Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 Abs 4 S 1 BPersVG, § 80 ZPO
Jugend- und Auszubildendenvertreter; Weiterbeschäftigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz ( BPersVG ) bei Geltendmachung der Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; Bezugnahme auf die zu den Generalakten des Gerichts gereichte Generalprozessvollmacht ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anwendung der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bei Geltendmachung der Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; Bezugnahme auf die zu den Generalakten des Gerichts gereichte Generalprozessvollmacht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.09.2009 - 11 A 1/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2010, 448 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03
Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Das folgt aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung in § 9 BPersVG, die den Individualinteressen des betroffenen Arbeitnehmers dienen und zugleich die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung sicherstellen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -, Rdnr. 27 m. w. N. ).Für sie handelt in Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG allein derjenige, der die A. gerichtlich zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -, Rdnr. 14 ).
Besteht der Zweck des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG darin, dem Auszubildenden innerhalb der Ausschlussfrist die Sicherheit über die verantwortlich entschiedenen Absichten seines Arbeitsgebers zu verschaffen (BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -, Rdnr. 28 ), so genügt dem ein Antrag nicht, der von einem Beamten "in Vertretung" der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person unterzeichnet wird, wenn die Vollmacht nicht beigefügt oder innerhalb der Frist nachgereicht wird.
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04
Verzicht eines Auszubildenden, der in die Jugend- und Auszubildendenvertretung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Rn. 21 Für die auf die Klärung dieser Vorfrage zielende Feststellungsklage ist § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG indes entsprechend anzuwenden (…OVG LSA, Beschl. v. 16.09.2009 - 6 L 2/09 - Rdnr. 31 ; a. A.: VGH Bad-Württ, Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 - Rdnr. 23 ).Rn. 35 Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil der Senat von einer entsprechenden Anwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 BPersVG auf Anträge zur Feststellung, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 9 Abs. 2 BPersVG zustande gekommen ist, ausgeht (a. A.: VGH Bad-Württ, Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 - Rdnr. 23 ) und hinsichtlich der Notwendigkeit der Bezugnahme auf eine erteilte Generalprozessvollmacht innerhalb der Ausschlussfrist einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 04. Juni 2009 - 60 PV 18/08 - (vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 6 L 2/09
Unbefristete Übernahme einer Auszubildenden nach § 9 BPersVG
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Die Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitgeber mit der Feststellungsklage geltend macht, ein Arbeitsverhältnis sei auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 BPersVG nicht begründet worden (wie OVG LSA, Beschl. v. 16.09.2009 -6 L 2/09 -).Rn. 21 Für die auf die Klärung dieser Vorfrage zielende Feststellungsklage ist § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG indes entsprechend anzuwenden (OVG LSA, Beschl. v. 16.09.2009 - 6 L 2/09 - Rdnr. 31 ;… a. A.: VGH Bad-Württ, Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 - Rdnr. 23 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - 60 PV 18.08
Frage des rechtzeitigen Nachweises der Bevollmächtigung eines Bediensteten des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Rn. 31 Dass sich die Generalprozessvollmacht bei Ablauf der Ausschlussfrist in den Generalakten im Gerichtsgebäude befunden haben, genügt zwar, um den Erfordernissen des § 80 Satz 1 ZPO, wonach die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtakten einzureichen ist, gerecht zu werden (so: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.06.2009 - 60 PV 18/08 - Rdnr. 30 ).Rn. 35 Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil der Senat von einer entsprechenden Anwendbarkeit der Ausschlussfrist des § 9 Abs. 4 BPersVG auf Anträge zur Feststellung, ob ein Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 9 Abs. 2 BPersVG zustande gekommen ist, ausgeht (…a. A.: VGH Bad-Württ, Beschl. v. 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04 - Rdnr. 23 ) und hinsichtlich der Notwendigkeit der Bezugnahme auf eine erteilte Generalprozessvollmacht innerhalb der Ausschlussfrist einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem Beschluss vom 04. Juni 2009 - 60 PV 18/08 - (vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG).
- BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es zwar, eine Ausnahme von der Pflicht zum Nachweis der Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist zuzulassen, wenn die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung in Personalangelegenheiten durch eine veröffentlichte Geschäftsordnung oder Verwaltungsanweisung übertragen ist, weil in solchen Fällen erwartet werden darf, dass bei dem Jugendvertreter auch ohne einen Hinweis in der Antragsschrift auf die einschlägigen öffentlich bekannt gemachten Bestimmungen keine Zweifel darüber aufkommen, dass er um seinen Arbeitsplatz vor Gericht kämpfen muss (BVerwG, Beschl. v. 08.07.2008 - 6 P 14/07 - Rdnr 26 ;… Beschl. v. 23.07.2008 - 6 PB 15/08 - Rdnr. 12 ). - BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94
Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Rn. 20 Zwar ist § 9 Abs. 4 BPersVG auf den hier als Hauptantrag gestellten Feststellungsantrag nicht unmittelbar anwendbar, weil sich sowohl der Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG als auch der Feststellungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BPersVG auf die Frage der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung beziehen (vgl. BVerwG, Beschl v. 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, Rdnr. 19 ). - BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 15.08
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - 5 L 6/09
Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es zwar, eine Ausnahme von der Pflicht zum Nachweis der Vollmacht innerhalb der Ausschlussfrist zuzulassen, wenn die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung in Personalangelegenheiten durch eine veröffentlichte Geschäftsordnung oder Verwaltungsanweisung übertragen ist, weil in solchen Fällen erwartet werden darf, dass bei dem Jugendvertreter auch ohne einen Hinweis in der Antragsschrift auf die einschlägigen öffentlich bekannt gemachten Bestimmungen keine Zweifel darüber aufkommen, dass er um seinen Arbeitsplatz vor Gericht kämpfen muss (BVerwG, Beschl. v. 08.07.2008 - 6 P 14/07 - Rdnr 26 ; Beschl. v. 23.07.2008 - 6 PB 15/08 - Rdnr. 12 ).
- LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15
(Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener …
Da aus den genannten Gründen der Antragsteller seine Bevollmächtigung nachgewiesen hat, ist nicht auf die Frage einzugehen, ob der Verpflichtung, die Vollmacht zu den Gerichtsakten zu reichen, auch Genüge getan ist, wenn sie sich bei den Generalakten des Gerichtes, die sich sofort beschaffen lassen, befindet (so z. B. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 18.08 - juris Rdnr. 30; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 5 L 6/09- juris Rdnr. 31;… Vollkommer, a. a. O., Rdnrn. 8 und 10;… Weth, a. a. O.;… ablehnend z. B Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung [73. Aufl., 2015], § 80 Rdnr. 13, m. w. N.).
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