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| VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Die durch die Antragstellerin hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - Rn. 188 ff.;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - Rn. 63 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 - jeweils zit. nach [...], BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 - ).Die erforderlichen Vorgaben müssen sich dabei nicht ohne Weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben; vielmehr genügt es, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung ( BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, [...], Rn. 182 m. w. N.).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, [...], Rn. 183 und 184) zum Saarländischen Spielhallengesetz - SSpielhG - hinsichtlich des Gesetzesvorbehalts jedoch Folgendes ausgeführt:.
Die Bestimmungen sind gleichfalls mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar ( BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 - [...] Rn. 188 f.).
An der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen hinsichtlich des Verbundverbotes bestehen insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, [...] Rn. 97ff.) keine Bedenken.
Da der mit Verbundverbot und Abstandsgebot verfolgte Hauptzweck, die Bekämpfung und Verhinderung von Glücksspielsucht, besonders schwer wiegt und es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, sind die durch die Regelungen bedingten Eingriffe in die Grundrechte der Spielhallenbetreiber verfassungsgemäß ( BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - [...] Rn. 118 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 - sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -.Die durch die Antragstellerin hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - Rn. 188 ff.;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - Rn. 63 ff.; SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 - jeweils zit. nach [...], BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 - ).
Die Kammer verweist dabei hinsichtlich der Frage der glückspielrechtlichen Erlaubnispflichtigkeit des Betriebs einer Spielhalle ab dem 1.7.2017 auf die in der Entscheidung vom 5.4.2017 geäußerte Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 -, [...] Rn. 44), in welcher der 8. Senat hierzu ausführt:.
Es wird durch die Vorschrift somit gerade nicht ein neuer Erlaubnisvorbehalt konstitutiv begründet (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017, a.a.O, Rn. 23, [...], vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 14.9.2017 - 3 B 199/17 -, [...]).
Die Kammer schließt sich auch insoweit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5.4.2017, a. a. O. an, welches hierzu ausführt:.
Angesichts der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele (Bekämpfung der Spielsucht als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut) ist bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe der Eingriff verhältnismäßig ( BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 -, Rn. 34, [...]).
- OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte; …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Offen bleiben kann daher die Frage, ob es sich bei dem sogenannten Verbundverbot in § 25 Abs. 2 GlüStV um eine das Mindestabstandsgebot des § 25 Abs. 1 GlüStV in Verbindung mit den ergänzenden landesrechtlichen Regelungen verdrängende Vorschrift handelt oder ob daneben auch die Mindestabstandsregelungen anwendbar bleiben (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 9, m. w. N.).Offen bleiben kann vorliegend schließlich auch die Frage, ob aufgrund des Wortlauts des § 25 Abs. 2 GlüStV , wonach die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ausgeschlossen ist, eine Ausnahme hiervon zur Vermeidung unbilliger Härten gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV ausgeschlossen ist sowie die Frage, ob das sächsische Glücksspielrecht eine Befreiung nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV von dem Verbundverbot nach § 25 Abs. 2 GlüStV ermöglicht (vgl. hierzu: SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O., Rn. 10).
§ 18a Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG lässt Abweichungen von dem Mindestabstand unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts und der Lage des Einzelfalls, also unter örtlichen Gesichtspunkten, zu (SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017 - 3 B 189/17 -, [...] Rn. 14).
Zu dem Vorliegen einer unbilligen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Zielsetzung führt das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22.8.2017, a. a. O. Folgendes aus:.
Soweit die Antragstellerin ebenfalls angegeben hat, dass Schließungen einzelner oder mehrerer Spielhallen durch das Gesamtunternehmen wirtschaftlich nicht aufzufangen seien und daher unweigerlich zur Insolvenz führten, ist durch die Antragstellerin nicht vorgetragen, dass gerade die Schließung der Spielhalle 1 ("___ ___ im F_____ - ____ 4") zu einem derartigen wirtschaftlichen Einschnitt im Gesamtunternehmen führen könnte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2017, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17
Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Es handelt sich somit auch hier gerade nicht um eine Regelung, die eine grundsätzliche und allgemeine Zuordnung unterschiedlicher Grundrechtspositionen für eine unbestimmte Vielzahl von zukünftigen Auswahlentscheidungen trifft (so auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, Rn. 52, [...]).Erst wenn und soweit das behördliche Auswahlverfahren im Einzelfall den genannten Rahmen nicht beachtet oder sonst individuellen Rechtspositionen der Spielhallenbetreiber nicht zureichend Rechnung trägt, steht ihnen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz offen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.6.2017, a.a.O.).
Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre ( OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, [...] Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 a. a. O. Rn. 65).
- OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17
Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangszeit ist Anspruchsgrundlage für die Erteilung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb von "Altspielhallen" daher § 24 Abs. 2 GlüStV , während für die Neuerteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle § 18a Abs. 1 Satz 3 SächsGlüStVAG i. V. m. § 33i GewO anzuwenden ist (SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2017 - 3 B 175/17 - [...] Rn. 8).Gleiches gilt im Hinblick auf das Mindestabstandsgebot des § 24 Abs. 1 GlüStV i. V. m. § 18 a Abs. 4 SächsGlüStVAG , welches ebenfalls mit höherrangigem Recht vereinbar ist (… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 4/16 -, [...], Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2017 - 3 B 175/17 -, [...] Rn. 13).
Örtliche Besonderheiten, die einen solchen atypischen Fall begründen können, sind beispielsweise zwischen Spielhallen und allgemeinbildenden Schulen befindliche natürliche Geländehindernissen oder andere örtliche Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke), die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (SächsOVG, Beschl. v. 5.10.2017, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 - sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -.Die durch die Antragstellerin hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - Rn. 188 ff.;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - Rn. 63 ff.; SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 - jeweils zit. nach [...], BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 - ).
Soweit die Regelungen des § 25 GlüStV in Rede stehen, gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgericht gleichermaßen für das sächsische Landesrecht, da § 25 GlüStV mit der Ratifikation des Glücksspielstaatsvertrags durch den Sächsischen Landtag als formelles Landesgesetz gilt und unmittelbare Verbindlichkeit auch gegenüber privaten Dritten wie der Antragstellerin entfaltet (SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, [...] Rn. 30; vgl. Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Ersten Glücksspieländerungsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze v. 14. Juni 2012, SächsGVBl.
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm - wie hier - erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine unechte Rückwirkung vor (ebenso StGH BW, Urteil vom 17. Juni 2016 - 15/13, 1 VB 15/13 - [...] Rn. 448).Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, [...], Rn. 59; StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, [...], Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, [...], Rn. 183; VG Bremen…, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, [...], Rn. 26).
- VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17
Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren; …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Eine gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung zwischen mehren im Verbund betriebenen Spielhallen kann nur bei Anfechtung der dem anderen Spielhallenbetreiber erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnis erfolgen (Anschluss an OVG Oldenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 A 14/17).Ist dies nicht der Fall, steht die Wirksamkeit und ggf. bereits Bestandskraft der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis der Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle von vornherein entgegen (VG Oldenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 A 14/17 -, [...] Rn. 20).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
(vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31 = [...] Rn. 69). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Auszug aus VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
Allerdings ist die Belastung des Eingriffs in die Berufsfreiheit in zweifacher Weise durch die Regelung im Saarländischen Spielhallengesetz abgemildert, und zwar durch die fünfjährige Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung bei der Entscheidung über die Wiedererteilung nach Fristablauf (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. -, NVwZ 2014, S. 141 ; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 -, [...], Rn. 59; StGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17. Juni 2014 - 1 VB 15/13 -, [...], Rn. 356 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 -, [...], Rn. 183; VG Bremen…, Beschluss vom 2. September 2011 - 5 V 514/11 -, [...], Rn. 26). - VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
- VG Dresden, 29.06.2017 - 6 L 783/17
Übergangsfrist abgelaufen - auch in Sachsen müssen alle Spielhallen …
- VG Bremen, 31.08.2011 - 5 V 514/11
Kein Anspruch auf Erteilung von Erlaubnissen für sog. Mehrfachspielhallen nach …
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
- BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer …
- OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17
Härtefall; Spielhalle; Mindestabstand; Messung
- VG Köln, 24.07.2019 - 24 K 15604/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis Beteiligter im Verwaltungsverfahren Hinzuziehung …
Rn. 62 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.Rn. 67 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. April 2014 - 7 ME 121/13 - juris, Rn. 58, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.
- VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 16103/17 Rn. 58 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2017 - 11 ME 169/17 - juris, Rn. 36; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2017 - 7 A 14/17 -, juris, Rn. 20; VG Leipzig, Beschluss, vom 23. Oktober 2017 - 5 L 549/17 - juris, Rn. 50.
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