Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10 |
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§ 46 VwVfG; § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO
Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung des Beamten auf Probe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 46; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung des Beamten auf Probe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Personalrat - Entlassungsverfügung und unwirksame Zustimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung der Personalvertretung zur Entlassung des Beamten auf Probe
Verfahrensgang
- VG Hannover, 13.11.2009 - 13 A 4069/08
- OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 472
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Rn. 93 a. Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1999 - BVerwG 2 C 4.99 -, juris) auch dann Anwendung finden, wenn der formale Mangel eines beamtenrechtlichen Verwaltungsakts in der Verletzung der Vorschriften über die Mitbestimmung der Personalvertretung liegt.Insbesondere ist die hier entscheidende Frage, ob der in § 46 VwVfG zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke bei personalvertretungsrechtlichen Mängeln in beamtenrechtlichen Verfahren anwendbar ist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 9.12.1999 - a. a. O. -) grundsätzlich geklärt.
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 50/09
Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung nach dem Niedersächsischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Die Fiktionswirkung konnte auch angesichts der formwidrigen Erklärung des Schulbezirkspersonalrats vom 17. Juli 200... nicht vor Ablauf dieser Frist eintreten (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 19.7.2010 - 5 LB 131/10 -, juris Rn. 22; ausführlich BAG, Urteil vom 28.1.2010 - 2 AZR 50/09 -, juris Rn. 20).Ein vorzeitiges Ende des Mitwirkungsverfahrens nach § 68 Abs. 2 NPersVG durch eine Äußerung des Personalrats sieht das NPersVG indes nicht vor (vgl. BAG, Urteil vom 28.1.2010 - 2 AZR 50/09 -, juris Rn. 18).
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82
Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Denn wie das Mitwirkungsverfahren dient auch das Mitbestimmungsverfahren nicht in erster Linie den Individualinteressen eines Beschäftigten, vielmehr sind das Wohl aller Beschäftigten und die Verhältnisse in der Dienststelle als Ganzes die Richtschnur des personalvertretungsrechtlichen Handelns (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6.4.1989 - BVerwG 2 C 26.88 -, juris Rn. 20; Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG 2 C 27.82 -, juris Rn. 19).Deshalb berühren für den Personalrat erkennbare, aber unbeanstandete formelle Mängel grundsätzlich nicht die Rechte des einzelnen Beschäftigten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1983, a. a. O., Rn. 24).
- BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 26.88
Beamter auf Probe - Entlassung - Mitwirkungsverfahren - Fehlerhafte Einleitung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Denn wie das Mitwirkungsverfahren dient auch das Mitbestimmungsverfahren nicht in erster Linie den Individualinteressen eines Beschäftigten, vielmehr sind das Wohl aller Beschäftigten und die Verhältnisse in der Dienststelle als Ganzes die Richtschnur des personalvertretungsrechtlichen Handelns (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.1989 - BVerwG 2 C 26.88 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG 2 C 27.82 -, juris Rn. 19).Hat die Personalvertretung - wie hier - zu erkennen gegeben, dass es aus ihrer Sicht einer Rücknahme der unter Verstoß gegen die Mitwirkungsrechte ergangenen Maßnahme nicht bedarf, hindert dieser Rechtsfolgeverzicht auch eine Ausweitung der Rechtsfolgeanordnung des § 63 NPersVG auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.1989 - BVerwG 2 C 26.88 -, juris Rn. 20; Nds. OVG - Beschluss vom 15.3.2007 - 5 M 295/06 -, juris).
- BVerwG, 12.09.2011 - 6 PB 13.11
Zweite Mitbestimmungsvorlage; unveränderte Sach- und Rechtslage; erneute …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.9.2011 - BVerwG 6 PB 13.11 -, juris) und des 18. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 17.4.2012 - 18 LP 1/11 -, juris) ist es dabei grundsätzlich zulässig, wenn die Dienststelle ohne erkennbar rechtsmissbräuchliche Absicht einen Antrag auf Zustimmung zu einer zunächst abgelehnten Maßnahme unter ergänzenden Ausführungen erneut stellt, anstatt das Einigungsverfahren einzuleiten (…vgl. auch Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, 21. Erg.-Lfg. 11/00, Rn. 8 zu § 70).Mit dem neuerlichen Antrag auf Zustimmung beginnt die Äußerungsfrist erneut zu laufen und kann wiederum die Fiktionswirkung nach § 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG auslösen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.9.2011 - a. a. O. - Nds. OVG…, Beschluss vom 17.4.2012 - a. a. O. -).
- OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 18 LP 1/11
Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 2 S. 6 Alt. 1 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.9.2011 - BVerwG 6 PB 13.11 -, juris) und des 18. Senats des erkennenden Gerichts (vgl. Beschluss vom 17.4.2012 - 18 LP 1/11 -, juris) ist es dabei grundsätzlich zulässig, wenn die Dienststelle ohne erkennbar rechtsmissbräuchliche Absicht einen Antrag auf Zustimmung zu einer zunächst abgelehnten Maßnahme unter ergänzenden Ausführungen erneut stellt, anstatt das Einigungsverfahren einzuleiten (…vgl. auch Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, 21. Erg.-Lfg. 11/00, Rn. 8 zu § 70).Mit dem neuerlichen Antrag auf Zustimmung beginnt die Äußerungsfrist erneut zu laufen und kann wiederum die Fiktionswirkung nach § 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG auslösen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12.9.2011 - a. a. O. - Nds. OVG, Beschluss vom 17.4.2012 - a. a. O. -).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Ihm bleibt in den Grenzen seiner Befugnisse überlassen, wie er den für die Beurteilung maßgebenden Sachverhalt ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, juris Rn. 31).Rn. 74 b. Auf der Rechtsfolgenseite entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, juris Rn. 35), dass § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG a. F. dem Dienstherrn hinsichtlich der Entlassung eines Beamten auf Probe einen Ermessensspielraum dann nicht zuerkennt, wenn die mangelnde Bewährung aufgrund nicht behebbarer Mängel feststeht, und dass mit dem in dieser Vorschrift verwendeten Wort "kann" allein der Möglichkeit Rechnung getragen wird, die Probezeit gemäß § 18 Abs. 4 NLVO zu verlängern, wenn die Bewährung bis zum Ablauf der vorgesehenen Probezeit noch nicht festgestellt werden kann.
- BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84
Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Rn. 41 Mit Beschluss vom 26. November 2010 (- 5 LA 337/09 -) hat der Senat auf Antrag des Klägers die Berufung wegen Abweichung des Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1986 - BVerwG 6 P 12.84 - zugelassen.Eine Zustimmungserklärung, die der Personalrat unter Verstoß gegen § 28 Abs. 2 Satz 2 NPersVG nur durch den Vorsitzenden und nicht auch den Gruppenvertreter abgibt, ist aufgrund der mangelnden (Allein-)Vertretungsmacht des Personalratsvorsitzenden unwirksam (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.7.1986 - BVerwG 6 P 12.84 -, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.4.2008 - 16 Sa 777/07 -, juris).
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99
Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Da hier der Personalrat nicht nur anzuhören war, sondern zustimmen musste (§ 68 Abs. 1 NPersVG), kommt dieser Gedanke auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Geltung (vgl. BAG…, Urteil vom 24.4.1979 - 6 AZR 409/77 -, juris Rn. 29; Urteil vom 18.1.2001 - 2 AZR 616/99 -, juris Rn. 70). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10
Der zweistufige Aufbau von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO zeigt jedoch, dass dies nicht uneingeschränkt gilt, denn die Norm setzt gedanklich voraus, dass ein Verwaltungsakt rechtswidrig sein kann, ohne Rechte des Klägers zu verletzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.12.1997 - 2 BvL 55/92 -, juris Rn. 65). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
- BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81
Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …
- BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82
Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist - …
- BVerwG, 04.11.2005 - 1 B 58.05
Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Unverzüglichkeit, Jahresfrist, …
- BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90
Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die …
- BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
Divergenz als Revisionsgrund bei Feststellung mangelnder Aktivlegitimation bei …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52
Strafbarkeit der Arzneiproduktion
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
Personalratsanhörung
- OVG Niedersachsen, 19.07.2010 - 5 LB 131/10
Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen …
- BAG, 24.04.1979 - 6 AZR 409/77
Kündigung einer Angestellten - Zustimmungserklärung des Personalrats - …
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …
- BVerwG, 19.08.2004 - 2 B 54.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit …
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 5 LA 182/07
Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2009 - 5 LA 23/08
Voraussetzungen einer Versagung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf …
- LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 16 Sa 777/07
Anhörung des Personalrats; Unterschriften
- OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 5 ME 438/08
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung aufgrund mangelnder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - 12 A 4823/96
Personalrat; Mitbestimmung; Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; Verlängerung …
- OVG Niedersachsen, 10.07.2012 - 5 ME 103/12
Verpflichtung zur Wiederaufnahme in das Eignungsauswahlverfahren für die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher …
Es spricht insofern bereits Überwiegendes dafür, dass Mitbestimmungsverfahren, soweit sie nicht individuelle Belange eines bestimmten Beamten zum Gegenstand haben, diesem im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine subjektiven öffentlichen Rechte vermitteln (vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LB 301/10 -, juris [m. w. N.]). - OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 ME 91/20
Bewährung; Elternzeit; Höchstdauer der Probezeit; Probezeit
Auf der Rechtsfolgenseite entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - BVerwG 2 C 5.97 -, juris Rn 35), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa Nds. OVG, Urteil vom 13.11.2012 - 5 LB 301/10 -, juris Rn 74), dass dem Dienstherrn hinsichtlich der Entlassung eines Beamten auf Probe ein Ermessensspielraum dann nicht zusteht, wenn die mangelnde Bewährung aufgrund nicht behebbarer Mängel feststeht, und dass mit dem in dieser Vorschrift verwendeten Wort "kann" allein der Möglichkeit Rechnung getragen wird, die Probezeit gemäß § 9 NLVO zu verlängern, wenn die Bewährung bis zum Ablauf der vorgesehenen Probezeit noch nicht festgestellt werden kann.
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