Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 17.04.2013 - 5 L 439/13 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.04.2013 - 5 L 439/13
- OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Saarland, 14.07.2016 - 2 A 46/15
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Pferdehaltung in reinem Wohngebiet
Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.4.2013 - 5 L 439/13 - zurückgewiesen.Von der Existenz der Offenställe, Pferdeboxen und der Reithalle sowie der Nutzung der Anlagen zur Pferdehaltung habe sie erst bei einer Akteneinsicht beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Februar 2013 erfahren, von der Errichtung von 20 Pferdeboxen erst im gerichtlichen Eilverfahren 5 L 439/13.
Zur Frage der ordnungsgemäßen Erschließung nimmt der Beklagte auf das Vorbringen in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht - 5 L 439/13 - und dem Oberverwaltungsgericht - 2 B 320/13 - Bezug.
Rn. 35 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (Band I bis III) und des Verfahrens VG 5 L 439/13 - OVG 2 B 320/13 die zugehörigen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und die mit Schriftsatz vom 23.5.2016 von der Gemeinde A-Stadt übersandten "Aufstellungsunterlagen" für den Bebauungsplan "B…" (Fassung 1999) Bezug genommen.
Rn. 38 Da sich das Begehren der Klägerin nach ihren Anträgen ausschließlich gegen bauliche Anlagen und Nutzungen innerhalb des im Bebauungsplan "B…" aus dem Jahr 1999 festgesetzten reinen Wohngebiets richtet, sind die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans im Außenbereich stehenden Gebäude, insbesondere die Reithalle, die Gegenstand des Eilverfahrens 5 L 439/13 (VG) bzw. 2 B 320/13 (OVG) war, und deren Nutzung nicht Gegenstand des Einschreitensbegehrens und damit des vorliegenden Berufungsverfahrens.
- VG Saarlouis, 14.01.2015 - 5 K 809/13
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Gebäude und Nutzungen bei Vorliegen der …
Rn. 18 Der Antrag der Klägerin auf einstweilige Einstellung der Bauarbeiten (an dem Gebäude im Außenbereich) wurde vom der Kammer mit Beschluss vom 17.04.2013 - 5 L 439/13 - zurückgewiesen.Von der Existenz der Offenställe, Pferdeboxen und Reithalle sowie der Nutzung der Anlagen zur Pferdehaltung habe sie nämlich erst bei einer Akteneinsicht beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Februar 2013 erfahren, von der Errichtung von 20 Pferdeboxen erst im gerichtlichen Eilverfahren 5 L 439/13.
Für die Baulichkeiten im Außenbereich könne auf die Beschlüsse des VG vom 17.04.2013 - 5 L 439/13 - und des OVG vom 10.07.2013 - 2 B 320/13 - verwiesen werden.
Rn. 43 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren 5 L 439/13 (VG) und 2 B 320/13 (OVG) einschließlich der beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
Rn. 45 Da die Klägerin ihren Anträgen folgend ausschließlich gegen Baulichkeiten und Nutzungen innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten reinen Wohngebietes vorgeht, sind die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Außenbereich aufstehenden Gebäude, insbesondere die Reithalle, die Gegenstand des Eilverfahrens 5 L 439/13 (VG) bzw. 2 B 320/13 (OVG) war, und deren Nutzung nicht Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens.
- OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13
Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.4.2013 - 5 L 439/13 - wird zurückgewiesen.Rn. 11 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.4.2013 - 5 L 439/13 - ist zulässig, aber unbegründet.
- OVG Saarland, 10.08.2022 - 2 A 209/21
Erschließungssicherung bei Bauvorhaben; Wohnhauserweiterung
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung von Bauarbeiten des Nachbarn für die Erweiterung eines vom Beklagten als verfahrensfrei eingestuften landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich blieb letztlich ohne Erfolg.[vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.4.2013 - 5 L 439/13 - und OVG des Saarlandes Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, BRS 81 Nr. 188][vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.4.2013 - 5 L 439/13 - und OVG des Saarlandes Beschluss vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, BRS 81 Nr. 188].
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".