Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13 |
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§ 8 Abs. 4 BeamtStG; § 9 BeamtStG; § 6 Abs. 2 S. 4 LVO NW; § 16 Abs. 4 Nr. 1 NLVO
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen Höchstaltersgrenze aufgrund von Kinderbetreuung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen Höchstaltersgrenze aufgrund von Kinderbetreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Ohne relevante Kinderbetreuungszeiten einer 46jährige Lehrerin keine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen Höchstaltersgrenze aufgrund von Kinderbetreuung
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 21.08.2013 - 6 A 2637/12
- OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
- BVerwG, 29.06.2015 - 2 B 53.14
- BVerfG, 11.11.2015 - 2 BvR 1561/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.1.2011 - BVerwG 2 B 2.11 -, juris) müssten Kinderbetreuungszeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung der Höchstaltersgrenze darstellen.Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege sonstiger Angehöriger scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011 - BVerwG 2 B 2.11 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011 - BVerwG 2 B 45/11 -, juris Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011 - 6 A 117/11 -, juris Rn. 5).
Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).
Denn in beiden Fällen hat mit der Betreuung von Kindern ein Verhalten des Betreffenden zur Überschreitung der Höchstaltersgrenze geführt, das im öffentlichen Interesse liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 19).
Da er dies jedoch nicht getan, sondern lediglich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungszeiten und verspäteter Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst normiert hat, ist der erforderliche Kausalzusammenhang nicht nur gegeben, wenn die Verzögerung durch Betreuung eines Kindes unmittelbar vor der Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist, sondern auch, wenn etwa eine Lehramtsbewerberin ihr Studium nach Geburt und Erziehung eines Kindes nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen konnte und deshalb die Höchstaltersgrenze überschreitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 18;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 18; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 7), und auch vor dem Ausbildungsbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten können im Grundsatz als Ursache für eine verspätete Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst in Betracht kommen (OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 80/13
Vor dem Studienbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten als Ursache für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
auch Urteil des Senats vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -.Im Übrigen werde auf die im Parallelverfahren 5 LB 80/13 vorgelegte Begründung zur Niedersächsischen Laufbahnverordnung vom 25. Mai 2001 und vom 30. März 2009 verwiesen.
Rn. 41 II. Die Anwendung der Regelungen des § 16 NLVO - welche sowohl in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden sind als auch mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2000 (ABl. L 303 S. 16) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 - AGG - (BGBl. I S. 1897), welches diese Richtlinie in nationales Recht umsetzt, im Einklang stehen (vgl. hierzu das Berufungsurteil des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 LB 80/13, zur Veröffentlichung vorgesehen) - auf den Streitfall ergibt, dass die Klägerin die für sie maßgebliche Höchstaltersgrenze überschritten hat.
Rn. 63 § 16 Abs. 1 NLVO in der hier maßgeblichen, seit dem 1. April 2009 geltenden Fassung vom 30. März 2009 entspricht weitgehend der Vorschrift des § 14 Abs. 4 NLVO in der bis zum 31. März 2009 geltenden Version mit der Neuerung, dass nunmehr auch die Pflege eines sonstigen Angehörigen als weiterer, eine Erhöhung der Altersgrenze ermöglichender Ausnahmetatbestand aufgenommen worden ist (vgl. Verordnungsbegründung, S. 14/Beiakte B im Parallelverfahren 5 LB 80/13).
Denn in diesem Fall liegt die Überschreitung der erhöhten Höchstaltersgrenze ausschließlich in der Dauer des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens begründet, so dass dieser Umstand einem entsprechenden Neubescheidungsantrag deshalb nicht entgegensteht, weil das an sich auf Rechtsfolgenseite des § 16 Abs. 5 Satz 1 NLVO bestehende Ermessen des Niedersächsischen Finanzministeriums auf Null reduziert ist (vgl. das Berufungsurteil des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 LB 80/13, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Dementsprechend ist die Kausalität zu verneinen, wenn nach der Zeit der Kinderbetreuung anderweitige von dem Laufbahnbewerber zu vertretende Umstände hinzukommen, die unabhängig von der Kinderbetreuung erst die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst über die Altersgrenze hinausgeschoben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.7.2000 - BVerwG 2 C 21.99 -, juris Rn. 20; OVG NRW…, Beschluss vom 18.8.2008 - 6 A 4588/06 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 21.6.2012, - 6 A 123/11 -, juris Rn. 47).Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -]; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).
Liegt bereits keine Kinderbetreuungszeit im Sinne der Ausnahmeregelung vor, so bedarf es einer Prüfung ihrer Ursächlichkeit für das Absehen einer Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres von vornherein nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16).
Rn. 54 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO trägt nach den allgemeinen Grundsätzen - wonach es jedem Beteiligten obliegt, die Tatsachen, aus denen sich für ihn günstige Rechtsfolgen ergeben, darzulegen und ggf. zu beweisen und für die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 13.99 -, juris Rn. 16f.; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 18) - der jeweilige Laufbahnbewerber.
