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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21452
OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14 (https://dejure.org/2014,21452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.2014 - 5 LA 85/14 (https://dejure.org/2014,21452)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 2014 - 5 LA 85/14 (https://dejure.org/2014,21452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis der Behörde gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Rechtswidrigkeit einer behördlichen Billigkeitsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis der Behörde gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ; Rechtswidrigkeit einer behördlichen Billigkeitsentscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezügen - und der Erlass aus Billigkeitsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezügen - und die Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger Unkenntnis der Behörde gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Rechtswidrigkeit einer behördlichen Billigkeitsentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

    In diesen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 Prozent des überzahlten Betrages als angemessen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 25 ff.;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 19 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist zwar bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Insofern ist der vorliegende Fall mit den Sachverhalten vergleichbar, die den grundlegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) zugrunde lagen.

    unterbliebenen Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers verjährt und die von der Beklagten getroffene Billigkeitsentscheidung insgesamt rechtswidrig ist, hat die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsentscheidung zur Folge (vgl. dazu, dass auch die Billigkeitsentscheidung notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung ist: BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 29;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., 23).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

    In diesen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 Prozent des überzahlten Betrages als angemessen angesehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 19 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist zwar bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Insofern ist der vorliegende Fall mit den Sachverhalten vergleichbar, die den grundlegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) zugrunde lagen.

    unterbliebenen Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers verjährt und die von der Beklagten getroffene Billigkeitsentscheidung insgesamt rechtswidrig ist, hat die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsentscheidung zur Folge (vgl. dazu, dass auch die Billigkeitsentscheidung notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung ist: BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 29; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., 23).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Rn. 36 5 LB 141/14.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Rn. 8 Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre (vgl. zur Anwendbarkeit der §§ 195 ff. BGB: BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - BVerwG 2 C 32.81 -, juris Rn 15).
  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2013 - 5 LA 275/12

    Unter dem gesetzlichen Vorbehalt der endgültigen Stufenzuordnung stehende Bezüge …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2014 - 5 LA 286/13

    Rückforderung von überzahlten Beihilfeleistungen; Zuvielzahlung auf Grund …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2012 - 5 LA 233/11

    Rechtmäßigkeit einer Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 S. 3 BBesG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe …

    Rn. 26 Auf den Antrag des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 18. August 2014 (- 5 LA 85/14 -) gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 2. April 2014 zugelassen.

    Der Senat sei in seinem Beschluss vom 18. August 2014 (a. a. O.) von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.

    Ein überwiegendes Verschulden an der Überzahlung könne ihr nicht vorgeworfen werden, weil die Überzahlung auf weit weniger schwerwiegenden Umständen beruhe als denen, die der Senat in seinem Beschluss vom 18. August 2014 (a. a. O.) angenommen habe.

    Rn. 62 Falls - wie der Senat in seinem Beschluss vom 18. August 2014 (a. a. O.) angenommen habe - ein Teil ihres Rückforderungsanspruchs verjährt sei, müsste dies bei der Billigkeitsentscheidung zu ihren Gunsten berücksichtigt werden, weil sich schon deshalb die Rückforderungssumme ermäßige.

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 8; Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn 21).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 9;… Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 22).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 24).

    Rn. 95 Der Senat geht - anders als noch in seinem Beschluss vom 18. August 2014 (a. a. O.) im Berufungszulassungsverfahren - angesichts des Vorbringens der Beklagten im Berufungsverfahren und nach dem Ergebnis der von dem Senat durchgeführten Beweisaufnahme allerdings nicht mehr davon aus, dass der damaligen Sachbearbeiterin und dem damaligen Sachgebietsleiter seinerzeit die Versorgungsakte (Beiakte A) in der Form vorlag, wie die Beklagte sie dem Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren mit Schriftsatz vom 4. Mai 2012 übersandt hat.

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 24;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 28).

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 31;… Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 17).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2014 - 5 LA 240/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bezügen eines Beamten auf Widerruf nach …

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Besoldungsempfängers abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 24; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 18; vgl. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 26.9.2012 - 5 LA 233/11 -, juris Rn 9; Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 34; Beschluss vom 29.7.2013 - 5 LA 275/12 -, juris Rn 26; Beschluss vom 3.3.2014 - 5 LA 286/13 - Beschluss vom 5.3.2014 - 5 LA 177/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14

    Bezügemitteilung; Billigkeitsentscheidung; Eingabefehler; Massenverwaltung; …

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 31).

    In den beiden vorgenannten Fällen waren die behördlichen Fehler über mehr als 8 Jahre bzw. etwa 10 Jahre unerkannt geblieben (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 32: 5 Jahre und 9 Monate).

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21;… Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 8).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 11).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 5 LA 151/21

    Besoldung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; Billigkeitsgründe; Dienstbezüge; …

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 21…, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 15; Nds. OVG…, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 21, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 8…, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 20).

    Vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 11…, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computerprogramms oder - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 17, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 LA 146/14

    Beihilfe; Massenverwaltung; Prozessbeteiligte; Rückforderung; Tod; Unterbrechung

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 31).
  • OVG Saarland, 29.04.2015 - 1 A 307/14

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Zusammentreffen mit Altersrente; Verjährung

    Zudem weist die Klägerin im Zulassungsverfahren zutreffend darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ausweislich einer neueren Entscheidung über die Zulassung einer Berufung(OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rdnrn. 10 ff.) grob fahrlässige Unkenntnis im Sinn des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB der Versorgungsbehörde bejaht und dies damit begründet hat, dass dieser eine von ihrem Umfang her überschaubare Versorgungsakte vorgelegen habe, in der unmittelbar vor dem Versorgungsfestsetzungsbescheid das Scheidungsurteil und an anderer Stelle ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes abgeheftet gewesen sei, durch das die Versorgungsbehörde auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils und darauf hingewiesen worden sei, dass die Versorgungsbezüge mit dem Eintritt in den Ruhestand wegen des Versorgungsausgleichs zu kürzen seien.
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