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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20734
VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11.NW (https://dejure.org/2011,20734)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 L 693/11.NW (https://dejure.org/2011,20734)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. August 2011 - 5 L 693/11.NW (https://dejure.org/2011,20734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Anforderung einer Widerspruchsgebühr

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1991 - 6 B 10419/91

    Kostenentscheidung; Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    Mit diesem Anliegen wäre es unvereinbar, wenn die die Widerspruchsbehörden tragenden Gebietskörperschaften - in Rheinland-Pfalz unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 AGVwGO in erster Linie die Landkreise sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als Träger der Kreis- bzw. Stadtrechtsausschüsse - jeweils bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsacheverfahren auf den Eingang ihrer Widerspruchsgebühren warten und demzufolge ihre Tätigkeit gegebenenfalls auch zu Lasten oder unter Zurückstellung sonstiger wichtiger öffentlicher Aufgaben vorfinanzieren müssten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221).

    Denn es macht, was den Gesichtspunkt der Sicherstellung der Finanzierung der Tätigkeit der Widerspruchsbehörden anbelangt, keinen Unterschied, ob diese in der Sache über einen Abgabenbescheid oder über einen Bescheid über die Kosten der Ersatzvornahme zu befinden haben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 B 10792/03 -, NVwZ-RR 2004, 157; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. April 2011 - 2 S 247/11 -, juris;… Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 80 Rn. 61;… Finkelnburg in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 696 zur fehlenden aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine unselbstständige Kostenentscheidung;… aA Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 80 Rn. 62).

    Rn. 6 Ferner greift der Gesichtspunkt der Abhängigkeit des rechtlichen Schicksals der Kostenentscheidung von dem der mit der Klage angefochtenen Sachentscheidung jedenfalls nach der insoweit im Zusammenhang mit § 162 Abs. 1 VwGO zu sehenden rheinland-pfälzischen Gesetzeslage nicht, nach der der erfolglose Widerspruchsführer auch dann als Veranlasser des Widerspruchsverfahrens im Verhältnis zur Widerspruchsbehörde Kostenschuldner bleibt, wenn der für ihn negative Widerspruchsbescheid auf seine Klage hin aufgehoben wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221).

    Vielmehr gehören in diesem Falle die vom betreffenden Kläger entrichteten Gebühren und Auslagen des Widerspruchsverfahrens zu seinen nach § 162 Abs. 1 VwGO erstattungsfähigen außergerichtlichen Aufwendungen als Teil der Kosten des Vorverfahrens (ausführlich dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93), der die Kammer folgt, hat das Verwaltungsgericht u.a. in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO den prinzipiellen Vorrang des Vollziehungsinteresses zu beachten und ist zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1998 - 1 B 11553/98

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Kostenvorauszahlungsbescheides für …

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    Rn. 5 In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob auch die Anfechtung der Sachentscheidung - wie hier bei dem Abschleppkostenbescheid vom 31. August 2010 (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 1 B 11553/98.OVG -, NVwZ-RR 1999, 27) - aufschiebende Wirkung hat.
  • VG Neustadt, 13.09.2011 - 5 K 369/11

    Anwalt von Behindertenparkplatz abgeschleppt - Kostenforderung rechtmäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    habe aufschiebende Wirkung, weil er - der Antragsteller - unter dem Aktenzeichen 5 K 369/11.NW Klage gegen den Abschleppkostenbescheid vom 31. August 2010 erhoben habe, die ihrerseits aufschiebende Wirkung habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2011 - 2 S 247/11

    Sofortige Vollziehbarkeit der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    Denn es macht, was den Gesichtspunkt der Sicherstellung der Finanzierung der Tätigkeit der Widerspruchsbehörden anbelangt, keinen Unterschied, ob diese in der Sache über einen Abgabenbescheid oder über einen Bescheid über die Kosten der Ersatzvornahme zu befinden haben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 B 10792/03 -, NVwZ-RR 2004, 157; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. April 2011 - 2 S 247/11 -, juris;… Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 80 Rn. 61;… Finkelnburg in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 696 zur fehlenden aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine unselbstständige Kostenentscheidung;… aA Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 80 Rn. 62).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2003 - 12 B 10792/03