Die Anwendung der nordrhein-westfälischen Ausnahmebestimmung setzt mithin nicht nur voraus, dass die Kinderbetreuung die Bewerbung um Einstellung verzögert hat, sondern erfordert darüber hinaus die weitere Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 15; OVG NRW…, Urteil vom 21.6.2012, a. a. O., juris Rn. 40;… Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 6 A 117/11
Antrag eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe trotz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege sonstiger Angehöriger scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011 - BVerwG 2 B 2.11 -, juris Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011 - BVerwG 2 B 45/11 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011 - 6 A 117/11 -, juris Rn. 5).Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).
Da er dies jedoch nicht getan, sondern lediglich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungszeiten und verspäteter Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst normiert hat, ist der erforderliche Kausalzusammenhang nicht nur gegeben, wenn die Verzögerung durch Betreuung eines Kindes unmittelbar vor der Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist, sondern auch, wenn etwa eine Lehramtsbewerberin ihr Studium nach Geburt und Erziehung eines Kindes nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen konnte und deshalb die Höchstaltersgrenze überschreitet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 18;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 7), und auch vor dem Ausbildungsbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten können im Grundsatz als Ursache für eine verspätete Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst in Betracht kommen (OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 9).
Rn. 69 Eine Kausalität wäre allerdings in der letztgenannten Fallkonstellation gleichwohl zu verneinen, wenn die Kinderbetreuungszeiten vor dem Entschluss gelegen hätten, die Lehrerlaufbahn einzuschlagen (OVG NRW, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 9;… Beschluss vom 26.8.2013 - 6 A 307/13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28.11.2013 - 6 A 368/12 -, juris Rn. 48).
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -];… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).Liegt bereits keine Kinderbetreuungszeit im Sinne der Ausnahmeregelung vor, so bedarf es einer Prüfung ihrer Ursächlichkeit für das Absehen einer Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres von vornherein nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24;… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16).
Rn. 60 Der maßgebliche Unterschied besteht allerdings lediglich darin, dass die nordrhein-westfälische Regelung über die streitgegenständliche Bestimmung insoweit hinausgeht, als erstere nicht nur wegen tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten ein Absehen von der rechtzeitigen Bewerbung um Einstellung fordert, sondern vielmehr verlangt, dass sich wegen tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten die Einstellung selbst verzögert hat (BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24).
Die Anwendung der nordrhein-westfälischen Ausnahmebestimmung setzt mithin nicht nur voraus, dass die Kinderbetreuung die Bewerbung um Einstellung verzögert hat, sondern erfordert darüber hinaus die weitere Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (BVerwG, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24;… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 15; OVG NRW…, Urteil vom 21.6.2012, a. a. O., juris Rn. 40;… Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 6 A 307/13
Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin i.R. der Klage auf Verpflichtung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Rn. 69 Eine Kausalität wäre allerdings in der letztgenannten Fallkonstellation gleichwohl zu verneinen, wenn die Kinderbetreuungszeiten vor dem Entschluss gelegen hätten, die Lehrerlaufbahn einzuschlagen (OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 26.8.2013 - 6 A 307/13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 28.11.2013 - 6 A 368/12 -, juris Rn. 48).Denn wenn jemand erst nach Beendigung der Kinderbetreuungszeiten den Entschluss fasst, ein Lehramtsstudium zu ergreifen - etwa, weil der Lehrerberuf als mit der Betreuung einer Familie gut vereinbar angesehen wird - und ihm sodann eine Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres nicht möglich ist, so hat nicht der Umstand der Kinderbetreuung zur Überschreitung der Höchstaltersgrenze geführt, sondern der späte Entschluss, den Lehrerberuf zu ergreifen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.8.2013, a. a. O., Rn. 5).
