Rechtsprechung
| VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09.TR |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrechtsschutz nur bei eigener Rechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Baugenehmigung für Großsporthalle verstößt nicht gegen Nachbarrechte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung zum Neubau einer Großsporthalle/Mehrzweckhalle mit der Sonderregel in § 80 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Vermittlung nachbarrechtlicher Abwehransprüche durch den Gebietserhaltungsanspruch in ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Soweit die Antragstellerin die Auffassung vertritt, die erteilte Baugenehmigung verletze sie unter dem Blickwinkel eines Gebietserhaltungsanspruchs, der grundsätzlich auch in Bereichen im Sinne des § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - nachbarrechtliche Abwehransprüche vermitteln kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55/07 -, juris), deshalb in eigenen Rechten, weil sich das Bauvorhaben von der Art der Nutzung nicht in die Eigenart der Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfüge, da die Umgebung des Bauvorhabens einem reinen Wohngebiet im Sinne des § 3 Baunutzungsverordnung - BauNVO - entspreche, in dem eine Großsporthalle/Mehrzweckhalle bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei, vermag sich die Kammer dem bei der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage angesichts der bei den Verwaltungsakten befindlichen Lagepläne nicht anzuschließen.8 Der von der Antragstellerin geltend gemachte Gebietserhaltungsanspruch besagt, dass die Eigentümer eines Grundstücks, das in einem Gebiet liegt, welches entweder durch Bebauungsplan als Baugebiet im Sinne der BauNVO festgesetzt ist oder faktisch einem derartigen Baugebiet entspricht, einen Anspruch auf die Einhaltung der in einem derartigen Gebiet zulässigen Nutzungsart haben und die Zulassung eines mit der Gebietscharakterunvereinbaren Vorhabens abwehren können, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2000 - 4 C 23/98 -, NVwZ 2000, S. 1054 f., Beschluss vom 18. Dezember 2007, a.a.O.).
Allerdings kann ein Gebietserhaltungsanspruch nur auf die Verhinderung von Bauvorhaben innerhalb eines Baugebiets gerichtet sein, nicht aber auf die Verhinderung von Bauvorhaben außerhalb eines Bebauungsplans oder außerhalb eines Gebiets im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 B 11130/08.OVG).
Selbst wenn nämlich nur der Bereich der Wohnhäuser der Antragstellerin und ihrer Nachbarn als reines Wohngebiet angesehen würde, könnte sich aus einem Gebietserhaltungsanspruch kein Abwehranspruch der Antragstellerin ergeben, denn ein Gebietserhaltungsanspruch kann nur auf die Verhinderung von Bauvorhaben innerhalb eines Baugebiets gerichtet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 B 11130/08.OVG).
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen auch unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots keine Abwehr- oder Schutzansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58).Mit dieser Begriffsbestimmung hat der Gesetzgeber die Grenzen der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für die Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme allgemein, mithin auch mit Wirkung für das Baurecht, bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C74.78 -, BVerwGE 68, S. 58).
- BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79
Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).Insoweit müssen die Umstände des Einzelfalles eindeutig ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen und inwieweit eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 a.a.O).
- BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Ob Belästigungen im Sinne des Immissionsschutzrechts erheblich sind, richtet sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Rechtsgüter, die sich ihrerseits nach der bebauungsrechtlichen Prägung der Situation und nach den tatsächlichen oder planerischen Vorbelastungen bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, NVwZ 1993, S. 1184 m.w.N.). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Abzustellen ist dabei auf den Bereich der Umgebung, auf den sich einerseits das streitige Bauvorhaben auswirken kann und der andererseits den Charakter des Baugrundstücks prägt und deshalb zu berücksichtigen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 31/66 -, DVBl. 1970, S. 32 und vom 26. Mai 1978 - 4 C 9/77 -, BVerwGE 55 S. 369/380/385 ff.). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Abzustellen ist dabei auf den Bereich der Umgebung, auf den sich einerseits das streitige Bauvorhaben auswirken kann und der andererseits den Charakter des Baugrundstücks prägt und deshalb zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1968 - 4 C 31/66 -, DVBl. 1970, S. 32 und vom 26. Mai 1978 - 4 C 9/77 -, BVerwGE 55 S. 369/380/385 ff.). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Ist ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, so ist das Gebot der Rücksichtnahme in dem in dieser Bestimmung genannten Begriff des Einfügens enthalten (BVerwG, Urteile vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981 S. 928 und vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 -, Buchholz 406.19 Nr. 66 und Beschluss vom 20. April 2000 - 4 B 25/00 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 199). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409). - BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Das Erfordernis des Einfügens hindert nicht schlechthin daran, den vorgegebenen Rahmen zu überschreiten; es hindert lediglich, den Rahmen in einer Weise zu überschreiten, die - sei es auch infolge einer Vorbildwirkung - geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder die vorhandenen Spannungen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1999 - 4 B 15/99 -, BRS 62, Nr. 101, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994 S. 294). - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Trier, 18.09.2009 - 5 L 477/09
Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409). - BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98
Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …
- BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00
"Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …
- BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
- BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81
Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im …
- BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03
Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
- VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17
Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball; …
Eine Einrichtung, die auch der Versorgung anderer Stadtteile dient, ist mit dem Charakter eines reinen Wohngebietes nicht zu vereinbaren (…vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LC 236/05;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.1.2003 - 2 M 334/02 -, Rn. 29, juris; VG München, Beschl. v. 22.4.2013 - M 8 SN 12.5578, juris;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.7.2014 - 5 K 3060/13 -, Rn. 31, juris; VG Trier, Beschl. v. 18.9.2009 - 5 L 477/09.NTR -, Rn. 11, juris).
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