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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20607
OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10 (https://dejure.org/2010,20607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.2010 - 5 LA 38/10 (https://dejure.org/2010,20607)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 2010 - 5 LA 38/10 (https://dejure.org/2010,20607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Ermittlung des Nettoeinkommens eines kinderreichen Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    33 V GG
    Alimentation, amtsangemessene; Berechnungsmethode; Mehrbedarf; Nettoeinkommen; Sperrvermerk; Steuerklasse III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass bei der von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (- 2 BvL 16/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300 ff.) vorgegebenen Berechnungsmethode das Nettoeinkommen eines Beamten pauschalierend und typisierend u. a. auf der Grundlage der Steuerklasse III zu ermitteln ist.

    Die Benutzung des Begriffes der "besonderen Lohnsteuertabellen" in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (- 2 BvL 16/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300, 321) steht ersichtlich im Zusammenhang mit den in diesem Verfahren eingeführten Berechnungen des Bundesministeriums des Innern, die sich auf die Jahre 1988 bis 1996 erstreckten.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (- 2 BvL 16/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300, 321 ff.) ausgeführt, dass die Berechnungen auf den jeweiligen Nettoeinkommen beruhen und hierbei auf seinen Beschluss vom 22. März 1990 (- 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363, 376) verwiesen.

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Es hat darüber hinaus an seinen Ausführungen in seinem Beschluss vom 30. März 1977 (- 2 BvR 039, 1045/75 - BVerfGE 44, 249, 272 f.) festgehalten und ausgeführt, dass die Einkommensverhältnisse der Beamtenfamilien mit einem oder zwei Kindern in allen Stufen der Besoldungsordnung zum damaligen Zeitpunkt im Wesentlichen angemessen waren, weil der Besoldungsgesetzgeber das Beamtengehalt in seinen familienneutralen Bestandteilen von vornherein grundsätzlich so bemessen hat, dass - vor allem auch im Blick darauf, dass der Beurteilung der Angemessenheit das Nettoeinkommen der Beamten zugrunde zu legen ist - überwiegend davon eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vor diesem Hintergrund schon seit seinem Beschluss vom 30. März 1977 (- 2 BvR 1039, 1045/75 -, BVerfGE 44, 249, 272 f.) den verheirateten Beamten mit zwei Kindern als "Normalfamilie" angesehen und diesen Familientypus seiner Betrachtung der Amtsangemessenheit der Besoldung kinderreicher Beamter in den verschiedenen Besoldungsgruppen zugrunde gelegt.

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Zulassungsantragsteller indes die für fallübergreifend gehaltene, konkrete Frage zu formulieren (Nds. OVG, Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit und in juris) sowie näher zu begründen, weshalb sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und ein allgemeines Interesse an ihrer Klärung besteht.

    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Nds. OVG, Beschl. v. 23.12.2009 - 5 LA 488/09 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 29.2. 2008 - 5 LA 167/04 -, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07

    Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. November 2007 (- BVerwG 2 B 66.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 10) ausgeführt, dass die Berechnungsmethode des Bundesverfassungsgerichts eine pauschale Berücksichtigung der steuerlichen Belastungen auf der Grundlage der besonderen Lohnsteuertabelle für Beamte vorsieht, ohne auf die Differenzierung nach Lohnsteuerklassen innerhalb der Tabelle abzustellen.

    Zum anderen zeigt sich die verfassungsrechtlich zulässige Pauschalierung auch bei der Ermittlung des Nettoeinkommens, bei dem etwa auch steuerrechtliche Vorteile, die sich aus individuellen Umständen ergeben, außer Betracht zu bleiben haben (zu Letzterem s. BVerwG, Beschl. v. 28.11.2007 - BVerwG 2 B 66.07 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 10).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 10 A 10502/08

