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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6017
OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96 (https://dejure.org/1998,6017)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 (https://dejure.org/1998,6017)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. November 1998 - 5 L 2829/96 (https://dejure.org/1998,6017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit; Nicht anerkannter Methode; Elektroakupunktur; Eigenblutbehandlung; Fürsorgepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit; Nicht anerkannter Methode; Elektroakupunktur; Eigenblutbehandlung; Fürsorgepflicht

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37 = ZBR 1996, 48 = NJW 1996, 801;… OVG Lüneburg, Urt. v. 7.6.1993 - 5 L 4574/92 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstandenen Aufwendungen und auch nicht deren Erstattung in jeweils vollem Umfang (vgl. zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethoden: BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, aaO;… OVG Lüneburg, Urt. v. 16.6.1993 - 5 L 4574/92 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann nach den bereits erwähnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1995 und 18. Juni 1998 (- 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436), denen sich der Senat anschließt, das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV, eine Beihilfe zu "dem Grunde nach" notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV verpflichtet aber den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten (wie BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - BVerwG, 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436).

    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436;… BVerwG, Urt. v. 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37 = ZBR 1996, 48 = NJW 1996, 801;… OVG Lüneburg, Urt. v. 7.6.1993 - 5 L 4574/92 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann nach den bereits erwähnten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1995 und 18. Juni 1998 (- 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436), denen sich der Senat anschließt, das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV, eine Beihilfe zu "dem Grunde nach" notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten.

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ist grundsätzlich - von Sonderfällen abgesehen - mit der in § 87 NBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenfürsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 98; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207, 209, jeweils mit weiteren Nachweisen), vereinbar.

    Hinsichtlich der Beihilferegelungen im Einzelnen steht dem Normgeber bzw. Dienstherrn in Bund und Ländern ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung, innerhalb dessen er die Voraussetzungen, den Umfang sowie die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge bestimmen kann (BVerwGE 89, 207, 209).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Eine andere rechtliche Beurteilung des mit der Berufung weiterverfolgten Beihilfeanspruchs kann - entgegen der mit der Berufung vertretenen Auffassung - auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23. Juni 1993 (- IV ZR 135/92 -, NJW 1993, 2369) und 10. Juli 1996 (- IV ZR 133/95 -, BGHZ 133, 208) hergeleitet werden.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Eine andere rechtliche Beurteilung des mit der Berufung weiterverfolgten Beihilfeanspruchs kann - entgegen der mit der Berufung vertretenen Auffassung - auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23. Juni 1993 (- IV ZR 135/92 -, NJW 1993, 2369) und 10. Juli 1996 (- IV ZR 133/95 -, BGHZ 133, 208) hergeleitet werden.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
    Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ist grundsätzlich - von Sonderfällen abgesehen - mit der in § 87 NBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenfürsorge durch die Beihilferegelungen konkretisiert wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 98; BVerwG, Beschl. v. 28.11.1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207, 209, jeweils mit weiteren Nachweisen), vereinbar.
  • VG Gießen, 26.06.2017 - 4 K 1493/16

    "Eigenbluttherapie ACP"

    Eine derartige Ausnahme zur Beihilfefähigkeit wissenschaftlich nicht anerkannter Therapieformen kann ausnahmsweise angenommen werden, wenn eine solche Behandlung dem Grunde nach "notwendig" ist, die Aussicht besteht, dass die Methode noch wissenschaftlich allgemein anerkannt werden kann, wenn sich eine wissenschaftlich anerkannte Methode für die Behandlung einer bestimmten Krankheit noch nicht herausgebildet hat oder das anerkannte Heilverfahren in concreto nicht angewendet werden darf oder bereits ohne Erfolg eingesetzt wurde (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 17.02.2014, 1 A 1012/12 und Beschl. v. 14.12.2011, 1 A 2861/09;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.08.2010, 10 S 3384/08; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.1998, 5 L 2829/96;… BVerwG, Urt. v. 29.06.1995, 2 C 15/94).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2004 - 2 LA 293/03

    Beihilfefähigkeit einer extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT)

    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436;… Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, NJW 1996, 801; Nds. OVG, Beschl. v. 24.04.2003 - 2 LA 28/03 - Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).

