Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
Art 8 Abs 1 GG, Art 14 HV, § 14 Abs 2 Satz 1 Alt 1 HVersFG
Verbot einer Versammlung mit dem Titel "Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichsprogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!" rechtswidrig
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Pressemitteilung)
Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
- VGH Hessen, 09.11.2023 - 2 B 1578/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1368
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23
Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31) sowie 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.In Ansehung dieser - durch die Antragsgegnerin auch nicht weiter aufgeklärten - Erkenntnislage vermag das Gericht der sinngemäßen These, die Antragstellerin versuche mit dem angemeldeten Motto ihre wahren Absichten zu verdecken, nicht beizutreten, wenngleich ein solches Szenario bei einer Gesamtschau auf die Antragstellerin, ihr bisheriges Auftreten in der Öffentlichkeit - insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen in der jüngeren Vergangenheit (vgl. hierzu etwa VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 5 L 3216/23 -, juris) - nicht auszuschließen ist.
Der Umstand, dass die Antragstellerin auch Anmelderin von Versammlungen in Berlin war, in deren Verlauf, insbesondere aber nach deren Auflösung Straftaten begangen worden seien, reicht für sich genommen nicht aus, um eine unmittelbare Gefahr hinsichtlich der konkreten Versammlung zu begründen (siehe zur Antragstellerin auch bereits VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 34).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).Die Antragsgegnerin hat aber keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür genannt, dass die vorliegend konkret in Frage stehende Versammlung hinsichtlich Anmelder, Teilnehmerkreis, Teilnehmerzahl und Thema mit jenen Versammlungen hinreichend vergleichbar wäre und deswegen sicherheitsgefährdende Ereignisse in anderen Städten im Bundesgebiet für die Gefahrenprognose zu der hier streitgegenständlichen Versammlung herangezogen werden könnten (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Heranziehung von Erkenntnissen von früheren Versammlungen BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 17).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Eine Versammlung kann nach diesen hergebrachten und im Verhältnismäßigkeitsprinzip verankerten Grundsätzen nur als ultima ratio im Vorfeld verboten werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 - Brokdorf II, juris Rn. 39).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20;… Dürig-Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022 § 15 Rn. 53). - BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07
Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17). - VGH Hessen, 14.10.2023 - 2 B 1423/23
Verbot einer Versammlung zum bewaffneten Konflikt in Nahost
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31) sowie 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VGH Baden-Württemberg, 05.06.2021 - 1 S 1849/21
Gefahrenpotenzial aus Vorgängerversammlungen oder aus Verletzungen der …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Nur solche könnten ohne Weiteres der Versammlung selbst und eventuell mittelbar der Antragstellerin als Anmeldering auch der Versammlung in Berlin zugerechnet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 2021 - 1 S 1849/21 -, juris Rn. 18). - VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575
Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 …und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23
Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31) sowie 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20
Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung …
- VGH Hessen, 09.11.2023 - 2 B 1578/23
Versammlungsverbot Erinnerung an die Reichspogromnacht
- VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5 L 1457/23
Verfassungsmäßigkeit des § 14 HVersFG fraglich; im Einzelfall keine hinreichenden …
- VGH Bayern, 19.10.2023 - 10 CS 23.1862
Erfolgreicher Eilantrag gegen Versammlungsverbot
- VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98
Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der …
- VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VG Frankfurt/Main, 27.05.2026 - 5 L 2403/26
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
- des parallelen Verfahrens 5 L 2408/26.F, die Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!") war, wobei in dem Verfahren 5 L 320/24.F das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wurde und das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträgerin der Versammlungsbehörde auferlegte, im Übrigen die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich waren, doch der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen war, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abänderte und Versammlungsverbote bestätigte, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hatte,. - VG Frankfurt/Main, 04.10.2024 - 5 L 3492/24
Verbot einer Pro-Palästina Versammlung am 7. Oktober rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 22. Dezember 2023 (Az. 5 L 4164/23.F) und jüngst vom 24. September 2024 (Az. 5 L 3219/24.F) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest (…siehe hierzu auch Löhr, Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes, 2007, S. 275).Schließlich hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof überzeugend dargelegt, dass die Strafbarkeit der befürchteten Äußerungen zweifelhaft sei (HessVGH…, Beschluss vom 22. März 2024, - 8 B 560/24 -, juris Rn. 20 ff.; vgl. zur strafrechtlichen Bewertung den von der Antragsgegnerin angeführten Äußerungen VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 13 f.).
- VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24
Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris), 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) sowie vom 21. März 2024 (5 L 940/24.F) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VG Frankfurt/Main, 19.11.2024 - 5 L 4039/24
Ablehnung einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung
Rn. 10 Die Antragsgegnerin zu 5 war Antragstellerin in den versammlungsrechtlichen Eilverfahren 5 L 1386/21.F ("73 Jahre - NAKBA - DIE FORTDAUERNDE VERTREIBUNG IN PALÄSTINA"), 5 L 3216/23.F ("Ein Freies Palästina"), 5 L 3551/23.F ("Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!"), 5 L 4164/23.F ("Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!"), 5 L 320/24.F ("Schluss mit der Kriminalisierung der Palästina-Solidarität! - Schluss mit der Kriminalisierung des palästinensischen Widerstandes!") und 5 L 3492/24.F ("Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit!").In dem Verfahren 5 L 320/24.F ist das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt worden und hat das Gericht die Kosten des Verfahrens der Stadt Frankfurt am Main auferlegt, im Übrigen sind die Rechtsschutzbegehren sämtlich vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erfolgreich gewesen, doch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof, der in den Verfahren 5 L 1386/21.F , 5 L 3216/23.F , 5 L 3492/23.F, 5 L 3551/23.F und 5 L 4164/23.F mit Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main als Rechtsträger der Versammlungsbehörde gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main befasst gewesen ist, in den Verfahren 5 L 3216/23.F durch Beschluss vom 14. Oktober 2023 - 2 B 1423/23 - und 5 L 3551/23.F durch Beschluss vom 9. November 2023 - 2 B 1578/23 - die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert und Versammlungsverbote bestätigt, während er in den Verfahren 5 L 1386/21.F durch Beschluss vom 15. Mai 2021 - 2 B 1055/21 -, 5 L 4164/23.F durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 2 B 1843/23 - und 5 L 3492/24.F - durch Beschluss vom 7. Oktober 2024 - 8 B 1898/24 - Beschwerden der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen hat.
- VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und …
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VG Frankfurt/Main, 01.12.2023 - 5 L 3868/23
Beschränkungen einer Versammlung zum Thema "Frieden in Nahost" rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) sowie 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F, für die Veröffentlichung vorgesehen) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen. - VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23
Verbot einer pro Palästina-Versammlung rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (…Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (…Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5f.) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.
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