VG Frankfurt/Main, 30.09.2025 - 5 K 2277/23
Leistungsverweigerungsrecht der Kassenärztichen Vereinigung bei unvollständiger …
Dies stellte einen unnötigen Verwaltungsformalismus dar, der von der Coronavirus-Testverordnung nicht gefordert wird und darüber hinaus das Insolvenzrisiko der Leistungserbringer auf die Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen würde (vgl. ferner zur dolo-agit-Einrede VG Münster…, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1987/23 -, Rn. 65 ff., juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 68 , juris).Dabei trägt der Leistungserbringer - hier also der Kläger - nach § 7a Abs. 5 Satz 4 TestV für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und die korrekte Abrechnung der Kosten einschließlich der Erfüllung der jeweiligen Dokumentationspflichten die Darlegungs- und Beweislast (vgl. bereits VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 44 ff., juris).
Das Gericht gesteht der Beklagten einen strengen Prüfungsmaßstab zu (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, juris; Beschluss vom 14. August 2024, Az. 5 L 3092/23.F; Beschluss vom 8. Oktober 2024, Az. 5 L 676/23.F;… Beschluss vom 22. Oktober 2024 - 5 L 2696/24.F -, Rn. 26 , juris).
So ist etwa im Bereich des Abrechnungsrechts von Apotheken-Leistungen (mit mehr als 500 Millionen abgerechneten Rezepten/p. a.) bei Verstößen gegen Abrechnungsvorschriften eine Reduzierung des vom Leistungserbringer (Apotheker) geltend gemachten Abrechnungsbetrages auf Null recht- und verfassungsmäßig und eine Verletzung des Grundrechts des Leistungserbringers aus Art. 12 GG nicht gegeben ( VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 66 - 67, juris, unter Verweis auf OVG Magdeburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 -, juris Rn. 5, m. w. N.; ferner VG Weimar…, Beschluss vom 7. August 2023 - 8 E 213/23 We -, Rn. 17 f., juris m. w. N.; VG Trier…, Urteil vom 31. Januar 2024 - 8 K 3831/23, BeckRS 2024, 20929, Rn. 52, beck-online).
Rn. 40 a. Das Fehlen der Bestätigung der getesteten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters über die Durchführung des Tests nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 TestV rechtfertigt bereits für sich genommen das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten (VG Münster…, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1987/23 -, Rn. 36 ff., juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 L 676/23.F -, S. 27 ff., n. v.; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 63 , juris; VG Wiesbaden…, Beschluss vom 21. Mai 2025 - 7 L 2016/24.WI -, Rn. 138 , juris; VG Weimar…, Beschluss vom 7. August 2023 - 8 E 213/23 We -, Rn. 25, juris; VG Augsburg…, Urteil vom 2. Dezember 2024 - Au 9 K 24.1402 -, Rn. 40, juris).
Rn. 42 c. Die Identität von gebuchtem Termin und tatsächlichem Termin widerspricht ebenfalls § 7 Abs. 5 Satz 2 Nr. 5 TestV, da demnach Tag und Uhrzeit der (tatsächlichen) Testung zu dokumentieren sind, nicht bloß Tag und Uhrzeit des gebuchten Termins (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 62 , juris, dort Absendezeitpunkt der E-Mail mit dem Testergebnis fehlerhaft dokumentiert).
Bezüglich von Mehrfachtestungen derselben Person an einem Tag hat das Gerichts Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Coronavirus-Testverordnung (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 52 ff., juris; Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 L 676/23.F -, S. 24 f., n. v.;… Beschluss vom 14. August 2024 - 5 L 3092/23, BeckRS 2024, 39252, Rn. 30, beck-online).
Außerdem sind fehlgeschlagene Testungen nicht abrechenbar ( VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 59 , juris).
- VG Berlin, 30.10.2025 - 41 L 388.25 Die Zahlung der Vergütung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes - wie sie die Antragstellerin begehrt - stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar, da hierdurch die Verfügungsbefugnis über die Vergütung auf die Antragstellerin und das Insolvenzrisiko auf die Antragsgegnerin übergeht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 - juris Rn. 7; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F - juris Rn. 70).
Auch wenn Dokumentationsfehler nach der Regelungssystematik der TestV regelmäßig erst im Rahmen einer (vertieften) Abrechnungsprüfung nach § 7a TestV aufgedeckt werden, weil die lokale Dokumentation erst dann angefordert und vorgelegt wird, zeigt die den Rückzahlungsanspruch betreffende Regelung, dass eine Auszahlung bei mangelhafter Dokumentation ohne Rechtsgrund erfolgt, mithin der Vergütungsanspruch gar nicht erst erstanden ist (vgl. VG Münster…, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1987/23 - juris Rn. 22; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F - juris Rn. 45).
Gegen eine derartige Absenkung des Dokumentationsumfangs spricht, dass die Kontrolle der Abrechnung erbrachter Leistungen das Kernelement der Kontrolle der Leistungserbringer durch die Kassenärztlichen Vereinigungen darstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 - juris Rn. 5; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F - juris Rn. 67).
Dies gilt insbesondere in Abrechnungsverfahren von Massen-Leistungen, wie bei Leistungen nach der TestV (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 20. Januar 2023 - L 4 KR 549/22 B ER - juris Rn. 52 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23 - juris Rn. 5; VG Münster…, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1988/23 - juris Rn. 52 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F - juris Rn. 67).
- VG Düsseldorf, 11.05.2026 - 29 K 1788/24
Corona-Teststellenbetreiberin muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen
Rn. 153 Dazu etwa VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, juris Rn. 59.Rn. 174 in diese Richtung unter Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Januar 2023 - L 4 KR 549/22 B ER -, juris Rn. 52 etwa VG Weimar, Beschluss vom 7. August 2023 - 8 E 213/23 We -, juris Rn. 17 ff.; VG Münster, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1987/23 -, juris Rn. 49; auch VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, juris Rn. 67,.
- VG Frankfurt/Main, 22.10.2024 - 5 L 2696/24
Zu den Anforderungen an die Aktenführung bei der Rückforderung von …
Dabei gesteht das Gericht der Antragsgegnerin durchaus einen strengen Maßstab zu, der in anderen Eilverfahren vom erkennenden Gerichts gebilligt wurde (vgl. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, juris; Beschluss vom 14. August 2024, Az. 5 L 3092/23.F und Beschluss vom 8. Oktober 2024, Az. 5 L 676/23.F).(VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F -, Rn. 59, juris).
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2025 - 5 K 2388/23 Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat zum vollständigen Ausfall des Entgelts in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Az. 5 L 2707/23.F, juris Rn. 67 ff.) folgendes ausgeführt:.
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