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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19169
OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13 (https://dejure.org/2013,19169)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.08.2013 - 5 LA 95/13 (https://dejure.org/2013,19169)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. August 2013 - 5 LA 95/13 (https://dejure.org/2013,19169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 4 S. 1 NBhVO; § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
    Rechtmäßigkeit eines Beihilfeausschlusses für die kieferorthopädische Behandlung eines Erwachsenen gem. § 9 Abs. 4 S. 1 NBhVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBhVO § 9 Abs. 4 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit eines Beihilfeausschlusses für die kieferorthopädische Behandlung eines Erwachsenen gem. § 9 Abs. 4 S. 1 NBhVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Beihilfeausschlusses für die kieferorthopädische Behandlung eines Erwachsenen gem. § 9 Abs. 4 S. 1 NBhVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 1012
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Auch verlangt die Fürsorgepflicht keine "lückenlose" Erstattung sämtlicher krankheitsbedingter Aufwendungen des Beamten und seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen.Deshalb lässt sich ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.6.1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, juris, vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 15.94 -, juris, und vom 31.1.2002 - BVerwG 2 C 1.01 -, juris).

    Rn. 9 Unbeschadet dessen kann es allerdings in atypisch gelagerten Einzelfällen ausnahmsweise geboten sein, einen Anspruch unmittelbar auf der Grundlage der Fürsorgepflicht zu gewähren, wenn nämlich diese ansonsten in ihrem Wesenskern verletzt würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.6.1999, vom 29.6.1995 und vom 31.1.2002, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2012 - 1 A 1290/11

    Vorliegen der Fürsorgepflicht und des Gleichheitsgrundsatzes bei Ausschluss der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Rn. 7 Die einschränkende Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NBhVO, nach der Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen bei Beihilfeberechtigten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, nur beihilfefähig sind, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert, verstößt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Bst. a BVO NRW 2009: OVG NRW, Beschlüsse vom 8.2.2013 - 1 A 1291/11 -, juris Rn 6 ff., und vom 30.5.2012 - 1 A 1290/11 -, juris Rn 17 ff.; vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift der Nr. 2 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV des Bundes: OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010 - OVG A 4 B 22.10 -, juris Rn 23).

    Dass das Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen - über § 9 Abs. 4 Satz 1 NBhVO hinaus - unverhältnismäßig sein und deshalb eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Normgebers darstellen könnte, ist nicht erkennbar (…vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Bst. a BVO NRW 2009: OVG NRW, Beschlüsse vom 8.2.2013, a. a. O., Rn 8, und vom 30.5.2012, a. a. O., Rn 22 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 22.10

    Beamter; Beihilfe; kieferorthopädische Behandlung; (keine) schwere …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Rn. 7 Die einschränkende Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NBhVO, nach der Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen bei Beihilfeberechtigten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, nur beihilfefähig sind, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert, verstößt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Bst. a BVO NRW 2009: OVG NRW, Beschlüsse vom 8.2.2013 - 1 A 1291/11 -, juris Rn 6 ff., und vom 30.5.2012 - 1 A 1290/11 -, juris Rn 17 ff.; vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift der Nr. 2 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV des Bundes: OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010 - OVG A 4 B 22.10 -, juris Rn 23).

    Eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht kann aber nur bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, angenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2009 - BVerwG 2 C 127.07 -, juris Rn 11; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010, a. a. O., Rn 24), mithin dann, wenn der Beamte erhebliche Aufwendungen für medizinisch notwendige und unabdingbare Behandlungen aufgrund des Beihilfeausschlusses selber tragen müsste und dadurch wirtschaftlich so belastet würde, dass er an einer amtsangemessenen Lebensführung gehindert wäre (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010, a. a. O., Rn 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2013 - 1 A 1291/11

    Verstoß des weitgehenden Ausschlusses der Beihilfe für kieferorthopädische …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Rn. 7 Die einschränkende Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NBhVO, nach der Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen bei Beihilfeberechtigten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, nur beihilfefähig sind, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert, verstößt entgegen der Ansicht der Klägerin nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Bst. a BVO NRW 2009: OVG NRW, Beschlüsse vom 8.2.2013 - 1 A 1291/11 -, juris Rn 6 ff., und vom 30.5.2012 - 1 A 1290/11 -, juris Rn 17 ff.; vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift der Nr. 2 der Anlage 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV des Bundes: OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010 - OVG A 4 B 22.10 -, juris Rn 23).