    Das Verwaltungsgericht hat ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 18.06.1998 und 29.06.1995, a.a.O.) und des beschließenden Gerichts (Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.) ausgeführt, dass das von der Fürsorgepflicht getragene Gebot des § 5 Abs. 1 Satz 1 BhV, eine Beihilfe zu "dem Grunde nach" notwendigen Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten kann, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungsgrundsätzen zu erstatten.

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche "Erfolgsabhängigkeit" ist dem hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.).

    Dies sind jedoch beihilferechtlich nicht zu berücksichtigende Erwägungen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998, a.a.O.).

  • VG Stade, 10.10.2002 - 3 A 1738/01

    Behandlungsmethode; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Extrakorporale …

    "Zur Beurteilung eines Beihilfeanspruchs bei wissenschaftlich nicht anerkannten Methoden hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. November 1998 (5 L 2829/96) folgendes ausgeführt:.

    Schließlich bleibt auch die Tatsache, dass die ESWT vorliegend erfolgreich angewandt wurde, demgegenüber die vorhergehenden Behandlungsmöglichkeiten nicht, ohne Bedeutung, denn die Erfolgsabhängigkeit ist dem Beihilferecht fremd (OVG Lüneburg, Urteil vom 10.11.1998, 5 L 2829/96; wie oben zitiert ).

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2003 - 2 LA 28/03

    Ausschlussklausel; Beihilfefähigkeit; Darlegungserfordernis; Elektroakupunktur; …

    - 5 L 2829/96 - u. Beschl. v. 15.5.2002 - 2 LA 254/01 -), in der sich beide mit Beihilfefragen befassten Senate der o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen haben, geklärt.

    10. November 1998 - 5 L 2829/96 - bereits vor, in dem eine Beihilfefähigkeit verneint worden ist.

  • VG Lüneburg, 19.05.2003 - 1 A 89/01

    Allgemein wissenschaftliche Anerkennung; Beihilfe; ICSI; künstliche Befruchtung; …

    Maßgebend ist vielmehr die Anerkennung in der gesamten medizinischen Wissenschaft (…BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436; Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 - VG Lüneburg, Urt. v. 20.11.2002 - 1 A 126/00 -).
  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 1 A 153/04

    Ausnahmeregelung; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; ESWT; extrakorporale …

    Andererseits kommt es auch nicht darauf an, ob die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat; eine solche Erfolgsabhängigkeit ist dem hier maßgeblichen Beihilferecht fremd (Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 - Beschl. v. 19.4.2004 - 2 LA 293/03 -).
  • VG Lüneburg, 26.05.2004 - 1 A 219/02

    Allergietest; Aufwendungen; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; …

    Als wissenschaftlich anerkannt sind nur solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleinige Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - 2 C 24.97 - NJW 1998, 3436 und Urteil vom 29.6.1995 - 2 C 15.94 -, DÖV 1996, 37; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 LA 293/03 - und Urteil vom 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -).
  • VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00

    Anerkannte Methode; Arzt; Aufwendung; Beamtenverhältnis; Beamter; Beihilfe; …

    Als wissenschaftlich allgemein anerkannt sind solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden ( vgl. OVG Lüneburg, 10.11.1998, 5 L 2829/96, IÖD 1999, 189 mwN).
  • VG Osnabrück, 18.09.2007 - 3 A 152/05

    Amtsärztliche Stellungnahme; Ausschluss; Ausschlussregelung; Beamter; …

    Die in der Verwaltungsrechtsprechung (vergleiche OVG Lüneburg, U. v. 10.11.1998, IÖD 1999, 189 in Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, U. v. 29.6.1995, 2 C 15.94, DÖV 1996, 37; U. v. 18.6.1998, 2 C 24.97, NJW 1998, 3436) entwickelten engen Voraussetzungen für die Annahme einer Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden sind nach dem vorstehend dargelegten Stand medizinischer Erkenntnisse nicht gegeben.
  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 15/03

    Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; …

    Maßgeblich ist vielmehr die Anerkennung in der gesamten medizinischen Wissenschaft (…BVerwG, Urt. v. 18.6.1998 - 2 C 24.97 -, NJW 1998, 3436; Nds. OVG, Urt. v. 10.11.1998 - 5 L 2829/96 -, VG Lüneburg, Urt. v. 20.11.2002 - 1 A 126/00 - …und Urt. v. 18.6.2003 - 1 A 23/01 -).
  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 A 2238/02

    Beihilfe; Eigenblutbehandlung; Fahrtkosten

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