Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Faktische Baugrenze
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 80 Abs 5 Satz 1; BauO NRW § 6 Abs 1; BauGB § 34 Abs 1; BauNVO § 23
Faktische Baugrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit des Rückgriffs auf die in § 23 BauNVO bezeichneten Begriffsbestimmungen von Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe für das Zulässigkeitsmerkmal "überbaubare Grundstücksfläche"
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 10 B 1415/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 25.04.2005 - 1 CS 04.3461
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Doppelgarage im unbeplanten Innenbereich
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
Rn. 14 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 -, zit. nach juris (RdNr. 18) mit weiteren Nachw.Rn. 16 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. April 2005 - 1 CS 04.3461 -, a.a.O.
- VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 5178/09
Vorbescheid, Nachbarklage, Rücksichtnahme, faktische Baugrenze
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
Rn. 17 Ausgehend von diesen Grundsätzen ist anhand der dem Gericht vorliegenden Katasterpläne und Luftbilder sowie der in dem Ortsterminprotokoll vom 20. Dezember 2010 (5 K 5178/09) dokumentierten Beschreibung der Örtlichkeit festzustellen, dass auf den fünf sich nördlich an das Baugrundstück anschließenden Grundstücken (N. Nrn. 35 bis 43) auf einer Gesamtlänge von ca. 60 m und den zwei südlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücken (N. Nrn. 29 und 31) auf einer Gesamtlänge von ca. 22 m die dort vorhandene Bebauung einen Abstand von jedenfalls nicht mehr als etwa 14, 50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhält. - VG Aachen, 08.10.2007 - 3 L 176/07
Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Baugenehmigung …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
Rn. 19 Vgl. demgegenüber etwa Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 L 176/07 -, zit. nach juris (RdNr. 55), wonach eine zurückgesetzte Reihenhauszeile mit einer Länge von lediglich 35 m noch kein städtebauliches Gewicht für die Begründung einer faktischen Baugrenze besitzen soll. - VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
Baugenehmigung; Nachbarstreit; Nachbarklage; faktische Baugrenze
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 2202/11 gegen die den Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 29. März 2011, Az.: 61-51-02215-2011, zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück N. 33 in F. (Gemarkung Gerschede, Flur 1, Flurstück 652) wird angeordnet.
- VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung
Rn. 36 (3) Hinzu kommt schließlich, dass zwar nach der Rechtsprechung für die Frage, ob eine hintere faktische Baugrenze besteht, grundsätzlich nur die Hauptnutzung in den Blick zu nehmen ist, so dass eine Bebauung im rückwärtigen Bereich auch dann unzulässig ist, wenn dieser Bereich zwar nicht gänzlich unbebaut ist, sich dort jedoch nur Nebenanlagen wie Garagen oder Schuppen befinden (so bereits BVerwG, Beschluss vom 06.11.1997 - 4 B 172.97 -, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.11.2011 - 5 L 947/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 06.05.2011 - 7 K 1080/05 -, juris;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 34 Rn. 57). - VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
Baugenehmigung; Nachbarstreit; Nachbarklage; faktische Baugrenze
Rn. 20 In Bezug auf die streitgegenständliche Baugenehmigung hat der Kläger am 8. September 2011 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (5 L 947/11).Rn. 25 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 5178/09, 5 K 2202/11, 5 K 1348/12, 5 L 947/11 und 5 L 486/12 sowie die auf den Inhalt der jeweils beigezogenen Beiakten verwiesen.
Aufgrund der Fotos, die in dem Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss der Kammer vom 2. November 2011 - 5 L 947/11 - zur Gerichtsakte gereicht wurden (Bl. 131 der Gerichtsakte des Verfahrens 5 L 947/11) und die in dem Ortstermin vom 10. Januar 2012 gefertigt wurden (vgl. Bl. 159 der Gerichtsakte des Verfahrens 5 L 947/11), steht auch zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass zwischen dem Vorhabengrundstück der Beigeladenen einerseits und dem Grundstück N. Nr. 23 andererseits eine Sichtbeziehung besteht, so dass diese beiden Grundstücke in bauplanungsrechtlicher Hinsicht einen prägenden Einfluss aufeinander haben.
- VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 5178/09
Vorbescheid, Nachbarklage, Rücksichtnahme, faktische Baugrenze
In Bezug auf jene Baugenehmigung hat der Kläger außerdem am 8. September 2011 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (5 L 947/11).Rn. 24 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 5178/09, 5 K 2202/11, 5 K 1348/12, 5 L 947/11 und 5 L 486/12 sowie die auf den Inhalt der jeweils beigezogenen Beiakten verwiesen.
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