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| VG Frankfurt/Oder, 03.09.2009 - 5 L 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07
Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; …
- BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.09.2009 - 5 L 49/09
Die von der Antragstellerin angeführte angebliche Rechtswidrigkeit der Grundverfügung hätte nur in einem gegen diesen Verwaltungsakt selbst gerichteten Verfahren Gegenstand der Interessenabwägung sein können; sie war aber nicht nochmals inzident im Vollstreckungsverfahren zu überprüfen (zu alldem BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 -, Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4 zitiert nach juris Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1998 - 10 B 3029/97
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.09.2009 - 5 L 49/09
Dies gilt auch bei Bestandskraft der Grundverfügung (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 B 3029/97 im Leitsatz zitiert nach juris).
- VG Frankfurt/Oder, 16.02.2012 - 5 K 3/11 Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde von der erkennenden Kammer abgelehnt (Beschluss vom 3. September 2009 - VG 5 L 49/09).
Rn. 25 Zur Begründung verweist er im Hinblick auf den Nichtigkeitsfeststellungsantrag im Wesentlichen auf seinen Vortrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 5 L 49/09 und im Klageverfahren 5 K 149/09.
Rn. 26 Hinsichtlich der angefochtenen Zwangsgeldfestsetzung verweist der Beklagte ebenso auf seinen Vortrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 5 L 49/09, insbesondere auf die Schriftsätze vom 6. März 2009 und 11. Mai 2009.
Rn. 28 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verfahrensakten, die gerichtlichen Akten des vorläufigen Rechtsschutzes 5 L 49/09, 7 L 74/04, 7 L 265/05) sowie auf die zu den Aktenzeichen 5 K 149/09 und 5 K 3/11 eingereichten Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
Rn. 42 Nicht nachzugehen ist damit den von der Klägerin im Eilverfahren 5 L 49/09 und im Klageverfahren 5 K 149/09 gegen die Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung vom 10. September 2008 umfangreich vorgebrachten Bedenken.
Zwar hat sie mit der "Rechnung Nr. 13" (Bl. 184 GA zu 5 L 49/09) bereits am 20. November 2008 insgesamt 1050 m³ "Tragschicht 0/50" und "Wasserbausteine Kl. 3" an den Inhaber des Fjordpferdehofs Fahr- und Reitgestüt Peter Gödde in Marienwerder-Ruhlsdorf veräußert, mithin nach Erlass der Ordnungsverfügung vom 10. September 2008.
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 369/13
Abfallbeseitigungsrecht
Darauf, ob die auf Vornahme der o. g. Handlungen gerichtete Ordnungsverfügung und die damit verbundene Androhung der Zwangsgelder rechtmäßig waren, kommt es grundsätzlich nicht an (so schon VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 03. September 2009 - VG 5 L 49/09, S. 3 des amtlichen Umdrucks, Beschluss vom 18. September 2013 - VG 5 L 62/13, S. 8f. des Beschlussabdrucks). - VG Köln, 08.12.2025 - 23 L 2940/25 Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 B 3029/97 -, juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. April 2023 - 14 ME 20/23 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 2011 - 17 L 1668/10 -, juris Rn. 8; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. September 2009 - VG 5 L 49/09 -, juris Rn. 11.
- VG Düsseldorf, 20.04.2011 - 17 L 1668/10
Mit Ausnahme des Mangels inhaltlicher Bestimmtheit finden Einwendungen gegen eine …
Rn. 10 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 10 B 3029/97 -, Rn. 4 (juris); VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3. September 2009 - VG 5 L 49/09 - Rn. 11 (juris).
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