    Dass das Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen - über § 9 Abs. 4 Satz 1 NBhVO hinaus - unverhältnismäßig sein und deshalb eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Normgebers darstellen könnte, ist nicht erkennbar (vgl. ebenso zu der gleich lautenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Bst. a BVO NRW 2009: OVG NRW, Beschlüsse vom 8.2.2013, a. a. O., Rn 8, …und vom 30.5.2012, a. a. O., Rn 22 f.).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Auch verlangt die Fürsorgepflicht keine "lückenlose" Erstattung sämtlicher krankheitsbedingter Aufwendungen des Beamten und seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen.Deshalb lässt sich ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.6.1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, juris, vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 15.94 -, juris, und vom 31.1.2002 - BVerwG 2 C 1.01 -, juris).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 2 C 127.07

    Kürzung der Beihilfe um die sogenannte Praxisgebühr; Alimentationsgrundsatz; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht kann aber nur bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, angenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.4.2009 - BVerwG 2 C 127.07 -, juris Rn 11;… OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010, a. a. O., Rn 24), mithin dann, wenn der Beamte erhebliche Aufwendungen für medizinisch notwendige und unabdingbare Behandlungen aufgrund des Beihilfeausschlusses selber tragen müsste und dadurch wirtschaftlich so belastet würde, dass er an einer amtsangemessenen Lebensführung gehindert wäre (…vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 11.11.2010, a. a. O., Rn 24).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Auch verlangt die Fürsorgepflicht keine "lückenlose" Erstattung sämtlicher krankheitsbedingter Aufwendungen des Beamten und seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen.Deshalb lässt sich ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.6.1999 - BVerwG 2 C 29.98 -, juris, vom 29.6.1995 - BVerwG 2 C 15.94 -, juris, und vom 31.1.2002 - BVerwG 2 C 1.01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert deshalb grundsätzlich, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die geltend gemachten Schwierigkeiten als solche benannt werden und darüber hinaus aufgezeigt wird, dass und aus welchen Gründen sie sich qualitativ von denjenigen eines Verwaltungsrechtsstreits "durchschnittlicher" Schwierigkeit abheben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn 10).
  • VG Hannover, 05.07.2023 - 2 A 1567/23

    Beihilfe; Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Zwar sei der Leistungsausschluss nach einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. August 2013 - 5 LA 95/13 - rechtmäßig.

    Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 NBhVO sind Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen beihilfefähig, wenn der Beihilfeberechtigte oder der berücksichtigungsfähige Angehörige bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bei schweren Kieferanomalien eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfolgt (vgl. zum Sinn und Zweck der Norm Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2013 - 5 LA 95/13 -, juris Rn. 7).

    Die einschränkende Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 NBhVO, nach Aufwendungen für ambulante kieferorthopädische Leistungen bei Beihilfeberechtigten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, nur beihilfefähig sind, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordert, ist auch mit höherrangigem Recht vereinbar (Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2013 - 5 LA 95/13 -, juris Rn. 7).

    Insoweit kann eine weitergehende Beihilfegewährung wegen besonderer medizinischer Umstände oder wegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung geboten sein (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2013 - 5 LA 95/13 -, juris Rn. 9 ff.;… Beschl. v. 11.2.2015 - 5 LA 112/14 -, juris Rn. 11 ff. und Beschl. v. 27.2.2020 - 5 LA 161/18 -, nicht veröffentlicht).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    Rn. 66 b) Die Gewährung einer weiteren Beihilfe wegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung setzt neben dem Überschreiten einer Belastungsgrenze voraus, dass diese Belastungen für den Beihilfeberechtigten unausweichlich sind und er sich ihnen nicht entziehen kann (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 07.08.2013 - 5 LA 95/13 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 15.04.2016 - 5 Bf 82/15

    Klage auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung

    Die genannten Gründe rechtfertigen eine Ungleichbehandlung sowohl im Rahmen der RL 2000/78 bzw. des AGG als auch von Art. 3 Abs. 1 GG (wie hier auch: VGH München, Beschl. v. 24.6.2015, 14 ZB 15.568; OVG Münster, Beschl. v. 2.6.2014, 1 A 995/14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.8.2013, 5 LA 95/13;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.11.2010, 4 B 22.10;… LAG Hamm, Urt. v. 5.2.2015, 17 Sa 1293/14; vgl. auch BSG, Beschl. v. 20.6.2005, B 1 KR 20/04 B; alle nach juris).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine Maßnahme von existenzieller Bedeutung für den Betroffenen oder notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können, oder sonst im Einzelfall Umstände vorliegen, bei denen es sich aufdrängt, dass der Fürsorgegrundsatz zur ausnahmsweisen Anerkennung der Beihilfefähigkeit führt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.2015, 5 C 8/14; Beschl. v. 18.1.2013, 5 B 44.12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.8.2013, 5 LA 95/13;… VGH München, Urt. v. 14.7.2015, 14 B 13.654; alle nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 5 LA 184/16

    Fürsorgepflicht; Härtefall; Kunsthaarperücke; Perücke; Zweitperücke

    Insoweit kann eine weitergehende Beihilfegewährung wegen besonderer medizinischer Umstände oder wegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung geboten sein (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 11.2.2015, a. a. O., Rn 11 ff.; Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 95/13 -, juris Rn 9 ff.).

    Rn. 18 Ob eine unzumutbare finanzielle Belastung gegeben ist, ist anhand der Höhe der Bezüge des Beihilfeberechtigten zu beurteilen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 11.2.2015, a. a. O., Rn 12).