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Rn. 54 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO trägt nach den allgemeinen Grundsätzen - wonach es jedem Beteiligten obliegt, die Tatsachen, aus denen sich für ihn günstige Rechtsfolgen ergeben, darzulegen und ggf. zu beweisen und für die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 13.99 -, juris Rn. 16f.;… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 18) - der jeweilige Laufbahnbewerber.Erforderlich ist demnach im Geltungsbereich der nordrhein-westfälischen Vorschrift die (weitere) Prüfung, ob der Bewerber unter "Hinwegdenken" der Kindererziehungszeiten zu dem entsprechend früheren Zeitpunkt in das Probebeamtenverhältnis hätte eingestellt werden können oder ob seiner Einstellung andere Hinderungsgründe - etwa der Umstand, dass er nach seinen Examensergebnissen und den Fächern, für die er die Unterrichtsbefähigung besitzt, auf der Bewerberrangliste nur einen Platz eingenommen hat, der für eine Einstellung nicht ausreichend war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.2000, a. a. O., Rn. 18) - entgegenstanden hätte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 6 A 1082/11
Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung im Zusammenhang mit einem Streit …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -];… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).Eine Kinderbetreuung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO setzt also im Allgemeinen eine Betreuungsleistung in einem mindestens halbtägigen Umfang voraus (OVG NRW, Beschluss vom 5.7.2013, a. a. O., Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2013 - 6 A 630/13
Antrag eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40; Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).Die Anwendung der nordrhein-westfälischen Ausnahmebestimmung setzt mithin nicht nur voraus, dass die Kinderbetreuung die Bewerbung um Einstellung verzögert hat, sondern erfordert darüber hinaus die weitere Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24;… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 15; OVG NRW…, Urteil vom 21.6.2012, a. a. O., juris Rn. 40;… Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn. 40; Beschluss vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - 6 A 310/12
Neubescheidung des Antrags eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13
Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17;… Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5; Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).Die Anwendung der nordrhein-westfälischen Ausnahmebestimmung setzt mithin nicht nur voraus, dass die Kinderbetreuung die Bewerbung um Einstellung verzögert hat, sondern erfordert darüber hinaus die weitere Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24;… Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 15; OVG NRW…, Urteil vom 21.6.2012, a. a. O., juris Rn. 40; Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 6 A 123/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 6 A 368/12
- BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
- BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10
Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren; …
- BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 41.94
Beamtenrecht: Berücksichtigung von Zeiten der Kinderbetreuung vor der Berufung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - 6 A 4588/06
Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe; Beachtlichkeit der …
- OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 80/13
Vor dem Studienbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten als Ursache für eine …
Eine solche Beschränkung des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO auf Kinderbetreuungszeiten nach Abschluss des Studiums (so auch VG Oldenburg, Urteile vom 21.8.2013 - 6 A 2637/12 sowie 6 A 2814/12 - [vgl. hierzu die Berufungsurteile des Senats in den Parallelverfahren 5 LB 278/13 sowie 5 LB 276/13]) oder jedenfalls während der Studienzeit mit der Folge, dass die Anwendbarkeit dieser Bestimmung von vornherein ausscheidet, wenn - wie im Falle der Klägerin - die Kinderbetreuungszeiten vor Studienbeginn stattgefunden haben und das Studium erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres aufgenommen wird, ergibt sich weder aus der Entstehungsgeschichte des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO noch aus dessen Wortlaut oder Sinn und Zweck. - OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 5 LA 46/16
Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellung; Höchstaltersregelung; …
Rn. 31 Wie der Senat in seinen Urteilen vom 1. April 2014 ausgeführt hat (…so etwa - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 75f.; - 5 LB 278/13 -, juris Rn. 68f.), hat der Verordnungsgeber eine Anhebung der Höchstaltersgrenze nicht nur für den Fall der Kinderbetreuungszeiten nach oder jedenfalls während der Ausbildungszeit ermöglicht.Denn vor dem Hintergrund der vom Verwaltungsgericht (UA, S. 12) zitierten Rechtsprechung des Senats (…Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 80/13 -, a. a. O., Rn. 77ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, a. a. O., Rn. 71ff.) und der hierzu - sowie zu Parallelentscheidungen ergangenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 29.6.2015 - BVerwG 2 B 53.14 -, juris Rn. 3, 19;… zu den Parallelentscheidungen: Beschluss vom 22.12.2014 - BVerwG 2 B 55.14 -, juris Rn. 4, 7ff.;… Beschluss vom 22.6.2015 - BVerwG 2 B 54.14 -, juris Rn. 4, 7, 11, 14) und vor dem Hintergrund der unter II. 2. niedergelegten Grundsätze ist vielmehr erforderlich, dass die Klägerin glaubhaft macht, sich bereits zu einem vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegenden Zeitpunkt ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet zu haben (ebenso Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 110/13 -, UA, S. 22f.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 178/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 276/13 -, UA, S. 23ff.; Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 6/14 -, UA, 24ff.).
- VG Düsseldorf, 18.10.2022 - 2 K 8500/21
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstaltersgrenze, Zusicherung, § …
Rn. 52 Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 1. August 2014 - 5 LB 278/13 -, juris, Rn. 78.Rn. 60 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 6 A 778/17 -, juris, Rn. 17; Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 1. August 2014 - 5 LB 278/13 -, juris, Rn. 78; Urteil der Kammer vom 24. Januar 2017 - 2 K 4472/16 -, juris, Rn. 25.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2023 - 6 A 3037/21
Übernahme; Beamtenverhältnis auf Probe; Höchstaltersgrenze; tatsächliche Pflege; …
2023, LBG NRW 2016, § 14 Rn. 62 unter Hinweis auf Nds. OVG, Urteil vom 1.4.2014 - 5 LB 278/13 -, juris Rn. 78 zu § 16 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 NLVO.
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