Rechtsprechung
| VG Neustadt, 14.11.2012 - 5 L 798/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 UmwRG, § 2 Abs 1 Nr 1 UmwRG, § 2 Abs 1 Nr 3 UmwRG, § 3 UmwRG, § 2 Abs 1 S 3 UVPG
Forstrecht, Umweltrecht, Verwaltungsprozessrecht - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Waldrodungen gestoppt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rodungsmaßnahmen zur Errichtung des US-Klinikums Weilerbach nicht zulässig - Erfolgreicher Eilantrag der BUND und Nabu gegen Ausschluss der Anwendung des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit eines Einriffs in die Rechte Dritter bei Zulassung von Ausnahmen vom UVP-Gesetz als Einzelmaßnahme durch das Bundesministerium für Verteidigung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2012 - 5 L 798/12
Rn. 5 Öffentlichkeitsverfahren verfolgen aber nicht nur den Zweck, die zuständigen Behörden durch die Beteiligung aller Betroffenen umfassend zu informieren, sondern sie eröffnen dem Einzelnen zugleich bereits im Zulassungsverfahren einen vorgezogenen Rechtsschutz, indem die Betroffenen Einwände gegen das Vorhaben nicht erst nach der Entscheidung über dessen Zulässigkeit vorbringen können sollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 80, 759;… Erbguth/Schink, UVPG-Kommentar, 2. Aufl., Einleitung, Rn. 118; Scheidler, Ausnahmen vom UVP-Gesetz für Vorhaben der Landesverteidigung, NVwZ 2008, 735). - VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 BV 10.2665
Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2012 - 5 L 798/12
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts ist nämlich nicht nur von den nationalen Gerichten zu beachten, sondern er verpflichtet auch die Behörden dazu, entgegenstehendes nationales Recht von sich aus unangewendet zu lassen; damit haben die Behörden - wie die damit befassten Gerichte - nicht nur die "Verwerfungskompetenz", sondern im konkreten Kollisionsfall auch eine unionsrechtlich geforderte "Verwerfungspflicht" (so ausdrücklich BayVGH, Urteil vom 24. Januar 2012, 10 BV 10.2665 - juris - unter Hinweis auf Streinz in Streinz, EUV/AEUV, Kommentar, 2. Aufl. 2011, RdNr. 39 zu Art. 4 EUV m.w.N.).
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