    Amtsangemessene Bezüge kinderreicher Versorgungsempfänger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Das Nettoeinkommen eines Beamten ist nach der Berechnungsmethode des Bundesverfassungsgerichts für den Mehrbedarf eines dritten und jedes weiteren Kindes pauschalierend unter Zugrundelegung der Steuerklasse III vorzunehmen (Anschluss an OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.2008 - 10 A 10502/08 -).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend in seinem Urteil im Anschluss an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Dezember 2008 (- 10 A 10502/08 -, NVwZ-RR 2009, 568 = IÖD 2009, 103 = juris) ausgeführt, es sei nicht ersichtlich, dass nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts einem geschiedenen Beamten für das dritte und jedes weitere Kind ein höherer Familienzuschlag zustehen soll als einem verheirateten Beamten.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458;… Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, DVBl. 2010, 308 = NVwZ 2010, 634, zitiert nach juris Langtext, Rn. 96).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, DVBl. 2010, 308 = NVwZ 2010, 634, zitiert nach juris Langtext, Rn. 96).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. November 1998 (- 2 BvL 16/91 u. a. -, BVerfGE 99, 300, 321 ff.) ausgeführt, dass die Berechnungen auf den jeweiligen Nettoeinkommen beruhen und hierbei auf seinen Beschluss vom 22. März 1990 (- 2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363, 376) verwiesen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838; Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2008 - 6 AD 2/08

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2010 - 5 LA 38/10
    Im Falle der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe müssen dabei alle diese Gründe jeweils selbständig dargelegt werden (vgl. auch zum Folgenden Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2008 - 6 AD 2/08 -, NVwZ-RR 2009, 360, m. w. N.).
  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 20.16

    115%-Grundsatz; 20%-Zuschlag; Abstandsgebot; Alimentation; Amtsangemessenheit; …

    Dies ist im Übrigen einhellige Ansicht der bisher hierzu veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. für das Jahr 2005: OVG Münster…, Urteil vom 23. April 2009 - 1 A 811/08 - Rn. 25 f.; für die Jahre 2005 bis 2006: OVG Greifswald…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 L 84/06 - juris Rn. 57 ff.; für das Jahr 2006: OVG Bautzen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 2 A 244/11 - juris Rn. 6; für das Jahr 2007: OVG Koblenz, Urteil vom 5. Dezember 2008 - 10 A 10502/08 - NVwZ-RR 2009, 568 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. August 2010 - 5 LA 38/10 - juris Rn. 7; für das Jahr 2009: VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Juni 2016 - 4 S 1094/15 - juris Rn. 39 ff. und OVG Münster…, Urteil vom 7. Juni 2017 - 3 A 1058/15 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2026 - 8 LA 102/25

    Weiterbildungszeugnis; Zusatz-Weiterbildung

    cc) Soweit der Kläger im Rahmen seiner Ausführungen zum Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel - von ihm selbst mit der Gliederungsziffer I. versehen - unter dem Punkt 2. c) eine "Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör" (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) und der richterlichen Hinweispflicht rügt (so ZB, S. 4 [S. 83/eGA OVG]), unter der Gliederungsziffer II. aber ausdrücklich den weiteren Zulassungsgrund des Vorliegens eines Verfahrensmangels geltend macht, kann letztlich offenbleiben, ob sein Vorbringen den maßgeblichen Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt Es ist an sich nicht Aufgabe des Senats, sich aus einem "Darlegungsgemenge" dasjenige herauszusuchen, was sich bei wohlwollender Auslegung den einzelnen Zulassungsgründen zuordnen ließe (Nds. OVG, Beschluss vom 19.8.2010 - 5 LA 38/10 -, juris Rn. 3), sondern es obliegt dem Rechtsbehelfsführer, einzelne Zulassungsgrunde zu benennen und ihnen einzelne Rügen klar zuzuordnen.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter; …

    Es ist somit in der Zulassungsbegründung darzulegen, welcher der fünf Zulassungsgründe geltend gemacht werden soll; ferner muss im Einzelnen unter konkreter Auseinandersetzung mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründet werden, weshalb der benannte Zulassungsgrund erfüllt ist; im Falle der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe müssen dabei alle diese Gründe jeweils selbständig dargelegt werden (Nds. OVG, Beschluss vom 19.8.2010 - 5 LA 38/10 -, juris Rn. 3).

    Es ist jedoch nicht Aufgabe des Senats, sich aus einem "Darlegungsgemenge" dasjenige herauszusuchen, was sich bei wohlwollender Auslegung den einzelnen Zulassungsgründen zuordnen ließe (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.8.2010, a. a. O., Rn. 3).

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