    Gebührenrecht, Gebühr, Verwaltungsprozessrecht, Verwaltungsprozess, …

    Auszug aus VG Neustadt, 02.08.2011 - 5 L 693/11
    Denn es macht, was den Gesichtspunkt der Sicherstellung der Finanzierung der Tätigkeit der Widerspruchsbehörden anbelangt, keinen Unterschied, ob diese in der Sache über einen Abgabenbescheid oder über einen Bescheid über die Kosten der Ersatzvornahme zu befinden haben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 B 10792/03 -, NVwZ-RR 2004, 157; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. April 2011 - 2 S 247/11 -, juris;… Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 80 Rn. 61;… Finkelnburg in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., Rn. 696 zur fehlenden aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine unselbstständige Kostenentscheidung;… aA Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 80 Rn. 62).
  • VG Neustadt, 19.06.2015 - 4 K 177/15

    Prozessbeendigung durch Hauptsacheerledigungserklärungen; Kosten des …

    In Ermangelung einer Sonderregelung (eine solche enthält z.B. § 9a Abs. 3 des saarländischen Gebührengesetzes) ergibt sich somit im Falle des erfolglosen Widerspruchs der Kostenschuldner aus der allgemeinen Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 1 LGebG , nach der derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist, der die Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221 und Urteil vom 27. Juni 1989 - 6 A 131/88 - ; VG Neustadt, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 L 693/11.NW -, juris; VG Trier, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 2 K 1009/96.TR -, DVP 1997, 471).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der der Kostenfestsetzung zugrunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 1984 - 3 B 1037/83 -, KStZ 1984, 217; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 3 L 22/08 -, NVwZ-RR 2010, 177; OVG Saarland, Beschluss vom 6. Januar 1989 - 1 W 546/88 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 L 693/11.NW -, juris; a.A. VG Meiningen, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 K 375/12 Me -, juris ).

  • VG Meiningen, 07.01.2014 - 2 K 375/12

    Kosten des Widerspruchsverfahrens; Aufhebung Widerspruchsbescheid im …

    Soweit in der Rechtsprechung allein auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt wird (…vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08, juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.04.1991, 6 B 10419/91, NVwZ-RR 1992, 221;… OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.01.1989, 1 W 546/88, juris, Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83, juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 24.04.2012, 7 A 69/11, juris, Rn. 30; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 02.08.2011, 5 L 693/11.NW, juris, Rn. 6-8), berücksichtigt diese Auffassung nicht ausreichend den Zusammenhang zwischen der Kostenfestsetzung und der Kostenlastentscheidung des zu Grunde liegenden Widerspruchsbescheides, die durch die anderslautende gerichtliche Kostenentscheidung vollständig ersetzt wird.

    Zwar wird in der Rechtsprechung zu mit § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürVwKostG vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen die Auffassung vertreten, ob der der Kostenfestsetzung zu Grunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig sei, mithin der Widerspruch zu Recht oder zu Unrecht erfolglos geblieben sei, sei nach der entsprechenden landesrechtlichen Regelung, die nach ihrem Wortlaut - wie § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürVwKostG - auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstelle, nicht entscheidend (…vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08, juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.04.1991, 6 B 10419/91, NVwZ-RR 1992, 221;… OVG des Saarlandes, Beschl. v. 06.01.1989, 1 W 546/88, juris, Rn. 40; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83, juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 24.04.2012, 7 A 69/11, juris, Rn. 30; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 02.08.2011, 5 L 693/11.NW, juris, Rn. 6-8).

  • VG Meiningen, 05.02.2014 - 5 K 667/11

    Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Kostenlastentscheidung gemäß § 73 Abs 3 S 3 …

    Gleiches gilt schließlich, wenn die Klage gegen die zu Grunde liegende Sachentscheidung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung hat oder diese angeordnet oder wiederhergestellt worden ist (vgl. OVG Saarland, B. v. 06.01.1989, 1 B 546/88; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 15.10.2009, 3 L 22/08; OVG Münster, B. v. 03.02.1984, 3 B 1037/83; VG Magdeburg, U. v. 24.04.2012, 7 A 69/11; VG Neustadt/ Wstr., B. v. 02.08.2011, 5 L 693/11,NW - jeweils zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 10.04.1991, 6 B 10419/91, NVwZ-RR 1992, 221).
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