  • VG Karlsruhe, 01.03.2018 - 9 K 4201/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung …

    Das Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht zuletzt aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit an (kritisch demgegenüber etwa BayVGH…, Beschluss vom 24.06.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 16; NdsOVG, Beschluss vom 07.08.2013 - 5 LA 95/13 - juris Rn. 7; LAG Hamm…, Urteil vom 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14 - juris Rn. 58 ff.).
  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 14 ZB 15.568

    Beihilfeausschluss für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Denn die dem Leistungsausschluss bei Erwachsenen zugrunde liegende medizinische Erwägung, zwischen kieferorthopädischen Maßnahmen vor Abschluss des Skelettwachstums und danach zu differenzieren, rechtfertigt die ungleiche Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen bei kieferorthopädischen Maßnahmen (so jeweils für das dortige Landesbeihilferecht OVG NW, B.v. 30.5.2012 - 1 A 1290/11 - juris Rn. 25 f. m.w.N. und NdsOVG, B.v. 7.8.2013 - 5 LA 95/13 - IÖD 2013, 249 m.w.N.;… für das frühere Bundesbeihilferecht OVG Berlin-Bbg, U.v. 11.11.2010 - OVG 4 B 22.10 - juris Rn. 21, 23;… für das allgemeine Krankenversicherungsrecht BSG, B.v. 20.6.2005 - B 1 KR 20/04 B - juris Rn. 5).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2065/20

    Kürzung der Beihilfe für kieferorthopädische Behandlung bei mehr als 4 Jahren …

    Dies bedeutet, dass eine Beihilfefähigkeit in seltenen Fällen in Betracht kommen kann, in denen sich - atypischerweise - die Verweigerung der Beihilfenleistung aufgrund ganz besonderer Fallumstände als grob fürsorgepflichtwidrig darstellen würde (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. August 2013, - 5 LA 95/13 -, juris).

    Eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht kann aber nur bei unzumutbaren Belastungen bzw. erheblichen Aufwendungen, die für den Beamten unausweichlich sind und denen er sich nicht entziehen kann, angenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2009, - 2 C 127.07 -, juris m.w.N.), mithin dann, wenn der Beamte erhebliche Aufwendungen für medizinisch notwendige und unabdingbare Behandlungen aufgrund des Beihilfenausschlusses selbst tragen müsste und dadurch wirtschaftlich so belastet würde, dass er an einer amtsangemessenen Lebensführung gehindert wäre (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. August 2013, - 5 LA 95/13 -, juris).

  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 8004/16

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zur Anschaffung einer Sehhilfe

    Rn. 24 vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2015 - 5 C 8.14 - Beschluss vom 18.01.2013 - 5 B 44.12 - OVG NRW, Urteil vom 24.05.2006 - 1 A 3706/04 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.08.2013 - 5 LA 95/13 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15.04.2016 - 5 Bf 82/15 - VGH München, Urteil vom 14.07.2015 - 14 B 13.654 - alle juris.
  • VG Osnabrück, 26.05.2026 - 3 A 213/25

    Bescheidungsuntätigkeitsklage; Beihilfe; Untätigkeitsklage; Klagänderung; …

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.8.2013, - 5 LA 95/13 -, Rn. 8-9, juris) enthalten die Beihilfevorschriften im Grundsatz eine abschließende Konkretisierung dessen, was der Dienstherr für diesen Rechtsbereich aufgrund seiner Fürsorgepflicht an - den diesbezüglichen Anteil in der Besoldung ergänzenden - Leistungen u. a. in Krankheitsfällen für geboten und angemessen ansieht.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 5 LA 111/14

    Beihilfe; unausweichliche Belastung; Belastungsgrenze; Fürsorgepflicht; …

    Rn. 14 c) Denn die Gewährung einer weiteren Beihilfe wegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung setzt neben dem Überschreiten einer Belastungsgrenze voraus, dass diese Belastungen für den Beihilfeberechtigten unausweichlich sind und er sich ihnen nicht entziehen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 95/13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Köln, 21.11.2016 - 1 K 4707/14

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung im …

  • LAG Hamm, 05.02.2015 - 17 Sa 1293/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung …

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 2 A 553/20

    Beihilfe; kieferorthopädische Behandlung

  • VG Lüneburg, 15.04.2020 - 8 A 326/17

    Anerkennung; Beihilfe; Depression; Rehabilitationsmaßnahme; rezidivierende …

  • VG Köln, 10.11.2016 - 1 K 5515/15

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung im …

  • VG Stade, 05.10.2023 - 3 A 483/19

    Beihilfe; ICSI-Behandlung; Kostenteilungsprinzip; künstliche Befruchtung

  • VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 18.229

    Kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung bei …

  • VG Hannover, 27.05.2019 - 2 A 4909/16

    Beihilfe; Kryotherapie

  • VG München, 29.01.2015 - M 17 K 12.495

    Abgewiesene Klage im Streit um Beihilfeleistungen zu Aufwendungen für eine …

  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2022/20

    Abgrenzung zwischen kieferchirugischer und kieferorthopädischer Behandlung im …

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