Rechtsprechung
| VG Berlin, 22.05.2019 - 5 L 88.19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 Abs 1 BGleiG, § 21 Abs 2 BGleiG, § 23 Abs 1 S 2 GleibWV, § 44j SGB 2, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 09.12.2019 - 5 K 93.19
Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 5 L 88.19
Rn. 4 Am 28. März 2019 haben sieben Beschäftigte im Jobcenter Berlin ... die Wahl der Antragstellerin zur Gleichstellungsbeauftragten sowie die Wahl der Stellvertreterin angefochten; über diese Klage ( 5 K 93.19 ) hat die Kammer ebenfalls noch nicht entschieden; die Dienststellenleitung hat die Wahl nicht angefochten.Soweit die Klägerinnen im Verfahren 5 K 93.19 von der Anfechtbarkeit der Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten ausgehen, weil durch das Verhalten der Antragstellerin das passive Wahlrecht von Frau L... verletzt worden sei, liegt die behauptete Fehlerhaftigkeit der Wahl keinesfalls auf der Hand.
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 4 S 42.12
Gleichstellungsbeauftragte; Träger der Grundsicherung; gemeinsame Einrichtung; …
Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 5 L 88.19
Ihr Anspruch auf unverzügliche Bestellung (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 GleibWV) und Ausübung des auf vier Jahre befristeten (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) Amtes wird durch Zeitablauf bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zunehmend entwertet (…vgl. auch BVerwG a. a. O. Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 4 S 42.12 - juris Rn. 7 …und vom 10. April 2008 - 4 S 3.08 - juris Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - 4 S 3.08
Einstweiliger Rechtsschutz - Organstreitigkeit des Gleichstellungsbeauftragten …
Auszug aus VG Berlin, 22.05.2019 - 5 L 88.19
Ihr Anspruch auf unverzügliche Bestellung (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 GleibWV) und Ausübung des auf vier Jahre befristeten (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 BGleiG) Amtes wird durch Zeitablauf bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache zunehmend entwertet (…vgl. auch BVerwG a. a. O. Rn. 12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 4 S 42.12 - juris Rn. 7 und vom 10. April 2008 - 4 S 3.08 - juris Rn. 7).
- VG Berlin, 09.12.2019 - 5 K 89.19 Mit Beschluss vom 22. Mai 2019 ( 5 L 88.19 ) hat die Kammer dem Beklagten im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, die Klägerin zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.
Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses und des Eilverfahrens ( 5 L 88.19 ) sowie des Wahlanfechtungsverfahrens ( 5 K 93.19 ) und die dazu gehörenden jeweiligen Verwaltungsvorgänge verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Auf den - hier allein streitigen - Bestellungsakt selbst, mit dem das organschaftliche Verhältnis erst begründet wird, findet dieses Rechtsschutzsystem nach Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelungen keine Anwendung (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 22. Mai 2019 - 5 L 88.19 - juris Rn. 21 , den das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht beanstandet hat, vgl. Beschluss vom 26. Juli 2019 - 4 S 41.19).
- VG Berlin, 09.12.2019 - 5 K 93.19 Rn. 15 Die Beigeladene zu 1) hat als Klägerin und Antragstellerin am 26. März 2019 bei dem Gericht Klage auf ihre Bestellung erhoben und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht ( 5 L 88.19 / 5 K 89.19 ).
Rn. 25 Die Kammer hat durch Beschluss vom 22. Mai 2019 - 5 L 88.19 - den Beklagten im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, die hiesige Beigeladene zu 1) zur Gleichstellungsbeauftragten in der gemeinsamen Einrichtung zu bestellen.
- VG Osnabrück, 04.03.2020 - 1 A 225/18
Gleichstellungsbeauftragte; organschaftliches Recht; stellvertretende …
Dabei kann der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz gestellte Antrag durchaus auf Bestellung einer Gleichstellenbeauftragten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22.5.2019 - 5 L 88.19, Tenor, Rn. 5, juris) bzw. auf Bestellung einer stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten lauten.
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